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27. Juli 2009

Verbandspolitik

Fragen und Antworten zur Rentenproblematik

Der Leitartikel „Lösung der Rentenproblematik durchgesetzt“, veröffentlicht in der Siebenbürgischen Zeitung Online vom 1. Juli 2009, hat zu vielen Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Rentenrecht geführt. Wie berichtet, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung das Zugangsrisiko für rumänische Rentenzahlungen bei Mitwirkung der Betroffenen in einem bundeseinheitlichen Verfahren. Im Folgenden sollen die am häufigsten gestellten Fragen auf Grund allgemeinen Interesses wiedergegeben und beantwortet werden. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 3 mal kommentiert.

  • Teja

    1Teja schrieb am 29.07.2009, 19:12 Uhr:
    Wenn Herr Dr. Fabritius tatsächlich findet, dass die Kürzung der Renten um 40 Prozent nicht gerecht geregelt wurde und, wie wir wissen, mehrfach gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland verstößt, dann stellt sich mir die Frage, warum RA Dr. Fabritius, welcher die diesbezüglichen Prozesse gegen den deutschen Staat führte, die 6-monatige Frist hat verstreichen lassen, um rechtzeitig eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen?
  • piter

    2piter schrieb am 01.08.2009, 06:08 Uhr:
    ich finde denn artikel sehr gut und das jemand kostenloss um unsere rente kuemmert,schoenen dank an dr fabritius,koennte mir jemand freuntlicher weise miteilen da ich in kanada wohne und vieleicht ein recht auf rente aus rumaenien habe. peter depner
  • Fabritius

    3Fabritius schrieb am 01.08.2009, 08:27 Uhr:
    @ Piter:

    ja, für die JAhre aus Rumänien steht eine Rente zu, die auch nach Kanada gezahlt werden müsste. Den Antrag kann man bei der Rentenbehörde am letzten Arbeitsort in Rumänien stellen. Man müsste die Arbeitszeiten in Rumänien möglichst genau in einen Lebenslauf eintragen und mit Unterlagen belegen (am besten das Arbeitsbuch).

    Wenn mehrere Personen in Kanada Interesse haben, kann ich der Landsmannschaft dort einen Stapel Formulare zusenden.



    @ an Frau Teja.

    Hallo Frau Teja,

    ich empfehle Ihnen einige grundsätzliche Überlegungen zur Beachtung:

    1) Bevor eine Frist verstreichen kann muss diese überhaupt erst beginnen und laufen. Bei dem von Ihnen angesprochenen Thema ist das noch lange nicht der Fall.

    Voraussetzung eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) ist die "Erschöpfung des nationalen Rechtsweges", also ein Urteil der letzten Instanz. In Rentensachen wäre das ein Urteil des Bundessozialgerichts in Kassel. Die Übergangsvorschriften wurden 2006 erst geschaffen, die Gerichtsverfahren wurden vom Bundessozialgericht alle in die erste Instanz zurückverwiesen, weil § 171 Sozialgerichtsgesetz das so regelt. Bis also ein Urteil der letzten Instanz als Voraussetzung für ein Verfahren vor dem EuGMR vorliegt dürfte das JAhr 2016 erreicht sein (im Falle der Anfechtung des § 22 FRG hat es 10 Jahre lang gedauert). Dann erst beginnt die von Ihnen genannte Frist, versäumt ist also gar nichts (ausser dass Sie sich etwas informieren, bevor Sie kritisieren).


    2) Ein "mehrfacher Verstoß gegen das Grundgesetz in Deutschland" - wie Sie schreiben - wird nicht vor dem EuGMR geprüft sondern nur vor dem Bundesverfassungsgericht.

    Vor dem EuGMR können Sie nur eine Verletzung "europäischer Menschenrechte" angreifen. Bei dem von Ihnen angesprochenen Problem geht es aber um deutsches Rentenrecht. Nur wenn dadurch auch ein europäisches Menschenrecht verletzt wäre, könnte der EuGMR angerufen werden.

    Der Verband hat geprüft, ob vielleicht der Eigentumsschutz als europäisches Menschenrecht verletzt sein könnte. Es wurden zwei Gutachten bei deutschen Universitäten in Auftrag gegeben. Beide Gutachter kommen aber leider zu dem Ergebniss, dass wir bei dieser Frage keine Chance haben.

    Sollte Ihnen, liebe Frau Teja, aber ein europäisches Menschenrecht einfallen, welches durch das deutsche Rentenrecht in Art 6 § 4 c FANG (die Übergangsvorschrift) verletzt sein könnte, so teilen Sie mir das bitte bis ca. im Jahre 2016 mit. Dann kann ich die in einigen Jahren erst beginnende (von Ihnen genannte) 6-monatige Frist vor dem EuGMR sicher gerne für Sie wahren.

    Viele Grüße


    [Beitrag am 01.08.2009, 08:38 von Fabritius geändert]

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