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15. September 2012

Rumänien und Siebenbürgen

10 000 Euro Entschädigung für Zwangsarbeit in Russland

Das Tribunal Bukarest hat durch ein am 22. August 2012 zugestelltes Urteil einer im Januar 1945 für fünf Jahre zu Zwangsarbeit nach Russland verschleppten Siebenbürger Sächsin 10 000 Euro Entschädigung zu Lasten des rumänischen Staates zugesprochen (Urteil 441/2012 in der Akte 52663/3/2010). Die Generalstaatsanwaltschaft Rumäniens strebt eine allgemeine Klärung der nicht einheitlichen Rechtsprechung der Gerichte an und erhebt „Rekurs im Interesse des Gesetzes“ vor dem Obersten Gerichtshof des Landes. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 1 mal kommentiert.

  • Schreiber

    1Schreiber schrieb am 16.09.2012, 21:42 Uhr (um 21:48 Uhr geändert):
    Frau Kövesi hat im Geschichtsunterricht wohl gepennt und vergisst, was sie als Rumänin am 23.8. als Nationalfeiertag gefeiert hat. Derartige Meinungen bringen das ganze Land in Verruf und sind eine SCHANDE für Rumänien!

    "Kriegsgefangenschaft" könnte sonderbar zutreffen: wenn Rumänien Krieg gegen seine eigenen Staatsbürger in Siebenbürgen geführt hat, ja, dann ist es Kriegsgefangenschaft. Hoffentlich sagt das jemand Frau Generalstaatsanwältin Kövesi.

    Ich hoffe, dass der Verband drann bleibt und dagegen hält.

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