2. Juni 2021
PSD-Justizreformen kollidieren mit EU-Recht
Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Rumänien ermahnt, Fortschritten bei der Rechtsstaatlichkeit und der Korruptionsbekämpfung nicht entgegenzuwirken. Das Land müsse bei seinen Justizreformen die richterliche Unabhängigkeit gewährleisten und den Vorrang von EU-Recht gegenüber nationalem Recht beachten.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, hat die Große Kammer des EuGH am 18. Mai in sechs Urteilen kritisch Stellung genommen zu Justizreformen in den Jahren 2017 bis 2019 der damals regierenden Sozialdemokratischen Partei (PSD). Der EuGH war von rumänischen Gerichten angerufen worden, die festgestellt hatten, dass das novellierte nationale Recht in etlichen Fällen mit dem europäischen Recht nicht vereinbar sei. Die Luxemburger Richter riefen Rumänien dazu auf, den Vorrang des EU-Rechts zu beachten. Zudem stellte der EuGH eine politische Einflussmöglichkeit über die umstrittene Sonderermittlungsbehörde für Justizstrafsachen (SIIJ) wie auch durch den Interimschef der Justizinspektion fest. Rumänien habe sich mit seinem EU-Beitritt 2007 dazu verpflichtet, Richter „vor Einmischung oder Druck von außen zu schützen“, erklärte der EuGH. Die rumänischen Gerichte sollen nun die Justizreformen nach den Maßgaben der Luxemburger Richter abschließend prüfen.
CS
Schlagwörter: Rumänien, Justiz, Reform, PSD, Gerichte, EuGH, Europäischer Gerichtshof, Europäische Union, Luxemburg
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