14. Juli 2001

Neues Gutachten gegen Rentenkürzungen geplant

Die "Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen" hat über das weitere Vorgehen zur Anfechtung der 40-Prozent-Kürzung im Fremdrentenrecht am 5. Juli am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Deutsches und Europäisches Sozialrecht der Universität Regensburg beraten. Mit dem Lehrstuhlinhaber, Prof. Dr. Ulrich Becker, wurde die Erstellung eines ergänzenden Rechtsgutachtens bis zum Ende dieses Jahres vereinbart.
In dem Gespräch, das der stellvertretende Bundesvorsitzende RA Bernd Fabritius und die Bundesrechtsreferenten RA Ernst Bruckner und RA Dr. Johann Schmidt im Auftrag des Bundesvorstands der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen mit Prof. Dr. Becker geführt haben, wurden relevante Begründungsaspekte zur Weiterführung und Unterstützung des Verfahrens zwecks Anfechtung der 40-Prozent-Kürzung vor dem Bundesverfassungsgericht erörtert. In diesem vom Bundessozialgericht eingeleiteten Verfahren kann aufgrund des Anhörungsrechts der Beteiligten ein weiteres Gutachten vorgelegt werden. Bekanntlich hatten im Zuge des bisherigen Verfahrens, in dem der zuständige Bundesrechtsreferent der Landsmannschaft, RA Ernst Bruckner, für die Interessengenmeinschaft eine Vorlage von drei Musterfällen erwirken konnte, die Professoren Azzola und Podlech bereits ein erstes Gutachten erstellt.
Zur Unterstützung ihrer Argumentation und im Sinne des vom Bundessozialgericht erlassenen Vorlagebeschlusses sowie in Auseinandersetzung mit der dazu verfassten Erwiderung des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger wurde die Erstellung und Vorlage eines weiteren Rechtsgutachtens für zweckdienlich erachtet. Hier könnten neue Aspekte eingebracht, Begründungsansätze des Bundessozialgerichts vertieft und weitere Fallgestaltungen, die eine besondere Betroffenheit belegen, dargestellt werden. Prof. Dr. Becker konnte für die Erarbeitung eines ergänzenden Gutachtens gewonnen werden und hat dessen Fertigstellung bis zum Ende des Jahres zugesagt. Er und der zuständige Bundesrechtsreferent Bruckner haben in Regensburg ihre Bereitschaft zur Vertretung der Musterfälle im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht bekundet. Dort ist eine Entscheidung voraussichtlich nicht vor Ende des nächsten Jahres zu erwarten.
Betroffene sind nach wie vor aufgerufen, sich gegen die 40-Prozent-Kürzung zu wehren und der Interessengemeinschaft gegen diese Kürzungen beizutreten. Durch den solidarischen Mitgliedsbeitrag wird die Finanzierung der Gutachten und der Prozessführung ermöglicht. Zusätzlich wird für Mitglieder der Interessengemeinschaft die rechtswahrende Anfechtung der Bescheide vorgenommen. Rentenbescheide, in denen eine Reduzierung der Entgeltpunkte um 40 Prozent erfolgt ist (erkennbar an einer „Vervielfältigung mit dem Faktor 0,6“ nach dem Wortlaut des Gesetzes), sollten daher sofort nach Zugang von dem Betroffenen an die Bundesgeschäftsstelle der Landsmannschaft in 80335 München, Karlstraße 100, E-Mail: lm-bgf@siebenbuerger.de, eingesandt werden. Auch Personen, die bereits in Rente sind und noch nichts gegen die in ihrem Bescheid enthaltene Kürzung unternommen haben, können der Interessengemeinschaft noch beitreten: bei ihnen wird die nachträgliche Anfechtung der Kürzung geprüft.
(Siebenbürgische Zeitung, Folge 11 vom 15. Juli 2001, Seite 1-2)

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