1. August 2005

Rumänien verschärft Ausreisebestimmungen

Rumänien verschärft die Bedingungen, unter denen rumänische Staatsbürger nach Deutschland, Österreich und in die anderen Länder des Schengener Raums ausreisen dürfen. Die Regierung plant einen Dringlichkeitserlass, der auf der Webseite des Innenministeriums zur öffentlichen Debatte ausgeschrieben ist und am 1. Oktober 2005 in Kraft treten soll. Mit den neuen Bestimmungen tritt die rumänische Regierung Befürchtungen entgegen, wonach Rumänien Ausgangspunkt und Transitland für illegale Migration sei.
Rumänische Staatsangehörige bedürfen schon seit dem 1. Januar 2002 für die Einreise nach Deutschland keines Visums, wenn sie sich innerhalb von sechs aufeinanderfolgenden Monaten nicht länger als 90 Tage in den Schengener Staaten aufhalten und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Für die Einreise sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen: Die Reisenden müssen über ein Reisedokument verfügen, welches noch mindestens drei Monate nach Beendigung der Reise gültig ist, sie dürfen im Ausländerzentralregister bzw. Schengener Informationssystem nicht zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sein.

Beim Grenzübergang müssen die rumänischen Staatsangehörigen ihren Reisezweck und die Finanzierung des Aufenthaltes darlegen. Diesen Nachweis will die rumänische Regierung strenger regeln. Bis zum 1. Oktober 2005 ist es möglich, den Nachweis der finanziellen Absicherung für den geplanten Aufenthalt durch eine Einladung mit Kostenübernahmeerklärung einer in Deutschland wohnhaften Person zu erbringen, welche von der zuständigen Ausländerbehörde oder einem Notar beglaubigt sein muss. Ab Herbst müssen neben der Einladung auch eigene finanzielle Mittel in ausreichender Höhe (ca. 100 Euro pro Tag) nachgewiesen werden. Daneben gilt selbstverständlich nach wie vor, dass ausreichender Krankenversicherungsschutz bestehen muss. Bei Reisen mit dem privaten PKW muss die grüne Versicherungskarte mitgeführt werden.
Wer zu Kongressen oder religiösen bzw. kulturellen Veranstaltungen eingeladen wird, muss außer der Einladung und der beglaubigten Übersetzung auch Dokumente bei sich haben, die seine Teilnahme bestätigen sowie eine entsprechende Geldsumme oder eine Kostenübernahmeverpflichtung seitens der einladenden Institution. Studenten, die zu Kursen ins Ausland fahren wollen, müssen laut Hermannstädter Zeitung den Studentenausweis, eine Hin- und Rückfahrkarte sowie Bestätigungen über ein gewährtes Stipendium und über ihre Bewerbung für diese Kurse vorweisen.
Ab 2006 wird auch ein neuer Reisepass für rumänische Staatsbürger eingeführt. Er soll biometrische Angaben enthalten.

sb


Links:

Webseite des rumänischen Innenministeriums

Diskussionsforum: Ausreisebestimmungen für rumänische Staatsbürger

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