30. Juni 2008
Aufnahmebescheide für Spätaussiedler werden ungültig
Wie bereits in der Siebenbürgischen Zeitung angekündigt, erfolgte in der Zwischenzeit eine entsprechende Gesetzesänderung des Bundesvertriebenengesetzes am 12. Dezember 2007 (BGBl. I Seite 2840).
Es wird nochmals auf Folgendes hingewiesen: „Gemäß § 100 Abs. 4 und Abs. 5 BVFG in der nunmehr gültigen Fassung verlieren Übernahmegenehmigungen, die vor dem 01. Juli 1990, und Aufnahmebescheide, die vor dem 1. Januar 1993 erteilt wurden, ihre Gültigkeit am 31. Dezember 2009. Zur Klarstellung ist darauf hinzuweisen, dass Aufnahmebescheide, die nach dem 01. Januar 1993 erteilt wurden, von obiger Regelung nicht erfasst sind, somit auch über den 31. Dezember 2009 hinaus gültig sind.“
Schlagwörter: Rechtsfragen, Aussiedlerzuzug
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