20. August 2017

„Wege in die Freiheit“

Dokumentationsband zur Aussiedlung von Deutschen aus dem kommunistischen Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland 1968-89
Die Auswanderung wurde nach dem Zweiten Weltkrieg, der zahlreiche Familien auseinandergerissen hatte, ein viele Länder und Völker belastendes Problem. Die Lösung wurde dadurch erschwert, dass nach der Doktrin der Ostblockstaaten das jeweilige Land niemand verlassen durfte. Einwanderer aus dem Westen wurden als Spione verdächtigt und verfolgt. Von Deutschen aus Rumänien befanden sich aber viele Männer, die in der Waffen-SS und in der deutschen Wehrmacht gedient hatten, nach ihrer Entlassung aus der Gefangenschaft im Westen, da sie in Rumänien verfolgt und bestraft, eventuell auch eingesperrt wurden. Es wurde daher Familienzusammenführungen mit Angehörigen im Westen angestrebt. Es waren meist Frauen mit Kindern. Ihnen wurde aber die Ausreise verwehrt. Eine andere Kategorie von Deutschen, die auswandern wollten, waren politische Gefangene oder nationalsozialistisch belastete Männer, ferner einige verfolgte Priester und Einzelpersonen. Das Rote Kreuz schaltete sich ein und konnte einigen von diesen Ausreisewilligen helfen. Durch Bestechung der Behörden gelang es aber nur einigen wenigen auszuwandern. Da sich die Fälle mehrten, schaltete sich die Bundesregierung ein. Es waren zwei deutsche Rechtsanwälte, die im Auftrag der Bundesregierung die Auswanderung der Rumäniendeutschen in Geheimverhandlungen mit der rumänischen Seite, die durch Offiziere der Securitate vertreten war, in die Wege geleitet und durchgeführt haben. Der erste Rechtsanwalt, der sich Anfang der 1950er Jahre einsetzte, war Dr. Ewald Garlepp aus Stuttgart und dann Heinz Günther Hüsch aus Neuss.

Ab den 50er Jahren erfasste der Auswanderungswunsch immer größere Massen, darunter auch Rumänen, Ungarn und Roma, verursacht durch die wirtschaftlichen Missstände, Verfolgung und Unfreiheit. Der vorliegende Band befasst sich nur mit der Aussiedlung von Rumäniendeutschen, hauptsächlich Banater Schwaben und Siebenbürger Sachsen. Rechtsanwalt Dr. Ewald Garlepp aus Stuttgart erhielt 1962 den Auftrag, das Rote Kreuz und Privatpersonen bei ihren Bemühungen um Auswanderungsgenehmigungen zu unterstützen. Es stellte sich heraus, dass gegen Zahlung ein Freikauf von Personen möglich wurde. Garlepp galt als Vater der Formel „Ausreisen nach Deutschland gegen Bonner Zahlungen an Bukarest“. Als er 1962 den Verhandlungsauftrag mit rumänischen Stellen annahm, hatte er bereits die Ausreise von 500 Volksdeutschen aus Rumänien gegen Zahlung von insgesamt 2500000 Mark vermittelt. Die höchste Zahlung für eine Person hatte 40000 DM betragen.
1968 wurde Rechtsanwalt Dr. Heinz-Günther Hüsch aus Neuss zum Verhandlungsbeauftragten für Auswanderung. Er hat in den folgenden 22 Jahren bis 1989 in 313 offiziellen Verhandlungen und in noch mehr inoffiziellen Gesprächen und Begegnungen einer Anzahl von 226000 Deutschen aus Rumänien die Aussiedlung in die Bundesrepublik ermöglicht. Für jeden Aussiedler und sogar für Flüchtlinge erfolgte die Entlassung aus der kommunistischen Unfreiheit nur gegen Zahlung eines nicht geringen Pro-Kopf-Geldes. Die Verhandlungen und Gespräche fanden in Bukarest, Stockholm, Wien, Paris, Rom, Neuss und Kopenhagen statt. Der Band, der hier besprochen werden soll, enthält Dokumente von den Verhandlungen und Vereinbarungen Dr. Hüschs mit der zuständigen rumänischen Seite für die Aussiedlung von Deutschen. Es sind dies Protokolle oder Gedächtnisniederschriften über Hüschs Gespräche mit den rumänischen Vertretern, Berichte an seine bundesdeutschen Auftragsgeber über den Verlauf der Verhandlungen, Abschriften von Verträgen und anderen Papieren, die in Maschinenschrift aufgezeichnet wurden. Die Gespräche wurden in rumänischer oder deutscher Sprache geführt und dazu Übersetzer herangezogen. Auch die ausgearbeiteten Dokumente, vor allem die Verträge wurden in einer der beiden Sprachen abgefasst und dann für die Gegenseite übersetzt. Dabei ergaben sich einige Schwierigkeiten, etwa bei der Verwendung der Nationsbegriffe. Dass auch in deutschen Texten die Deutschen Rumäniens die „Deutschstämmigen“ genannt werden, war sicherlich ein grober Fehler. Welche Folgen die Benennung der Deutschen Rumäniens als „Deutschstämmige“ haben konnte, soll das folgende Beispiel aufzeigen.

