15. Dezember 2003

Neues Rentenrecht: Stichtag 31. Dezember 2003 beachten!

Zahlreiche Änderungen in der Rentenversicherung beleben derzeit die öffentliche Diskussion in Deutschland. Wesentliche Einschränkungen wurden durch das Maßnahmenpaket 2003/2004 am 3. Dezember 2003 im Regierungskabinett Gerhard Schröder beschlossen und sollen nun in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Betroffene sollten bis Jahresende 2003 handeln. Die Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen bietet dazu kostenlose Telefonberatung an.
Mit einem „Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz)“ will die Bundesregierung die gesetzliche Rentenversicherung langfristig auf eine solide Finanzgrundlage stellen. Ziel sei es, die Rentenversicherung für die Jüngeren bezahlbar und für die Älteren verlässlicher zu halten. Auf einige der vorgesehenen Maßnahmen wird im Folgenden kurz eingegangen.

Durch die Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors in die Rentenanpassungsformel soll künftig das Verhältnis von Leistungsbeziehern und versicherungspflichtig Beschäftigten bei der Rentenanpassung berücksichtigt werden. Anders als bisher wird zur Ermittlung der Lohnentwicklung künftig nur noch auf die beitragspflichtige Lohn- und Gehaltssumme abgestellt.

Von der ab 2006 bis 2008 vorgesehenen Anhebung der Altersgrenze von 60 auf 63 Jahre bei Altersrenten für Arbeitslose oder nach Alterteilzeit sind alle ab 1946 geborene Versicherte betroffen. Die Anhebung erfolgt stufenweise ab Januar 1946 monatlich um je einen Monat. Damit können im Januar 1946 Geborene diese Altersrente für Arbeitslose oder nach Altersteilzeit frühestens mit 60 Jahren und einen Monat beziehen können, im Februar 1946 Geborene frühestens mit 60 Jahren und zwei Monaten usw. Schließlich können im Dezember 1948 und später Geborene frühestmöglich mit 63 Jahren eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit in Anspruch nehmen. Ein Rentenbezug vor diesem Zeitpunkt ist - auch unter Inkaufnahme von Abschlägen - bei dieser Altersrente dann grundsätzlich nicht mehr möglich. Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, haben schon nach derzeitigem Recht keinen Anspruch mehr auf diese Rentenart.

Vertrauensschutz haben nach dem Gesetzentwurf Versicherte, die

1. vor dem 1. Januar 1952 geboren sind und

2. spätestens am 31. Dezember 2003 (Stichtag) rechtsverbindlich über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses disponiert haben (z.B. Aufhebungsvertrag oder Vertrag über Altersteilzeitarbeit) oder an diesem Tag arbeitslos sind.

Für diese Personen wird die Altersgrenze für die frühestmögliche Inanspruchnahme nicht angehoben. Der Stichtag wurde auf den 31. Dezember 2003 festgesetzt, damit betroffene Versicherte nach dem Kabinettbeschluss vom 3. Dezember 2003 ihre Möglichkeiten zur Vereinbarung von Altersteilzeit überprüfen und gegebenenfalls noch bis zum 31.12.2003 einen Vertrag über Altersteilzeitarbeit abschließen bzw. sich arbeitslos melden können.

Die derzeit noch berücksichtigten drei Jahre der schulischen Ausbildung (Schule, Fachschule, Hochschule, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme) nach Vollendung des 17. Lebensjahres werden mit einer vierjährigen Übergangsregelung zukünftig als "unbewertete Anrechnungszeit" ausgestaltet und damit bei der Rentenhöhe nicht mehr berücksichtigt, soweit es sich um einen Schul- oder Hochschulbesuch handelt. Für Zeiten einer nichtakademischen Ausbildung an Schulen mit überwiegend berufsbildendem Charakter (Fachschulen) und für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen soll es hingegen bei der bisherigen rentenrechtlichen Bewertung bleiben. Deshalb werden Zeiten des Fachschulbesuchs und der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen auch künftig mit bis zu 0,75 Entgeltpunkten pro Jahr bewertet - maximal für 36 Monate.

Die rechtlichen Änderungen müssen nach dem Kabinettsbeschluss noch das übliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, bis sie in Kraft treten können. Über eventuelle Änderungen berichtet diese Zeitung, wenn die Gesetze in der endgültigen Fassung vorliegen.

Betroffenen wird empfohlen, noch vor dem Stichtag zu prüfen, ob Dispositionen zu treffen sind. Aus diesem Anlass bietet unser Verband allen betroffenen Mitgliedern eine kostenlose Info-Hotline unter der Rufnummer: (0 89) 23 66 09 16, am Dienstag, dem 16. Dezember, und am Mittwoch, dem 17. Dezember, jeweils von 15.30 – 17.30 Uhr, an.

Rechtsanwalt Dr. Bernd Fabritius
Stellvertretender Bundesvorsitzender


(gedruckte Ausgabe: Siebenbürgische Zeitung, Folge 20 vom 15. Dezember 2003, Seite 4)

Weitere Links zum gleichen Thema:

Bundeskabinett hat die Rentenreform 2004 beschlossen

Jetzt dringend handeln und Rente sichern

Das neue Rentenrecht im Diskussionsforum von www.siebenbuerger.de

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