Kommentare zum Artikel

7. März 2009

Verbandspolitik

Interessengemeinschaft gegen 40%-Rentenkürzung stellt Tätigkeit ein

Die „Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen“ soll ihre Tätigkeit einstellen. Darauf hat sich der Anwaltspool der Interessengemeinschaft am 23. Februar in München verständigt. 1996 hatten sich auf Initiative unseres Verbandes zahlreiche Landsleute zur „Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen“ zusammengeschlossen, um die im Deutschen Bundestag beschlossene 40-prozentige Rentenkürzung zu bekämpfen. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 2 mal kommentiert.

  • hein

    1 • hein schrieb am 07.03.2009, 19:38 Uhr:
    Der Interessengemeinschaft gebührt ein großes DANKE.
  • Johann

    2Johann schrieb am 08.10.2011, 10:50 Uhr (um 11:18 Uhr geändert):
    Der Verbandstag hat im Jahre 1999 folgenden Beschluss gefasst:

    "Die Gelder der Interessengemeinschaft Fremdrente dürfen nur für Gutachten und für Prozeßbevollmächtigte vor dem Bundesverfassungsgericht verwendet werden oder für soziale Zwecke, so wie dies bei der Gründung der Interessengemeinschaft vorgesehen war. Über die Gelder muß die Interessengemeinschaft in der Siebenbürgischen Zeitung einen klaren, detaillierten Rechenschaftsbericht veröffentlichen."

    Leider habe ich noch keinen Rechenschaftsbericht über die Verwendung der Gelder in der SbZ gelesen.
    Wann wird dieser veröffentlicht?

    P.S. Ich habe an den Verbandstag 2011 einen Antrag geschickt, der dazu auffordert, einen detaillierten Rechenschaftsbericht in der SbZ zu veröffentlichen.
    Der damalige Antrag, der von der Landesgruppe Baden-Württemberg und der Kreisgruppe Mannheim-Heidelberg gestellt wurde, wurde wie folgt begründet: „ In einem Brief an die interessierten Fachleute schreiben Herr Bruckner und Herr Graeff am 25.3.1997 folgendes: „Die angesammelten Beträge sollen grundsätzlich nur für die Bezahlung von Arbeiten aus dem nicht-landsmannschaftlichen Bereich (Gutachten, Beratung, bzw. Vertretung durch externe Fachleute) zur Verfügung stehen, damit hier kein Vorwurf der Selbstbedienung aufkommen kann. Dementsprechend müssen wir Sie um Ihre ehrenamtliche Mithilfe ohne Spesen- und Auslagenersatz bitten und hoffen insoweit auf Ihr Verständnis.“
    Es gibt keine neuen Entwicklungen, die eine Abweichung rechtfertigen. Nach wie vor können die Zusatzreduzierungen nur vor dem Bundesverfassungsgericht rückgängig gemacht werden, dafür benötigt man Gutachten und Rechtsanwälte, die den höchsten Ansprüchen genügen. Dafür und nur dafür darf das Geld ausgegeben werden, sowie nach Abschluss der Initiative für soziale Zwecke.
    Aufgrund der Bedeutung, die die Interessengemeinschaft für die Betroffenen und für die Glaubwürdigkeit der Landsmannschaft hat, sollten die Verantwortlichen rechtzeitig, verständlich und offen in der Siebenbürgischen Zeitung über alle diesbezüglichen Vorgänge informieren“.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.