Steuerbefreiung für Kinder von Russlanddeportierten
Hermannstadt (ADZ) – Kinder von Russland- und Bărăgandeportierten müssen auch künftig keine Steuern zahlen.
Im März 1948 schickte die nach Russland Verschleppte Dorothea Hermann (hinten, 4. von rechts) ihren Eltern dieses Bild aus dem Arbeitslager Hanjonkowa: „Herzlichen Gruß von Eurer Tochter aus weiter Ferne.“ (Erlebnisbericht in der SbZ Online) Foto: privat
Entsprechende Änderungsvorschläge von Ovidiu Ganț, dem DFDR-Abgeordneten, und Silviu Vexler, dem Abgeordneten der Föderation der Jüdischen Gemeinschaften, wurden im Parlament beschlossen. Damit wird die Eilverordnung Nr. 8/2021 der inzwischen abgelösten Regierung Florin Cîțu zurückgenommen, die die Steuerbefreiung aufheben sollte. Laut Gesetz 118/1990 (und dessen Novellierungen) werden die Erben von Personen, die als aus politischen Motiven verfolgt anerkannt worden sind, von der Besteuerung der Gebäude, Grundstücke und Verkehrsmittel befreit, schreibt die Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien.
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