11. Januar 2006

Brukenthalpalais samt Sammlung an Kirche rückerstattet

Die Evangelische Kirche A.B. in Rumänien ist rechtmäßiger Eigentümer der Immobilien (ausschließlich des Bibliotheksneubaus im Hof des Palais, der in Staatsbesitz bleibt) und der beweglichen Güter des Brukenthalmuseums in Hermannstadt. Ein entsprechendes Abkommen unterzeichneten Kultur- und Kultusminister Adrian Iorgulescu und Bischof D. Dr. Christoph Klein am 28. Dezember 2005 im Barocksalon des Brukenthalpalais (die Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien/ADZ und die Hermannstädter Zeitung berichteten ausführlich). Das Abkommen behält seine Gültigkeit bis zum Erlass eines Regierungsbeschlusses, der die künftige Museumstätigkeit regeln soll.
Der Übereinkunft zwischen Kultur- und Kultusministerium und dem Landeskonsistorium der Evangelischen Kirche A.B. in Rumänien war ein vom 21. November 2005 datierender Beschluss des Amtes für die Rückgabe des verstaatlichten Eigentums vorausgegangen. Im Zuge der Verstaatlichung des Brukenthalmuseums im Jahre 1948 hatten die per testamentarischer Verfügung von Baron Samuel von Brukenthal (1721-1803) gestifteten Kunstsammlungen Hunderte der seinerzeitigen rund 220 000 Objekte eingebüßt. Dieser einstmalige Museumsbestand soll nach Möglichkeit wieder komplett zusammengeführt werden. Auch für jene 19 wertvollen Gemälde, die 1949 an die Kunstgalerie in Bukarest als Dauerleihgabe abgegeben worden waren, sichert das Kulturministerium die Rückführung zu, sobald angemessene Sicherheitsvorkehrungen im Brukenthalmuseum existieren.

Das 12 Punkte umfassende Abkommen legt fest, dass das Kulturministerium weiterhin vollumfänglich für Verwaltungs- und Personalkosten aufkommt, die Kirche im Gegenzug auf die Miete verzichtet. Das Museum bleibt der breiten Öffentlichkeit als Kultureinrichtung zugänglich. Ab dem 1. Februar wird dem derzeit amtierenden Generaldirektor des Museums, Alexandru Lungu, ein Verwaltungsrat zur Seite gestellt, der sich hälftig aus Vertretern des Ministeriums und der Landeskirche zusammensetzen soll. Seine Aufgabe ist eine Bestandsaufnahme, auf deren Basis dann ein Nutzungsvertrag des Museums geschlossen werden kann. Die für die Wahl des Generaldirektors verantwortliche Kommission soll paritätisch aus Repräsentanten der Kirche und des Ministeriums gebildet werden.

An den Verhandlungen hatten auf kirchlicher Seite Stadtpfarrer Kilian Dörr, Landeskirchenkurator Dr. Paul Niedermaier und Bischofsvikar Dr. Hans Klein teilgenommen. Wie die ADZ berichtet, soll Bürgermeister Klaus Johannis maßgeblichen Anteil an der gefundenen Kompromisslösung haben. Das Abkommen wird von den Verhandlungspartnern einhellig positiv bewertet. Kulturminister Iorgulescu sprach gar vom „Modell Brukenthal“ für die Rückerstattung von Immobilien, in denen sich kulturelle Einrichtungen befinden. Bischof Klein bekundete seine Freude über das Zustandekommen des Beschlusses und äußerte sich zuversichtlich, dass die in Hinkunft notwendige Zusammenarbeit kirchlicher- und staatlicherseits harmonisch verlaufe. Landeskirchenkurator Niedermaier beurteilte die Rückerstattung des Palais und der Brukenthalschen Sammlungen an die Evangelische Kirche A.B. in Rumänien als „Akt der Selbstachtung“. Er sei davon überzeugt, „dass wir damit nicht nur über die Mauern unserer Kirche hinausblicken, sondern auch in größerem Maße das Vertrauen unserer Mitbürger gewinnen können“, zitiert die Hermannstädter Zeitung.

Die gute Zusammenarbeit mit der Präsidentin des für die Rückgabe verstaatlichter Güter zuständigen Landesamtes, Ingrid Zaarour, betonte Ovidiu Ganț, Abgeordneter des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien im rumänischen Parlament, bei einer Pressekonferenz in Hermannstadt (Bericht der ADZ vom 23. Dezember 2005). Kritisch merkte Ganț an, dass der Prozess der Rückerstattung im ganzen Land beschleunigt werden müsse.

CS


Schlagwörter: Eigentumsrückgabe, Kirche und Heimat, Verbandspolitik, Brukenthalmuseum, Museum, Brukenthal

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