22. Januar 2011

Leserecho: Kirchenmann und Sachsenkomes Konrad Schmidt

Anmerkung zum Beitrag „Ein evangelischer Laienbischof. Zum 200. Geburtstag von Joseph Andreas Zimmermann“ in Folge 20 vom 20. Dezember 2010, Seite 15.
Karl W. Schwarz veröffentlichte in der Siebenbürgischen Zeitung einen informativen Artikel über den Präsidenten des Oberkirchenrats in Wien, den Schäßburger Joseph Andreas Zimmermann, zu dessen 200. Geburtstag am 2. Dezember. So erfreulich die Würdigung Zimmermanns ist, so unerfreulich und ärgerlich ist, dass der gleichaltrige Nachfolger in diesem Amt und Mitstreiter, der Agnethler Konrad Schmidt, von der siebenbürgischen Historikerzunft und Publizistik 2010 glatt übersehen worden ist. Das löst Bedauern und Befremden aus, handelt es sich doch bei Konrad Schmidt (1810-1884) nicht nur um einen verdienstvollen Kirchenmann, sondern um den letzten frei gewählten Sachsenkomes (Sachsengraf) der Siebenbürger Sachsen, ihren höchsten Repräsentanten. Der Komes war für alle politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Angelegenheiten zuständig. Schmidt wurde 1863 im Alter von 53 Jahren zum comes Saxonum gewählt und am 14. Juli von Kaiser Franz Joseph in Wien im Amt bestätigt. 1868 wurde er nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich seines Amtes „beraubt“, wie Schwarz zutreffend feststellt.

Der „große Sohn Agnethelns“, wie es in einer Beschreibung heißt, wurde am 21. Juli 1810 als Sohn des Predigers Daniel Schmidt und dessen Frau Susanna, geb. Sartorius, im Marktflecken geboren. Der Schüler verbringt die Gymnasialzeit in Hermannstadt. Die hervorragenden Leistungen befähigen ihn zum Jurastudium in Neumarkt am Mieresch (Maros Vasarhely/Târgu Mureș). Jung verheiratet, eröffnet er eine Anwaltskanzlei in Hermannstadt. Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit, Eloquenz sind Berufsmerkmale, die den aufstrebenden Mann auszeichnen. Schmidts politische Laufbahn beginnt. Er wird Abgeordneter im Klausenburger Landtag und Abgeordneter des ungarischen Reichstags in Budapest. In den „Sturmjahren“ 1848/49 bekleidet er vorübergehend in Hermannstadt das Amt des Polizeidirektors. Mit J. A. Zimmermann und G. D. Teutsch arbeitet Konrad Schmidt 1861 eine neue Kirchenverfassung aus und wird zum Landeskirchenkurator gewählt. 1863 folgt die Wahl zum Sachsengrafen auf Lebenszeit. Wie sehr seine Arbeit geschätzt wurde, erkennt man daran, dass ihm der Kaiser das Kommandeurkreuz des Leopoldordens verlieh. Für den Agnethler Konrad Schmidt wird der 19. September 1867 ein Tag der Freude und der Genugtuung: Als Landeskirchenkurator leitet er die Sitzung, in der der Agnethler Pfarrer Georg Daniel Teutsch zum Bischof der Landeskirche gewählt wurde. Die gemeinsame Kirchenarbeit hatte die Männer zu Freunden gemacht. Durch den Ausgleich 1876 wurde Siebenbürgen Teil der ungarischen Reichshälfte. Die Absetzung Schmidts als Komes geschah am 8. Februar 1868 durch das ungarische Ministerium des lnneren. Bischof Teutsch überbrachte seinem Freund die Nachricht von der Amtsenthebung und fand ihn „gefasst lächelnd, hohen Hauptes“ vor. Er verließ Siebenbürgen und trat in Wien in die Fußstapfen Zimmermanns. Während dessen Sohn die Anbringung eines Medaillons am Teutsch-Denkmal in Hermannstadt verhinderte, wurde jenes des letzten frei gewählten Sachsenkomes angebracht, geadelt als Freiherr von Altenheim. Wir sollten Konrad Schmidt nicht vergessen.

Hans-Edwin Steilner, Sachsenheim

Schlagwörter: Leserecho, Kirche, Geschichte, Bischof

Bewerten:

9 Bewertungen: ++

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.