11. Juni 2010

60 Jahre Publizistik im Dienste gruppenspezifischer Interessenvertretung

Als die ins Nachkriegsdeutschland verschlagenen Siebenbürger Sachsen sich im Juni 1949 einen eigenen Verband schufen, der ihre kollektive Partizipation an der Schaffung und Durchsetzung eines demokratischen Gesellschaftsvertrags in der sich konstituierenden Bundesrepublik ermöglichen sollte, und als dieser Verband genau ein Jahr darauf die Siebenbürgische Zeitung edierte, war das Produkt, das in etwa Foliogröße und in zunächst vier Seiten erschien, nicht mehr als das Mitteilungsblatt einer relativ kleinen Gruppe in der Bundesrepublik gestrandeter Menschen. Mit den Jahren jedoch und der wachsenden Zahl von Aussiedlern aus Siebenbürgen wurde es zum wichtigsten Mittel ihrer gruppeneigenen Kommunikation und Selbstdarstellung.
Allerdings setzte sich die Zeitung von Beginn an noch ein weiteres Ziel, nämlich über den „umgrenzten Kreis“ der Landsleute „hinauszuwirken in das größere Forum der Öffentlichkeit“ Deutschlands, wie im Leitartikel der Startausgabe zu lesen war. Das Blatt werde, so hieß es, „unseren Standpunkt auch gegenüber unserer Umwelt vertreten“, denn die Siebenbürgische Zeitung wolle „die Stimme der Siebenbürger sein, so laut und so deutlich, dass sie nicht überhört werden kann“. Damit begab es sich dezidiert in die Interessenvertretung, die sich ein Jahr zuvor schon der Verein als „Interessenverband“ selbst zur Aufgabe gemacht hatte. Dass die Zeitung dieser Zielsetzung treu geblieben ist, belegen ihre weit über 2000 Ausgaben, die seit dem Juni 1950 in München erschienen sind.
Der Journalist Hannes Schuster, Chefredakteur der ...
Der Journalist Hannes Schuster, Chefredakteur der Siebenbürgischen Zeitung (1989-2001).
Bereits in den frühen fünfziger Jahren leistete sie für die Landsleute nicht nur praktische Orientierungs- und Lebenshilfe, sondern implizierte sich mit Berichten und Kommentaren aktiv in die politischen Auseinandersetzungen, die zu jener Zeit die deutsche Öffentlichkeit bewegten. Das geschah zunächst vorrangig im Zusammenhang mit den parlamentarischen Debatten um das Vertriebenenrecht, vornehmlich um das Gesetz über den Lastenausgleich, aus dessen ursprünglichem Entwurf die Rumäniendeutschen als nicht aus den ehemaligen Reichsgebieten durch Flucht oder zwangsweise Umsiedlung Vertriebene ausgeklammert waren. Dagegen hat das Blatt mit aller gebotenen Insistenz angeschrieben, indem es unter anderem darauf hinwies, dass die Deutschen Rumäniens aufgrund der dort erlassenen diskriminatorischen Nachkriegsgesetze in die Rechtlosigkeit geworfen wurden, demnach als „Vertriebene im eigenen Lande“ anzusehen und die in den Westen ansässig gewordenen Siebenbürger demgemäß als Vertriebene im Sinne des Gesetzes anzuerkennen seien. Nachdem schließlich die Bemühungen, den Landsleuten zur rechtlichen Gleichstellung mit den übrigen deutschen Schicksalsgenossen zu verhelfen, von Erfolg gekrönt waren, hat das Blatt zusätzlich in einer langen Reihe von juristisch beratenden Texten ihren Lesern immer wieder konkrete Hinweise gegeben, wie sie die entsprechenden Anträge abzufassen hatten, um auch in den Genuss ihrer inzwischen verbrieften Rechte zu gelangen.

Ähnlich aktiv und unnachgiebig hat sich die Zeitung für die nach Österreich verschlagenen Landsleute eingesetzt. Bereits im Februar 1952 übte sie harsche Kritik an den Zuständen in der damals noch besetzten Alpenrepublik, wo Vertriebene und Flüchtlinge, unter ihnen vornehmlich die dort in Trecks gestrandeten Nordsiebenbürger, praktisch rechtlos waren. Derartige Artikel gegen das „unbewältigte Unrecht“ erschienen immer wieder, bis es schließlich im Juni 1961 zum sogenannten „Kreuznacher Abkommen“ zwischen Deutschland und Österreich kam. Darin verpflichtete sich die Bundesrepublik zur Zahlung von über 200 Millionen DM an Österreich, das im Gegenzug die ins Land vertriebenen und geflüchteten, bis dahin bloß „geduldeten“ Deutschen seinen übrigen Staatsbürgern rechtlich gleichstellte. Anfang 1962 konnte dann die Zeitung mit Genugtuung vom Inkrafttreten des Abkommens durch die Verabschiedung einer angepassten österreichischen Sozialgesetzgebung berichten.

Ebenso konsequent haben sich der Verband und seine Zeitung in der Familienzusammenführung engagiert und zweifellos dazu beigetragen, dass es unter den Regierungen Kiesinger, Brandt und Schmidt zu entsprechenden Vereinbarungen zwischen Bonn und Bukarest kam, die Schritt für Schritt zu mehr oder weniger geregelten Abläufen in dieser Frage führten und damit einer beträchtlichen Anzahl von ausreisewilligen Landsleuten, in Anwendung des Menschenrechts auf Freizügigkeit und Selbstbestimmung des Wohnorts, die Übersiedlung aus Rumänien in den demokratischen Westen und in die Bundesrepublik ermöglichten.

