5. August 2011

Umweltsteuer rechtswidrig

Die rumänische Umweltsteuer, der aus dem Ausland eingeführte Fahrzeuge anlässlich ihrer erstmaligen Zulassung in Rumänien unterliegen, ist laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 7. April 2011 rechtswidrig.
Wie die Neue Verwaltungswirtschaftliche Zeitung meldet, ist die Steuer nicht vereinbar mit dem Unionsrecht, da die Wirkung der Regelung darin bestünde, das Inverkehrbringen von Fahrzeugen, die in anderen Mitgliedsstaaten erworben wurden, in Rumänien zu erschweren und dadurch den Verkauf inländischer Gebrauchtwagen zu fördern. Solche Handelshemmnisse gegenüber anderen Mitgliedsländern seien nach EU-Recht verboten.

as

Schlagwörter: Rumänien, Wirtschaft, Finanzen

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