16. Juni 2023

Mitgliederversammlung in Rimsting beschließt Ausgliederung und Übernahme des gesamten Heimbetriebs in die „Siebenbürgerheim-Rimsting gGmbH“

Der Hilfsverein der Siebenbürger Sachsen „Stephan Ludwig Roth“ e.V., Träger des Siebenbürger Alten- und Pflegeheimes Rimsting am Chiemsee, hat am 13. Mai seine Mitgliederversammlung abgehalten. Wichtigste Punkte der Tagesordnung waren die Beschlussfassung über die Ausgliederung und Übernahme des gesamten Heimbetriebes in die „Siebenbürgerheim-Rimsting gGmbH“, eine gemeinnützige Gesellschaft des Hilfsvereins „Stephan Ludwig Roth“ e. V., und die damit verbundene Neufassung der Satzung des Hilfsvereins „Stephan Ludwig Roth“ e. V. Der Vorstand des Trägervereins und die Heimleitung laden anlässlich des 70-jährigen Bestehens des Siebenbürgerheims herzlich ein zur Jubiläumsfeier am Samstag, den 17. Juni 2023, ab 10.00 Uhr. Die Feier findet im großen Festzelt und den Räumen des Heimes in Rimsting statt (siehe Siebenbürgerheim in Rimsting feiert sein 70. Jubiläum).
Der Vereinsvorsitzende Klaus Waber begrüßte um 14 Uhr in den Räumen des Heimes die anwesenden 97 Vereinsmitglieder und als Gäste Notar Dr. Gregor Rieger, RA Sebastian Reifig und RA Katharina Schütz als juristische Beistände und eröffnete dann die Sitzung mit den statistischen Daten zum Verein und der Erledigung der üblichen Formalien zur Bestätigung der satzungsgemäßen Beschlussfähigkeit dieser Versammlung. Zur Erläuterung des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags erklärte Harald Speil, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands, den Anwesenden, dass durch den Abschluss des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags der gesamte operative Betrieb des Heimes auf die gGmbH übertragen wird.
Sie erläuterten die Weichenstellungen für das ...
Sie erläuterten die Weichenstellungen für das Siebenbürgerheim in Rimsting, von links nach rechts: Klaus Waber, Harald Speil, Katharina Schütz und RA Sebastian Reifig. Foto: Christian Hönig
Einziger Gesellschafter der gGmbH wird der Hilfsverein „Stephan Ludwig Roth“ e. V sein. Grundstücke sollen nicht übertragen werden, sondern der gGmbH vom Hilfsverein als Pacht zur Nutzung überlassen werden. Der Verein erhält im Gegenzug Anteile an der gGmbH und behält als einziger Gesellschafter nach wie vor die Kontrolle über den Altenheimbetrieb. Der Vorstand begründet erneut die Zweckmäßigkeit der Ausgliederung und weist darauf hin, dass durch die Übertragung des Heimes auf die gGmbH die Kosten für die Heimbewohner nicht steigen werden. Für die Wirksamkeit des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags ist vorab die Zustimmung der Mitgliederversammlung des Hilfsvereins sowie der Gesellschafter der gGmbH erforderlich. Nach Vorstellung des guten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 stimmte die Versammlung mit zwei Enthaltungen der Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 und der Vortragung des Jahresergebnisses auf neue Rechnung (auf 2023) zu.

Nach Aussprache und Zurückziehung seines Antrags durch Jürgen Depner folgte die Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag zwischen dem Hilfsverein der Siebenbürger Sachsen „Stephan Ludwig Roth“ e.V. und der Siebenbürgerheim-Rimsting gGmbH (nachstehend „gGmbH“) mit einstimmiger Zustimmung. Der Vorsitzende stellte fest, dass damit die MVS – mit der erforderlichen Drei-Viertel-Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden – zustimmt und den Vorstand ermächtigt, die Durchführung einzuleiten und den Ausgliederungs-Übernahmevertragsabschluss notariell zu beurkunden.

Nach der Verabschiedung des Notars wurde die Versammlung mit der Beschlussfassung zur Änderung und Neufassung der Satzung fortgesetzt. Herr Depner erläuterte seine Bedenken hinsichtlich der Bildung eines neuen Vorstands, weil die Vorstandsmitglieder immer älter würden, und forderte die Benennungen kraft Amtes aus den umliegenden Kreisgruppen. Waber wies darauf hin, dass sich der Verein seit Jahren um die Verjüngung des Vorstands leider erfolglos bemühe, da sich seit Jahren keine Interessenten gemeldet hätten. Auch Volkmar Kraus Vorsitzender der Kreisgruppe Rosenheim und Vorstandsmitglied kraft Amtes im Hilfsverein, bestätigte, dass es wenig Sinn mache, Leute in den Vorstand einzubeziehen, die danach kein Interesse an der Vorstandsarbeit hätten. Nach Aussprache und juristischer Beratung durch RA Reifig wurde auch der Antrag zu diesem Thema von Jürgen Depner zurückgezogen. Volkmar Kraus schlug die Präzisierung der Mitarbeit kraft Amtes durch einen Vertreter des Landesverbandes Bayern vor.

Als nach Beantwortung der Fragen von Anemone Gust keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, erfolgte die Beschlussfassung mit einstimmiger Zustimmung zur Neufassung der Satzung. Der Vorsitzende stellte fest, dass die Mitgliederversammlung mit der erforderlichen Drei-Viertel-Mehrheit der Neufassung der Satzung mit den Ergänzungen des Finanzamtes und des Landesverbands Bayern zugestimmt hat. Abschließend dankte Waber allen für ihr Kommen, ihr Mitwirken und das entgegengebrachte Vertrauen. Dann lud der Vorstand alle Teilnehmer zu einem Umtrunk und guten Gesprächen in den Pavillon.

Klaus Waber

Schlagwörter: Mitgliederversammlung, Siebenbürgerheim, Rimsting, Hilfsverein, Satzung

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