21. Oktober 2000

Spätaussiedler müssen bei der Rentenreform berücksichtigt werden

Angesichts der zurzeit in den Parteien und Bundestagsfraktionen stattfindenden Diskussion um die Rentenreform hat sich der landsmannschaftliche Bundesvorsitzende Volker E. Dürr in einem Schreiben an Bundessozialminister Walter Riester und an weitere zuständige Politiker mit der Aufforderung gewandt, die 1996 durch das sogenannte Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz in Kraft getretenen Rentenkürzungen und damit die verfassungswidrige Ungleichbehandlung der Spätaussiedler rückgängig zu machen.
Aus der Sicht der Landsmannschaft und ihrer Mitglieder stellt Dürr fest, dass der neue, von Riester Ende September vorgelegte Reformentwurf zwar "einen wichtigen Schritt zur Versachlichung der Rentendiskussion" darstelle, diese "allerdings nur dann zu einem breiten Konsens führen" werde, "wenn auch die vom 4. Senat des Bundessozialgerichts am 16.12.1999 gefassten Vorlagebeschlüsse an das Bundesverfassungsgericht vollständig Berücksichtigung im neuen Rentengesetz finden".
Im Brief weist Dürr ausführlich und detailliert auf diese Beschlüsse und die damit verbundenen, vom Bundessozialgericht empfohlenen Gesetzesänderungen hin und bittet im Namen seiner Landsleute, die nötige "Korrektur des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes im Rahmen der anstehenden allgemeinen Rentenreform" vorzunehmen, worauf die Spätaussiedler einen politisch legitimen und verfassungsrechtlich begründeten Anspruch haben. Widrigenfalls werde sich der Verband gezwungen sehen, diesen Anspruch seiner Mitglieder beim Bundesverfassungsgericht geltend zu machen und den eingeschlagenen Weg der juristischen Einforderung ihrer durch das Grundgesetz verbrieften Rechte weiter zu verfolgen, was auch zurzeit noch geschieht.
Es sei, so Dürr in seinem Brief, bei allem Verständnis für notwendige Sparmaßnahmen, die allen Bürgern beträchtliche Opfer abverlangten und die entsprechend auch von den Aussiedlern hingenommen werden müssten, "bei weitem nicht ausgewogen, wenn allein an den Aussiedlern bis Jahresende 2000 insgesamt 2,3 Milliarden DM und danach weit über eine Milliarde DM jährlich eingespart werden sollen, andererseits aber offen zugegeben wird, dass die Gesamtheit der Spätaussiedler durch ihre weit günstigere Altersstruktur der Rentenversicherung deutliche Überschüsse einbringt". Durch die verfassungswidrigen Rentenkürzungen sei "der Generationenvertrag in eine bedenkliche Schieflage zu Lasten der Aussiedler" geraten. "Insbesondere die jüngeren Aussiedler werden mit der ungerechtfertigten Doppelbelastung, die durch ihre Beitragsleistung und die erhöhten Unterhaltsansprüche ihrer Eltern entstanden ist, in ihrer Integrationsfähigkeit eingeschränkt", heißt es im Brief.
Das an Riester gerichtete Schreiben ist gleichlautend auch den Fraktionsvorsitzenden und der zuständigen Ausschussvorsitzenden sowie den Vorsitzenden der einschlägigen Arbeitskreise der Parteien im Deutschen Bundestag, dazu den Ministerpräsidenten sämtlicher Bundesländer zugegangen, die bekanntlich allesamt an der gegenwärtigen Debatte um die Rentenreform beteiligt sind.

Hannes Schuster

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