27. Juli 2009

Fragen und Antworten zur Rentenproblematik

Der Leitartikel „Lösung der Rentenproblematik durchgesetzt“, veröffentlicht in der Siebenbürgischen Zeitung Online vom 1. Juli 2009, hat zu vielen Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Rentenrecht geführt. Wie berichtet, übernimmt die Deutsche Rentenversicherung das Zugangsrisiko für rumänische Rentenzahlungen bei Mitwirkung der Betroffenen in einem bundeseinheitlichen Verfahren. Im Folgenden sollen die am häufigsten gestellten Fragen auf Grund allgemeinen Interesses wiedergegeben und beantwortet werden.
Warum rechnet die deutsche Behörde eine Rente aus Rumänien auf die deutsche Rente an?

Weil in der deutschen Rente – wie bisher auch – die Zeiten aus Rumänien berücksichtigt werden. Wenn nun auch aus Rumänien dafür Geld gezahlt wird, wäre es ja eine doppelte Bezahlung.

Was bedeutet die „Übernahme des Zahlungsrisikos für rumänische Rentenzahlungen“?

So lange aus Rumänien keine Zahlung an den Betroffenen in Euro nach Deutschland erfolgt (also auf seinem Konto hier Geld eingeht), wird auch nichts abgezogen.

Bedeutet dies, dass immer auch der Fiktivabzug weg ist?

Der Fiktivabzug wird nicht mehr vorgenommen, wenn der Betroffene an dem Verfahren in Rumänien mitwirkt.

Was bedeutet „an dem Verfahren mitwirken“?

Betroffene müssen dazu vollständige Angaben in den Antragsformularen machen und auch die Bankverbindung für den Eingang der Zahlung angeben. Nur auf Anforderung (vorerst noch einmal im Jahr) müssen sie eine Lebensbescheinigung nach Rumänien senden. Dafür bekommen sie ein Formular, das jede Stadtverwaltung gratis bestätigt.

Ist damit das Recht zum Leistungsaufschub bei Altersrenten weggefallen?

Nein, dieses in Art. 44 VO (EWG) 1408/71 festgehaltene Recht besteht weiter. Es ist nur einer der Gründe weggefallen, dieses zu nutzen. Wenn jemand dafür noch andere Gründe hat, kann er weiterhin aufschieben.

Was hätte das zukünftig für Konsequenzen?

Die Rentenbehörde würde weiterhin den Fiktivabzug vornehmen. Dagegen müsste sich der Betroffene zuerst durch ein Widerspruchsverfahren und dann Klageverfahren wehren. Hier müsste er auch angeben, warum er weiter aufschiebt, wenn die Rente aus Rumänien für ihn kein Risiko mehr ist.

Ich habe vorher den Leistungsaufschub erklärt, weil mir die Zahlung aus Rumänien zu unsicher war. Muss ich nun etwas machen, gegebenenfalls was?

Die Zusage der Rentenbehörde zur Übernahme des Risikos beseitigt diese Unsicherheit weitgehend. Sie können nun der Behörde in Deutschland mitteilen, dass Sie auf Grund der Zusicherung nicht mehr aufschieben und die Angaben im Formular 851 (Bankdaten) nachreichen. Wenn Sie eine Anwaltskanzlei beauftragt haben, schicken Sie eine solche Mitteilung an Ihre Anwaltskanzlei.

Bisher bekomme ich nur eine gekürzte Rente mit Fiktivabzug. Bekomme ich die Rente ungekürzt, wenn ich nun den Aufschub zurücknehme und das Formular nachreiche?

Die Rentenbehörde muss nach Eingang der Rücknahmeerklärung des Aufschubes sowie der Angaben im Formular 851 die Rente auf Grund der abgegebenen Zusage ungekürzt zahlen.

Was bekomme ich dann aus Rumänien? Lei oder Euro?

Aus Rumänien werden auf ihr Bankkonto in Deutschland Eurobeträge überwiesen.

Was muss ich tun, wenn ich aus Rumänien Rente gezahlt bekomme?

Sie müssen dies der Rentenbehörde mitteilen. Schicken Sie eine Kopie des Kontoauszuges und des „cupon de pensie“ oder der „decizie de pensie“, die Sie bekommen haben.

Welchen Betrag darf mir die Rentenbehörde dann von der deutschen Rente abziehen und was darf ich zusätzlich zu meiner deutschen Rente ohne Abzug behalten?

Abgezogen wird nur der Anteil, der aus Rumänien für solche Zeiten gezahlt wird, die auch in der deutschen Rente enthalten sind (FRG-Zeiten). Behalten dürfen Sie alles andere: Zahlungen mit Entschädigungscharakter, z. B. für Verschleppungszeiten, Zahlungen für Kriegsfolgen, Zahlungen für Zusatzrentenbeiträge in Rumänien etc.

