15. September 2010

SJD lädt zum neunten Jungsachsentag ein

Der neunte Jungsachsentag der Siebenbürgisch-Sächsischen Jugend in Deutschland (SJD) findet am Samstag, dem 30. Oktober 2010, 9.30 Uhr, in der Aula der Reischleschen Wirtschaftsschule Augsburg, Alter Postweg 86 A, 86159 Augsburg. Dazu lädt die Bundesjugendleitung alle Vertreter der Jugend- und Tanzgruppen sowie alle Mitglieder der SJD ein. Die Veranstaltung wird aus organisatorischen Gründen in Augsburg stattfinden, und nicht in der ursprünglich geplanten Halle in Bobingen.
Der Jungsachsentag ist das oberste Organ der Siebenbürgisch-Sächsischen Jugend in Deutschland (SJD) und findet mindestens alle drei Jahre statt. Auf dem Jungsachsentag werden der Bericht der Bundesjugendleitung sowie der Finanzbericht vorgelegt, eine neue Bundesjugendleitung gewählt, die Satzung der SJD geändert und Beschlüsse betreffen die Jugendarbeit getroffen.

Mitglieder des Jungsachsentages sind die Mitglieder der Bundesjugendleitung, die Landesjugendleiter und bis zu zwei Stellvertreter, die Vertreter der Jugendgruppen und die Mitglieder der SJD. Eine Stimmrechtsübertragung ist nicht möglich. Teilnahmeberechtigt ohne Stimmrecht sind ferner die Mitglieder des Bundesvorstandes des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland e.V.

Das Stimmrecht obliegt den Mitgliedern des Jungsachsentages. Stimmberechtigt sind die Mitglieder der Bundesjugendleitung, die Landesjugendleiter und bis zu zwei Stellvertreter, die Vertreter der Jugendgruppen und die Mitglieder der SJD. Bekleidet ein Mitglied des Jungsachsentages mehrere stimmrelevante Ämter in Personalunion, hat es pro Amt eine Stimme, jedoch maximal drei Stimmen. Wahlberechtigt sind die Mitglieder der SJD, die Vertreter der Jugendgruppen, die Landesjugendleiter und bis zu zwei Stellvertreter.

Die Tagesordnung des Jungsachsentages

1. Beschluss über die Tagesordnung, Grußworte
2. Tätigkeitsbericht des Bundesjugendleiters
3. Kassenbericht
4. Aussprache
5. Entlastung der Bundesjugendleitung
6. Beschlussfassung über Anträge
7. Änderung der Jugendordnung und Geschäftsordnung der SJD
8. Wahl eines Wahlpräsidiums
9. Wahl des Bundesjugendleiters und seiner Stellvertreter
10. Wahl des Kassenwartes und des Schriftführers
11. Wahl weiterer Amtsträger
12. Abschlusswort des neuen Bundesjugendleiters

Anträge, die während des Jungsachsentages behandelt werden sollen, müssen bis spätestens 14 Tage vor dem Jungsachsentag schriftlich an den Bundesjugendleiter Rainer Lehni (Anschrift siehe weiter unten) gerichtet werden. Während des Jungsachsentages können weitere Anträge in Form von Initiativanträgen eingereicht werden, sofern diese durch mindestens zehn Stimmberechtigte unterstützt werden.

Informationen: Alle Interessenten werden gebeten, sich wegen weiteren Informationen an den Bundesjugendleiter der SJD, Rainer Lehni, Feldblumenweg 12, 50769 Köln, Telefon: (02 21) 45 35 66 82, E-Mail: rainerlehni [ät] web.de, zu wenden.

Anmeldungen zum Jungsachsentag erfolgen bei der Kulturreferentin der SJD, Ingwelde Juchum-Klamer, Laakirchener Straße 60, 63179 Obertshausen, Telefon: (0 61 04) 40 75 00, E-Mail: ingwelde [ät] googlemail.com.

Rainer Lehni, Bundesjugendleiter der SJD


Einladung und Anmeldeformular zum Herunterladen

Schlagwörter: SJD, Verbandspolitik, Tanzgruppen

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