Am 3. Oktober 1988 fand ein Treffen von Dr.Hüsch mit Staatschef Nicolae Ceaușescu statt, um ein Gipfeltreffen mit Bundeskanzler Helmut Kohl vorzubereiten, der zu einem offiziellen Besuch nach Rumänien kommen wollte. Da Kohl auch auf die Aussiedlung der Deutschen zu sprechen kommen würde, wollte der rumänische Staatschef vorher wissen, wie hoch die Zahl der von der deutschen Seite geschätzten Ausreisewilligen sei. Hüsch gab an, dass nach deutschen Schätzungen „mindestens noch 150000 deutschstämmige Rumänen, die Ausreise anstrebten“. Ceaușescu bestritt diese Zahl und betonte zugleich, „dass die Deutschstämmigen in Rumänien Rumänen seien und deshalb in Rumänien bleiben sollten“. Im Kommentar zu dieser Aussage von Hüsch heißt es, dass sich Ceaușescu bei dieser Behauptung auf die gleichlautenden Meinungen stütze, die ihm in letzter Zeit vorgetragen worden waren. Nachforschungen ergaben, dass sich der rumänische Präsident dabei auf einige europäische Besucher berief. Vermutlich hatte er eine Gruppe von Abgeordneten der Europäischen Volkspartei sowie eine Gruppe deutscher Abgeordneten der deutsch-rumänischen Parlamentariergruppe vor Augen. Wie dem auch sei, Ceaușescu hat hier einfach den für Südosteuropa nicht üblichen ethnischen durch den staatlichen Nationsbegriff ersetzt, die Staatsbürgerschaft als Nationalität angegeben und damit seine Aussiedlungsabsage begründet. Dass er absichtlich diese falsche Aussage herangezogen hat, geht aus einigen seiner früheren Ansichten über die Nationen Rumäniens hervor, in denen er die Völkerschaften des Landes genau nach ihrer ethnischen Zugehörigkeit differenzierte. Mittlerweile verfolgte er aber die ethnische Nivellierung der siebenbürgischen Völkerschaften zu einer einheitlichen sozialistischen Nation. Die Deutschen Rumäniens, und nicht die „deutschstämmigen Rumänen“, hatten angesichts dieser Politik allen Grund, auszuwandern, um nicht im rumänischen Volk aufzugehen.

Beim Lesen der Berichte und Protokolle des Bandes entsteht der Eindruck, dass über das Schicksal von Menschen wie mit Objekten verhandelt wurde. Es ging vor allem der rumänischen Seite um die Erzielung möglichst hoher Einnahmen durch Feilschen. Dabei verhandelte man über Millionen-Summen, für die die Bundesrepublik aufkam. Diese Beträge blieben nicht konstant, sie wurden von der rumänischen Seite immer wieder hinaufgeschraubt. Um diesen Handel geheim halten zu können, wurden die Geldbeträge nicht über Bankkonten, sondern direkt in bar und ohne schriftliche Bestätigung getätigt.

Im besprochenen Buch sind alle Verträge von 1969 bis 1989 aufgenommen: 1969/70 der erste Vertrag für 4000 Ausreisende, dann 1970-1973 für mindestens 20000 Personen, 1973-1978 für mindestens 40000 Personen, 1978-1988 nicht weniger als 11000 jährlich. Im Jahr 1987 erhielten 14000 Personen die Ausreisegenehmigung.

