Kommentare zum Artikel

10. März 2021

Verschiedenes

Entschädigungszahlungen für Kinder von Opfern politischer Verfolgung in Rumänien: Interview mit Dr. Bernd Fabritius

Deutsche aus Rumänien, die Opfer der Zwangsdeportationen in die Sowjetunion und der Zwangsumsiedlungen (Bărăgan, Szeklerland etc.) oder anderer politischer Verfolgung wurden, werden durch das Dekret 118/1990 entschädigt. Durch das Gesetz 211/2013 wurden bereits 2013 alle Betroffene unabhängig von deren Wohnsitz und der Staatsangehörigkeit einbezogen, durch die Gesetze 130/2020 und 232/2020 wurden schließlich die monatlichen Entschädigungszahlungen nun auch auf hinterbliebene Kinder von verstorbenen Opfern ausgeweitet. In den letzten Wochen erhalten zahlreiche Antragsteller Bescheide seitens der Kreisbehörden AJPIS in Rumänien. Für sie besteht dringender Handlungsbedarf. Aktuelle rechtliche Informationen hat SbZ-Chefredakteur Siegbert Bruss im folgenden Interview mit Dr. Bernd Fabritius eingeholt. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 3 mal kommentiert.

  • scumpa

    1scumpa schrieb am 12.03.2021, 07:28 Uhr:
    Meine Oma war von Januar 1945 bis Januar 1950 in Russland. Sie hatte seinerzeit auch den Antrag für die Entschädigung gestellt. Leider konnte sie diese Entschädigung nicht mehr in Anspruch nehmen weil sie 2012 verstorben ist. Im Oktober letzten Jahres hat meine Mutter als Nachkomme meiner Oma den Antrag gestellt. Jetzt Anfang Februar hat sie den Bescheid bekommen, dass sie als Nachkomme meiner Oma anerkannt wird und ihr die Hälfte der Summe die meine Oma bekommen hätte zusteht.Meine Omama war 5 Jahre in der Deportation,
    das heißt pro Jahr gibt es 700 Lei und das mal 5 genommen ergibt 3500 Lei. Der Bescheid gilt ab November 2020 und in ihrem Fall sind es 1750 Lei, etwas über 300€ monatlich die sie dann bekommen wird.
    Denjenigen die während der Deportation geboren wurden,steht wie den Deportierten selbst, die volle Summe pro Jahr zu.
    Meine Mutter hat in Kronstadt angerufen und gefragt wie sie weiter vorgehen soll und es wurde ihr gesagt, sie solle warten bis die Kollegen ihr noch die anderen Unterlagen und Formulare zusenden.
    Ich werde weiter berichten.
    Vielen Dank lieber Bernd für deinen langjährigen Einsatz 😊
  • Andree

    2Andree schrieb am 13.03.2021, 12:36 Uhr:
    die Rechnung ist etwas verwirrend. Ich wiederhole: 700Lei Pro Jahr mal 5 Jahre sind 3500 Lei Hälfte sind 1750 Lei also ca. 300€ aber pro jahr! Das Wort "monatlich" erscheint unbegründet und ist wohl in der DECIZIE auch nicht vorhanden, oder?
  • Robert

    3Robert schrieb am 14.03.2021, 11:01 Uhr (um 11:03 Uhr geändert):
    Beitrag um 21:39 Uhr von Moderation geändert.
    Auszahlungen der CJP:
    Ich zitiere aus einem aktuellen FB-Beitrag von Bernd Fabritius:

    "So sieht eine Entscheidung der Zahlbehörde CJP aus, die nach dem erfolgreichen Verfahren bei der AJPIS erwirkt wird. In diesem Fall hatte die AJPIS am 25.1.2021 positiv entschieden, mit der Entscheidung wurde am 2.2.2021 bei der CJP die Auszahlung beantragt, am 5.2.2021 wurde bereits die Auszahlung genehmigt.
    Der Antragsteller bekommt für vier Jahre und neun Monate Verschleppung seines Vaters künftig jeden Monat 1563 Lei, umgerechnet rund 350€, steuerfrei als Entschädigung und für die Vergangenheit ab Antragstellung (im September 2020) bis zur Aufnahme der laufenden Zahlung (10/2020-3/2021) die Summe von etwa 2100€."

    Quelle: https://www.facebook.com/photo?fbid=4087605614592379&set=a.180703771949269

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.