21. März 2022

Verband der Siebenbürger Sachsen ruft betroffene Mitglieder auf, offene Restitutionsverfahren zu melden

Der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahren bei allen sich bietenden Gelegenheiten für eine rasche Erledigung der Rückgabe von im kommunistischen Rumänien konfisziertem Eigentum eingesetzt und darüber auch in dieser Zeitung berichtet.
Gespräch über den Stand der Eigentumsrückgabe am ...
Gespräch über den Stand der Eigentumsrückgabe am 17. Oktober 2016 in der rumänischen Botschaft in Berlin, von rechts: Botschafter Emil Hurezeanu, ANPR-Präsident George Băeșu, Verbandspräsident Dr. Bernd Fabritius, Bundesvorsitzende Herta Daniel und Bundesvorsitzender Peter-Dietmar Leber. Foto: Petre Stămătescu
Es erreichen uns auch zum jetzigen Zeitpunkt immer wieder Anfragen zum Stand noch offener, ungelöster Restitutionsverfahren. Das ist insofern befremdlich, da der frühere Präsident der zuständigen rumänischen Restitutionsbehörde (Autoritatea Naţională pentru Restituirea Proprietăţilor – ANRP), Staatssekretär George Băeșu, bei einem Gespräch mit Vertretern unseres Verbandes am 17. Oktober 2016 in der rumänischen Botschaft Berlin versprochen hatte, die Bearbeitung aller noch offenen Anträge zur Restitution innerhalb der nächsten drei Jahre, also bis Ende 2019, abzuschließen („zu lösen“), d.h. entsprechende Entschädigungs-Entscheidungen den Antragstellern zukommen zu lassen, siehe Artikel „Eigentumsrückgabe auf dem Prüfstand“ in der Siebenbürgischen Zeitung Online vom 21. Oktober 2016. Dieses Versprechen wurde nicht eingehalten.

Nun hat die ANRP einen neuen Präsidenten, Silviu Grigorescu, der in der letzten Sitzung der deutsch-rumänischen Regierungskommission vom 7./8. Juli 2021 in Kronstadt seinerseits versprach, alle noch offenen Restitutionsanträge schnellstmöglich einer finalen Lösung zuzuführen.

Der Verband möchte diese Ankündigung aufgreifen und bittet seine Mitglieder, ihre noch offenen Restitutionsverfahren dem Verband der Siebenbürger Sachsen (postalisch unter Karlstraße 100, 80335 München, oder per E-Mail: verband [ät] siebenbuerger.de) mitzuteilen. Wir werden diese Fälle umgehend über die rumänische Botschaft in Deutschland an die ANRP weiterleiten und deren rasche Bearbeitung fordern.

Bitte teilen Sie uns bis 30. April den Namen des Antragstellers und die ANRP-Dossier-Nummer mit. Es geht nur um die Fälle, die sich gemäß den Angaben auf der Homepage der ANRP in Wartestellung („în așteptare“) oder in Bearbeitung („în lucru“) befinden. Auf der Startseite der Behördenhomepage http://www.anrp.gov.ro/ kann man den Status seines Antrags im Bereich „Căutare stadiu dosar“ einsehen.

Wir betonen ausdrücklich, dass wir keinen rechtlichen Beistand in Einzelfällen leisten können. Es geht uns darum, unseren betroffenen Mitgliedern zu einem zeitnahen Bescheid zu verhelfen. Diese Vorgehensweise wurde vom Bundesvorstand in seiner Frühjahrssitzung am 5. März 2022 in Gundelsheim beschlossen.

Herta Daniel, Rainer Lehni

Schlagwörter: Eigentumsrückgabe, Restitution, Aufruf

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Neueste Kommentare

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  • 21.03.2022, 11:57 Uhr von gogesch: Wozu soll ich mich melden, wenn eh nichts passiert? In dem Gespräch, in dem Frau Daniel, laut Foto ... [weiter]

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