26. Oktober 2002

Rumänien verliert Prozesse in Straßburg

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die rumänischen Behörden am 22. Oktober aufgefordert, Immobilien an ihre einstigen Eigentümer zurückzugeben. Die Immobilien waren von dem kommunistischen Regime verstaatlicht worden.
Bukarester Gerichte hatten die Klagen auf Rückgabe abgewiesen. Der Menschenrechts-Gerichtshof in Straßburg stellte fest, dass Rumänien das Recht auf Eigentum verletzt habe. Er forderte Bukarest auf, zwei Fälle zu lösen. Sollten die Immobilien nicht zurückgegeben werden, wird der rumänische Staat vom Gerichtshof verpflichtet, Entschädigungen in Höhe von 40 000 bzw. 26 000 Euro zu zahlen, berichtet Radio Rumänien mit Bezug auf France Press.

Links zu ähnlichen Artikeln:

Straßburg stärkt Hausbesitzer in Rumänien, Siebenbürgische Zeitung-Online vom 18. April 2002

Rumänien muss verstaatlichte Häuser zurückgeben, Siebenbürgische Zeitung-Online vom 25. Juli 2002

Häuserrückgabe in natura befürwortet, Siebenbürgische Zeitung-Online vom 2. August 2002

Europäischer Gerichtshof für Entschädigung, Siebenbürgische Zeitung-Online vom 9. Februar 2001

Das neue Häuserrückgabegesetz - Kommentar und praktische Tipps, Siebenbürgische Zeitung-Online vom 27. März 2001

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