11. März 2009

Ausreiseverweigerung aus Rumänien

Am 24. Februar 2009 erreichte unseren Verband eine Nachricht des Inhalts, dass eine Rumänin, die mit ihren zwei minderjährigen Kindern und ihrem (deutschen) Lebensgefährten in Deutschland lebt (sie waren am 19. Februar auf Einladung zur Hochzeitsfeier der Schwester der rumänischen Staatsangehörigen nach Rumänien eingereist), am Flughaften in Bukarest gehindert wurde auszureisen.
Die rumänischen Beamten begründeten die Ausreiseverweigerung mit dem Hinweis, dass kein Original des Scheidungsurteils der rumänischen Staatsangehörigen aus dem Jahre 2007 vorgelegt werden konnte. Eine Kopie des Scheidungsurteils wollten sie nicht akzeptieren. Dies obwohl die in Deutschland lebende Rumänin einen gültigen Reisepass hatte und die Kinder seit dem 17. Februar 2008 in Deutschland gemeldet waren und hier auch zur Schule bzw. in den Kindergarten gehen. Auch konnte ein Original einer Freizügigkeitsbescheinigung gemäß § 5 des Freizügigkeitsgesetzes/EU vorgelegt werden.

Nach Besprechung mit dem zuständigen Bundesrechtsreferat unseres Verbandes hat diese Zeitung umgehend das rumänische Generalkonsulat in München am 25. Februar 2009 eingeschaltet.

Am 4. März 2009 wurde die Siebenbürgische Zeitung von Vizekonsul Michael Fernbach dahingehend informiert, dass das Generalkonsulat noch am 25. Februar Kontakt zu den Betroffenen aufgenommen hat, um die Details zu klären und den Fall zu lösen. Gleichzeitig sei auch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten in Bukarest über den Vorfall informiert worden, damit auch die zuständigen Behörden – wohl im Sinne der Vermeidung entsprechender Ausreiseverweigerungen – in Kenntnis gesetzt werden.

Laut Mitteilung der Betroffenen erfolgte die Ausreise dann am 26. Februar, nachdem das Original des Scheidungsurteils vorgelegt wurde. Die Urkunde war der Familie per DHL-Express zugesandt worden und wurde am Vormittag des 26. Februar in der DHL-Station am Flughafen abgeholt.

Es bleibt zu hoffen, dass durch das prompte Reagieren des Generalkonsulates entsprechende Ausreisebehinderungen nicht mehr vorkommen werden.

Rechtsanwalt Dr. Johann Schmidt, Bundesrechtsreferent

Schlagwörter: Rechtsfragen, Reiseinfos

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