24. März 2017

Verleumdungen gegen DFDR

Hermannstadt – Im Rahmen der ersten Vorstandssitzung des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien (DFDR) am 3. März wurde die Verleumdungskampagne, die in den letzten Wochen gegen das Forum in den Medien geführt wurde, ausführlich thematisiert.
Ursprünglich gegen Staatspräsident Klaus Johannis gerichtet, wegen dessen Widerstands gegen die Eilverordnung 13, wurde – wie auch während der Wahlkampagne 2014 – das DFDR in die Verleumdungen mit einbezogen. Unter anderem hieß es, dem Forum und der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien (EKR) seien 88000 Immobilien rückerstattet worden, darunter solche aus ehemals jüdischem Besitz. In einer Presseerklärung der Jüdischen Gemeinschaften in Rumänien wird richtiggestellt, dass dem DFDR kein jüdischer Besitz rückerstattet wurde. Auf die parlamentarische Anfrage des Abgeordneten Ovidiu Ganț an den Präsidenten der Nationalen Behörde für Rückerstattung (ANRP) teilt diese zudem mit, dass von 136 Rückerstattungsgesuchen des DFDR bisher 127 „gelöst“ (das heißt bearbeitet) wurden, davon wurden acht Immobilien rückerstattet, in drei Fällen wird eine Entschädigung vorgeschlagen, 51 Anträge wurden abgewiesen und in 28 Fällen auf eine Rückerstattung verzichtet; von 1133 Gesuchen der EKR wurden 293 Immobilien rückerstattet, für 47 Entschädigungen vorgeschlagen, 160 Anträge ­abgelehnt, auf 73 Immobilien verzichtet, die Restanträge sind noch ungelöst oder auf andere ­Behörden umgeleitet. „Aus diesen Angaben der Rückerstattungsbehörde geht einmal mehr hervor, wie grob gelogen und versucht wird, die öffentliche Meinung zu manipulieren“, verdeutlicht Ganț. In einer politischen Erklärung im Parlament hat er zudem die ­Regierung aufgefordert, sich von den Verleumdungen öffentlich zu distanzieren. Andernfalls werde er eine parlamentarische Anfrage an Premierminister Grindeanu richten, um eine Stellungnahme zu erzwingen. Ganț schlug vor, im Protokoll der im April in Bukarest tagenden Deutsch-Rumänischen Regierungskommission festzuhalten, dass beide Seiten diese Verleum­dungen missbilligen. Zudem wurde einstimmig beschlossen, bei der Nationalen Audiovisuellen Aufsichtsbehörde (CNA) und dem Antidiskriminierungsrat Eingaben zu machen sowie zivilrechtliche Verfahren wegen Verleumdung und Verletzung der Personenrechte einzuleiten.

In der Vorstandssitzung am 3. März wurden laut einer Pressemitteilung des DFDR auch folgende Themen erörtert: die Wahlergebnisse des Forums bei den Parlamentswahlen, der rumänische Staatshaushalt 2017 sowie die zur Vertreterversammlung am 28. April anstehende Wahl des Vorstandsvorsitzenden. Zu letzterem wurde einstimmig Dr. Paul Jürgen Porr als Kandidat vorgeschlagen. Im Vergleich zu den vorigen Parlamentswahlen erzielte das DFDR weniger Stimmen. Es habe für Wähler, die bisher für keine der politischen Parteien und daher für das DFDR gestimmt hatten, in der Union Rettet Rumänien (USR) eine Alternative gegeben. Aus dem Staatshaushalt 2017 geht hervor, dass die Fördersumme für das DFDR gegenüber dem Vorjahr in etwa gleich bleibt. Die Zahlungen an die Minderheitenorganisationen erfolgen jedoch diesmal unabhängig von Restgeldern auf deren Konten, was im letzten Jahr nicht der Fall war und als Grund für die ausgebliebenen Überweisungen identifiziert worden war. Der Haushaltsvorschlag des DFDR 2017 mit den geplanten Investitionen, vorgestellt von Geschäftsführer Benjamin Jósza, war einstimmig angenommen worden.

NM

Schlagwörter: DFDR, Demokratisches Forum, Hermannstadt, Verleumdung

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  • 25.03.2017, 09:41 Uhr von getkiss: Und schon wieder keine Stellungnahme zu den Vorwürfen von Verstrickungen z.B. von EKR(AB) mit den ... [weiter]

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