In Vertretung der Interessen ihrer Leser hat die Zeitung damals nicht bloß reflektierend berichtet, sondern in jenen Jahren und danach wiederholt ihre kritische Stimme erhoben und aggressiv argumentiert, wenn es beispielsweise auch um die Rufschädigung der Aussiedler in der deutschen Öffentlichkeit ging. Vor allem gegen Behauptungen im Zusammenhang mit einer angeblichen Belastung des deutschen Sozialnetzes durch die Zuzügler aus Osteuropa ist sie aufgetreten, gegen Stammtischparolen, die sich schon in den achtziger und vermehrt in den neunziger Jahren Parteipolitiker zu eigen machten, um in Wahlkämpfen billig zu punkten. So beispielsweise hat das Blatt im September 1989 ein von der Bundesregierung in Auftrag gegebenes wissenschaftliches Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft herangezogen und detailliert nachgewiesen, dass der Zuzug von Aussiedlern der Bundesrepublik ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von mehreren Milliarden Mark einbringe und zugleich die Kranken- und Rentenversicherung bis ins 21. Jahrhundert hinein entlaste.

Kritisch aggressiv reagierte die Zeitung auch im Zusammenhang mit dem sogenannten „Kriegsfolgenbereinigungsgesetz“, das Ende 1992 verabschiedet wurde und zum 1. Januar 1993 in Kraft trat. Bereits im September 1991, also ein Jahr vor den entscheidenden Debatten im Bundestag, war die Redaktion in den Besitz des ersten Gesetzentwurfes gelangt und hatte sofort gegen die dort vorgesehenen Beschränkungen des Aussiedlerzuzugs aus Siebenbürgen und Rumänien Position bezogen, worauf sie sich Dementis aus Bonn und, aus der deutschen Botschaft in Bukarest, den Vorwurf der „Panikmache“ einhandelte. Im Demokratischen Forum der Deutschen in Rumänien sprach man gar von einer „grundlosen Verhetzung der Bleibewilligen“. Das Blatt sollte dennoch mit seinen Warnungen Recht behalten, und es war den Demarchen des Verbands und den publizistischen Feldzügen der Zeitung zu verdanken, dass die Einschränkungen insoweit abgemildert wurden, als die Durchführungsbestimmungen des Gesetzes die „Vereinsamung“ in den von den Deutschen fast gänzlich verlassenen ländlichen Ortschaften Siebenbürgens als „Benachteiligung“ und damit als hinlänglichen Aussiedlungsgrund zunächst anerkannten.

Nicht so erfolgreich war das Blatt mit seinen wiederholt kritischen Stellungnahmen gegen die drastischen Kürzungen der Fördermittel, die ab 1994 den Fortbestand des Gundelsheimer Kulturzentrums existenziell bedrohten. Bewirkt jedoch wurde immerhin, dass das Siebenbürgische Museum nicht aus dem Zusammenhang der Einrichtungen auf Schloss Horneck, wie vom Kulturbeauftragten der rot-grünen Bundesregierung Ende der neunziger Jahre gewollt, herausgelöst und nach Ulm ausgelagert wurde. Auch hat die Zeitung danach immer wieder für Spenden zur Existenzsicherung der Siebenbürgischen Bibliothek und des ihr angegliederten Archivs geworben und besonders in den letzten beiden Jahren diesbezügliche Initiativen des Verbands aktiv unterstützt.

Sehr aufwendig waren die publizistischen Waffengänge der Zeitung gegen die Kürzungen der Spätaussiedlerrenten, die durch das sogenannte „Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz“ vom September 1996 festgeschrieben wurden. Nachdem die polemisch-kritischen Artikel in dessen Vorfeld und ein Memorandum, das der Verband an sämtliche Bundestagsabgeordnete gerichtet hatte, nicht zum erhofften Erfolg geführt hatten, begleitete das Blatt die juristischen Aktivitäten der im Oktober des gleichen Jahres auf Initiative des Verbands gegründete „Interessengemeinschaft gegen Fremdrentenkürzungen“ kontinuierlich, bis das Bundesverfassungsgericht im Juni 2006 sein einschlägiges Urteil verkündete. Auch danach waren beide, Verband und Zeitung, um die Verabschiedung gerechter Übergangslösungen durch den Bundestag bemüht. In diesen Kontext gehört durchaus auch der Erfolg des Verbands, der die Vermeidung des sogenannten „Fiktivabzugs“ bei der Deutschen Rentenversicherung erwirkte, indem diese das Zugangsrisiko für rumänische Rentenzahlungen übernahm, worüber die Zeitung im Juli letzten Jahre unter dem Titel „Lösung der Rentenproblematik durchgesetzt“ berichten konnte.

Die hier in einer Auswahl angeführten Beispiele publizistischen Engagements legen Zeugnis davon ab, wie ernst das Blatt seine Aufgabe als Interessenvertreter der Landsleute in den sechs Jahrzehnten seines Bestehens genommen und sich dabei in vielen Fällen auch bestens bewährt hat. Sie werden nicht abnehmen in den kommenden Jahren, die Fälle, in denen journalistische Militanz gefragt sein wird. Dazu darf man der Zeitung aus Anlass ihres Jubiläums eine sichere Hand wünschen.

Hannes Schuster

Dieser Artikel ist in der Jubiläumsausgabe "60 Jahre Siebenbürgische Zeitung" erschienen.

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Schlagwörter: Siebenbürgische Zeitung, Verband, Publizist, Hannes Schuster

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