6. Juni 2012

Wahlrecht in Rumänien geändert

Bukarest – Das Parlament hat am 22. Mai ein von der Regierungskoalition geändertes Wahlgesetz angenommen. Von den 325 Abgeordneten stimmten 180 für das Gesetz und 30 dagegen.
Wie die Presseagentur Mediafax berichtet, soll das Gesetz bei den nächsten Parlamentswahlen angewendet werden, die im November oder, so der Vorschlag von Ministerpräsident Victor Ponta, schon im Oktober 2012 stattfinden werden. Das Gesetz sieht eine vereinfachte Personenwahl vor. Kandidaten reicht demnach eine relative Mehrheit, um ins Parlament zu kommen. Bisher musste ein Kandidat die absolute Mehrheit erreichen. Gestrichen wurde die 5-Prozent-Hürde für den Einzug einer Partei in das Parlament. In Landkreisen, in denen eine Minderheit mindestens 7 Prozent der Bevölkerung ausmacht, erhält diese ein zusätzliches Abgeordnetenmandat. Nichtregierungsorganisationen sowie die Oppositionsparteien kritisierten das geänderte Wahlsystem, das die regierenden Parteien bevorzuge. Diese könnten dadurch zu große Mehrheiten erzielen. Bezüglich der Minderheitenvertretung im Parlament erklärte der sozialdemokratische Ministerpräsident Victor Ponta, diese werde durch das Wahlgesetz nicht beeinträchtigt. Die kürzlich gestürzten Liberaldemokraten wollen das Gesetz beim Verfassungsgericht anfechten, weil es u.a. das Referendum aus dem Jahr 2009 nicht berücksichtige. Die Bevölkerung hatte sich damals für eine Verkleinerung des Parlaments auf 300 Abgeordnete ausgesprochen.

HW

Schlagwörter: Rumänien, Politik, Gesetz, Wahlen

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