2. August 2011

Pflichtversicherung für Wohnungen

Bukarest – Besitzer von Wohnungen müssen bis zum 5. August 2012 eine Pflichtversicherung für ihr Eigentum abschließen. Laut einer Mitteilung von Mediafax sind viele kursierende Termine nicht korrekt, da sie von dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Gesetzes über die Pflichtversicherung von Wohnungen gegen Erdbeben, Erdrutsche und Überschwemmungen (legea 260/2008) im Jahr 2009 ausgehen.
Das Gesetz trete tatsächlich am 6. August dieses Jahres in Kraft – genau 90 Tage nach der Veröffentlichung der Anwendungsbestimmungen am 6. Mai im „Monitorul Oficial“. Innerhalb eines Jahres müssen Wohnungsbesitzer nun eine Versicherung mit einer der 13 im PAID (Pool de Asigurare împotriva Dezastrelor naturale) zusammengeschlossenen Gesellschaften abschließen (www.paidromania.ro/). Die Vereinigung schätzt, dass rumänienweit etwa fünf Millionen Wohnungen bzw. 60 Prozent des Wohnungsbestandes nicht versichert sind. Bisher haben geschätzte 8 Prozent der Wohnungsbesitzer eine Versicherung abgeschlossen.

HW

Schlagwörter: Rumänien, Versicherung, Immobilien

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