Aus der Familienzusammenführung war somit eine allgemeine Aussiedlung geworden, die Rumänien nun als „humanitäre Handlung“ zu rechtfertigen versuchte. In Wirklichkeit war es ein Menschenhandel. Für jede Person, die legal auswanderte oder illegal das Land verließ, zahlte die Bundesrepublik jährlich aufgrund von vorgelegten Listen mit deutschen Aussiedlern die vorgesehene Freikaufsumme. Die Aussiedler wurden entsprechend ihrer Ausbildung in vier Kategorien eingeteilt und auf dieser Grundlage der individuelle Ablösungsbetrag festgelegt. Entsprechend dem Vertrag von 1969 betrugen die Ablösungsbeträge in der Kategorie A 1000 DM (man könnte sagen, für gewöhnlich Sterbliche), in der Kategorie B 5000 DM (Personen mit einer über die Mindestschulzeit hinausgehenden schulischen Ausbildung), in der Kategorie C 10000 DM (Personen mit abgeschlossenem Studium oder eine dem Studium gleichgestellte abgeschlossene Ausbildung). Im Vertrag von 1970 wurden fünf Kategorien eingeführt, wobei die Beträge von 1800 DM in der Kategorie A bis auf 2900 DM in der Kategorie D stiegen. Im Jahr 1978 wurde ein einheitlicher Ablösebetrag von 4000 DM, 1983 von 7800 DM und 1987 von 8500 DM pro Person vereinbart.

Am 1. November 1982 veröffentlichte die rumänische Regierung das Dekret Nr. 402, auf dessen Grundlage allen Auswanderern die Erstattung ihrer Ausbildungskosten abverlangt wurde und zwar 7400 Dollar für einen Gymnasialabschluss, 22000 Dollar für ein Ingenieursstudium und 29000 Dollar für ein Medizinstudium. Das Dekret stand im Widerspruch zu internationalen Konventionen und stieß auf internationale Proteste. Über ein halbes Jahr erstreckten sich die Verhandlungen Hüschs, bis für Ausreisende in die Bundesrepublik diese Zahlung ausgesetzt wurde. Ab 1983 wurden Reisekosten für die Aussiedler gefordert. Hinzu muss man noch die Bestechungsgeschenke sowie Privatzahlungen rechnen. So werden 1970 sechs Kraftfahrzeuge für die Unterstützung der Unterzeichnung des Abkommens von Stockholm übergeben und weitere Schenkungen in Aussicht gestellt. Für jeden rumäniendeutschen Aussiedler, der nach 1968 in die Bundesrepublik ausgewandert ist, wurde demnach ein Kopfgeld gezahlt. Insgesamt sind nach Berechnungen von Ernst Meinhardt über eine Milliarde DM für den Freikauf der Rumäniendeutschen geflossen. Mainhardt hat mit Hannelore Baier auch ein anderes Buch über die Aussiedlung Rumäniendeutscher unter dem Titel „Kauf von Freiheit“ (Hermannstadt, 2013) veröffentlicht.