Kann es also sein, dass ich mehr bekomme, als man abzieht?

Ja. Wenn Sie aus Rumänien z. B. 200 Euro bekommen, davon 170 Euro für Beitragszeiten und 30 Euro als Entschädigung oder Zusatzrente, zieht die deutsche Behörde nur 170 Euro ab. 30 Euro dürfen Sie abzugsfrei behalten.

Kann es auch sein, dass ich weniger bekomme, als man mir dann abzieht?

Auch dies könnte passieren, aber dagegen können Sie sich wehren und es kann sich nur um geringe Umrechnungsdifferenzen handeln. Rentenbehörden sind noch der Meinung, dass nicht der überwiesene Euro-Betrag sondern ein nach einer bestimmten Formel umgerechneter Betrag abgezogen wird. Dadurch können einige Cent oder Euro mehr oder weniger als Rechenergebnis herauskommen. Wir sind aber der Meinung, dass nur „gezahlte“ Renten anzurechnen sind, daher also das „Zugangsprinzip“ gilt. Wenn die Differenz mehr als einige Euro sein sollte, kann man sich dagegen wehren.

Was passiert, wenn aus Rumänien irgendwann plötzlich kein Geld mehr kommen sollte?

Das dürfte nicht zu erwarten sein. Die Zahlung ist eine Verpflichtung, die Rumänien mit dem EU-Beitritt übernommen hat. Sollte es trotzdem passieren, teilen Sie einfach der deutschen Rentenbehörde mit, dass kein Geld mehr kommt. Senden Sie die Kontoauszüge des letzten Monats mit, aus denen das Ausbleiben der Zahlung zu ersehen ist. Dann darf nichts mehr abgezogen werden, bis nicht wieder Geld eingegangen ist. Man kann einfach sagen: Wenn nichts kommt, wird auch nichts abgezogen.

Hat dieses neue Verfahren auch Vorteile?

Ja. Neben der Möglichkeit, mehr aus Rumänien zu bekommen, als die deutsche Behörde abzieht, wird in Rumänien nun auch ein Versicherungsnachweis erstellt (E205). Dieser kann zur Vollanrechung der Zeit (6/6) führen. Dafür wäre allerdings ein Antrag an die deutsche Rentenbehörde nötig.

Wie prüfe ich, ob der Abzug richtig ist?

Sie vergleichen den Bescheid aus Rumänien mit Aufschlüsselung der rumänischen Rentenzahlung mit dem Ruhensbescheid, den Sie nach Eingang der Rente aus Rumänien von der deutschen Rentenbehörde bekommen. Stimmt etwas nicht, legen Sie Widerspruch ein.

Muss ich mich noch um meine Zeiten in Rumänien kümmern, wenn jetzt sowieso von dort die Rente kommt?

Ja, auf jeden Fall. Die Zeiten sind nach wie vor wesentlicher Teil der deutschen Rente. Das Fremdrentengesetz über die Anerkennung und Bewertung dieser Zeiten gilt weiter. Die Höhe der deutschen Rente hängt wesentlich von dieser Bewertung ab.

Hat dieses neue Verfahren etwas mit den anderen Kürzungen zu tun?

Nur mit der 5/6-Kürzung, wenn der Versicherungsnachweis E205 eingeht. Zur Kürzung um 40 Prozent besteht keinerlei Zusammenhang. Diese Problematik wurde durch die Übergangsvorschriften im Jahre 2006 abschließend geregelt, auch wenn dies nach unserer Überzeugung nicht gerecht und auch nicht ausreichend erfolgt ist.

RA Dr. Bernd Fabritius, München

Hinweis: Weitere Fragen können im Diskussionsforum auf der Internetplattform des Verbandes www.siebenbuerger.de gestellt werden.

Schlagwörter: Rente, Rechtsfragen, Fremdrente

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Neueste Kommentare

  • 01.08.2009, 08:27 Uhr von Fabritius: @ Piter: ja, für die JAhre aus Rumänien steht eine Rente zu, die auch nach Kanada gezahlt ... [weiter]
  • 01.08.2009, 06:08 Uhr von piter: ich finde denn artikel sehr gut und das jemand kostenloss um unsere rente kuemmert,schoenen dank an ... [weiter]
  • 29.07.2009, 19:12 Uhr von Teja: Wenn Herr Dr. Fabritius tatsächlich findet, dass die Kürzung der Renten um 40 Prozent nicht gerecht ... [weiter]

Artikel wurde 3 mal kommentiert.

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