5. Februar 2026
Verband bestätigt Lebensbescheinigungen
Die Bundesgeschäftsstelle und mehrere Landes- und Kreisgruppen bestätigen den Mitgliedern des Verbandes der Siebenbürger Sachsen gern und kostenlos die Lebensbescheinigungen, die im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2026 beim zuständigen Amt für die Auszahlung der Entschädigungsleistung einzureichen sind, damit die Zahlungen fortgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass Lebensbescheinigungen, die von einer Bank bestätigt wurden, oft nicht akzeptiert werden. Im letzten Jahr war das bei mehreren Auszahlungsbehörden (CJP) der Fall und die Zahlungen wurden folglich eingestellt.
Damit Ihnen das nicht passiert, wenden Sie sich bitte an den Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, der aufgrund eines Abkommens mit der Rumänischen Rentenbehörde (CNPP) autorisiert ist, die Lebensbescheinigung seiner Mitglieder zu bestätigen.
Weitere Stellen, bei denen die Unterschriftsbestätigung erfolgen kann: bei jedem Rathaus, bei jeder Sozialbehörde (Rentenamt, Krankenkasse, Sozialamt, Bürgeramt etc.), bei jedem Notar, Rechtsbeistand oder Rechtsanwalt, bei Ihrem Arzt, beim Sozialdienst eines Krankenhauses oder einer Senioreneinrichtung. Banken zählen nicht mehr dazu.
Das Formular zur Bestätigung der Lebensbescheinigung können Sie von unserer Webseite herunterladen: www.siebenbuerger.de/go/25203A. Gern schicken wir Ihnen das Formular zu, falls Ihnen die technischen Voraussetzungen fehlen. Anschrift: Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Karlstraße 100, 80335 München, Telefon: (089) 23 66 09-0, E-Mail: verband[ät]siebenbuerger.de.
Damit Ihnen das nicht passiert, wenden Sie sich bitte an den Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, der aufgrund eines Abkommens mit der Rumänischen Rentenbehörde (CNPP) autorisiert ist, die Lebensbescheinigung seiner Mitglieder zu bestätigen.
Weitere Stellen, bei denen die Unterschriftsbestätigung erfolgen kann: bei jedem Rathaus, bei jeder Sozialbehörde (Rentenamt, Krankenkasse, Sozialamt, Bürgeramt etc.), bei jedem Notar, Rechtsbeistand oder Rechtsanwalt, bei Ihrem Arzt, beim Sozialdienst eines Krankenhauses oder einer Senioreneinrichtung. Banken zählen nicht mehr dazu.
Das Formular zur Bestätigung der Lebensbescheinigung können Sie von unserer Webseite herunterladen: www.siebenbuerger.de/go/25203A. Gern schicken wir Ihnen das Formular zu, falls Ihnen die technischen Voraussetzungen fehlen. Anschrift: Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Karlstraße 100, 80335 München, Telefon: (089) 23 66 09-0, E-Mail: verband[ät]siebenbuerger.de.
Ute Brenndörfer, Bundesgeschäftsführerin
Kreisgruppe München bestätigt Lebensbescheinigung für Mitglieder
Der Vorstand der Kreisgruppe München bietet an folgenden Terminen für Mitglieder des Verbandes der Siebenbürger Sachsen die Bestätigung von Lebensbescheinigungen in der Karlstraße 100, 80335 München, an: Dienstag, 10. Februar, 17.00-19.00 Uhr; Dienstag, 10. März, 17.00-19.00 Uhr; Dienstag, 17. März, 17.00-19.00 Uhr. Bitte Mitglieds- und Personalausweis mitbringen, damit wir Sie als Mitglied des Verbandes identifizieren können. Für dringende Rückfragen steht Martina Schorsten, Vorsitzende der Kreisgruppe München, unter Telefon: (0157) 88685534 zur Verfügung.Schlagwörter: Entschädigung, Lebensbescheinigung
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