Die im Band veröffentlichten Dokumente erfassen den Verhandlungseinsatz von Dr. Hüsch. Alle Originaltexte sind in Schreibmaschinenschrift erfasst und die ausgewählten Blätter im Dokumentationsband in bester Qualität als Faksimile reproduziert. Es ist ein graphisch ansprechendes Buch entstanden, das auch durch seinen Inhalt ein wertvoller Beitrag zu einem Thema ist. Zu den veröffentlichten Dokumenten gibt es jeweils Zusatzinformationen über die allgemeine politische Lage, verfasst von Hannelore Baier und Hüsch, und eine Übersicht von Peter-Dietmar Leber „Zur Aussiedlergeschichte der Deutschen aus Rumänien“. Über sein Amtieren gibt Dr. Hüsch einen aufschlussreichen Rechenschaftsbericht, den er 1990/91 aufgrund von schriftlichen Unterlagen und Gedächtnisprotokollen verfasst hat. Nachdem sowohl in Rumänien als auch in Deutschland unter den Deutschen Stimmen gegen die Aussiedlung erhoben wurden, weil sie das Ende des Auslandsdeutschtums brächten, betrachtete Hüsch die Sachlage wie folgt: „Auf deutscher Seite gab es immer wieder Stimmen, sowohl in der Bundesrepublik als auch in Siebenbürgen, die das Deutschtum im Ausland erhalten wollten. Nach mehr als 25 Jahren nach dem Ende des letzten Weltkrieges war die Situation für die Deutschen in Rumänien unerträglich geworden. Auf der einen Seite wuchsen Wohlstand und Lebensqualität, auf der anderen Seite sank der Lebensstandard in Rumänien beständig. Wer konnte es den Deutschen in Rumänien eigentlich mit moralischem Recht verweigern, in die Bundesrepublik umzusiedeln? Selbst wenn nicht alle Fälle von dem Wunsch nach Familienzusammenführung, sondern von wirtschaftlichen Wünschen getragen waren, so blieb es doch verständlich, dass viele Eltern für ihre Kinder eine Zukunft in Sicherheit und Freiheit suchten. Von ihnen, denen außenpolitisch nicht geholfen werden konnte, die Erhaltung des Deutschtums in Rumänien zu verlangen, überforderte materiell und moralisch. Gegenüber dem Wunsch, das Deutschtum zu erhalten, musste das Recht auf Freiheit und Leben, auf Unversehrtheit und Zukunft für die heranwachsenden Generationen weit höher bewertet werden. Ich habe deshalb oftmals Gelegenheit genommen und die Notwendigkeit gesehen, Zweifeln an der Richtigkeit des deutschen Vorgehens entgegenzutreten. Solche Zweifel haben allerdings nie bei Bundeskanzler Helmut Kohl bestanden. Er war davon durchdrungen, dass bei zunehmender Eigensucht in der deutschen Gesellschaft (der Bundesrepublik) es nur noch eine begrenzte Zeit möglich sein werde, finanzielle Opfer für die Rückführung der Deutschen in die Freiheit zu erbringen. Das drängte ihn zu den Vorschlägen, eine umfassende Lösung herbeizuführen. Das äußerte sich auch in der Bereitschaft, erhebliche finanzielle Leistungen zu erbringen, um den Deutschen in Rumänien die Freiheit zu verschaffen.

Die deutsche Seite hat das Beste erreicht, was sie erreichen konnte und mehr als die rumänische Seite zuvor hat geben wollen. Es erfüllt mich mit großer Dankbarkeit, dass mir die Bundesregierung unter vier Kanzlern das Vertrauen gegeben hat, die Familienzusammenführung aus Rumänien zu verhandeln, zu begleiten und zu einem beachtlichen Erfolg zu führen. In einer Reihe von Gesprächen bei Kanzler Kohl hat er mir gegenüber diese Überlegungen entwickelt!“ Jede Regierung förderte Hüschs Engagement und damit die Aussiedlung.

Nach dem Sturz der kommunistischen Diktatur wurde bekanntlich Reisefreiheit gewährt und die Zahlungen für den Kauf der Freiheit eingestellt. Nun brach eine wahre Auswanderungswelle aus, so dass in den Jahren 1950 bis 2010 rund 430000 Deutsche aus Rumänien in die Bundesrepublik auswanderten. Das Problem der Rumäniendeutschen wurde durch die Aussiedlung in die Bundesrepublik gelöst. Der kleine Teil von ihnen, der in Siebenbürgen verblieben ist, lebt nach der Beseitigung des Kommunismus in Freiheit und erfreut sich einer Reihe von sozialen Einrichtungen und Hilfen aus der Bundesrepublik, um ein menschenwürdiges Leben führen zu können. Das reiche Kulturerbe liegt den Rumäniendeutschen am Herzen und sie bemühen sich um seine Wahrung und Pflege. Über die Zukunft des siebenbürgischen Deutschtums sollte man keine Prognosen abgeben. Wichtig ist, dass alle in Freiheit leben können und sich eines menschenwürdigen Lebens erfreuen.

Michael Kroner




Heinz Günther Hüsch, Peter-Dietmar Leber, Hannelore Baier: Wege in die Freiheit. Deutsch-rumänische Dokumente zur Familienzusammenführung und Aussiedlung 1968-1989. Herausgegeben von der Landsmannschaft der Banater Schwaben. Aachen, München, 2016, Preis: 34,80 Euro. ISBN978-33934794-44-3

Schlagwörter: Dokumentation, Buchbesprechung, Aussiedlung, Kroner

Bewerten:

13 Bewertungen: +

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.