8. März 2006
Neuer Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten
Zu einem Empfang in die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund in Berlin hatte Bundesinnenminister, Dr. Wolfgang Schäuble, anlässlich des Wechsels im Amt des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten am 14. Februar unter anderem den Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen, Volker Dürr, eingeladen.
Bei der Begrüßung der zahlreichen Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden – seitens der Bundesregierung war auch der Vizekanzler Franz Müntefering anwesend – brachte der Gastgeber seine Überzeugung zum Ausdruck, dass die Angelegenheiten der Aussiedler und der deutschen Minderheiten nach wie vor ein wichtiges gesellschaftspolitisches Thema und somit auch eine wichtige Komponente der Politik der Bundesregierung seien.
In einer kurzen Ansprache wies Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble darauf hin, dass die Bundesregierung sich zu einer kollektiven Rehabilitierung insbesondere der Russlanddeutschen bekenne und das Zuwanderungsgesetz an der Kriegsfolgenschicksalsvermutung festhalte. Die Zuwanderung nach Deutschland müsse sozialverträglich sein und bleiben, sagte Schäuble. „Integration ist und bleibt eine der wichtigsten innenpolitischen Aufgaben der kommenden Jahre. Daher hat die neue Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung die Integration zu einem Schwerpunktthema gemacht. Aber ich will auch hinzufügen, dass dies eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung ist, der wir uns alle stellen müssen.“ Deshalb sehe das Zuwanderungsgesetz eine gleichberechtigte und eine bedarfsgerechte Förderung von Aussiedlern und Ausländern mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus vor. Die Integration gerade junger Aussiedler sei ein besonders wichtiges Anliegen der Bundesregierung, denn Kinder und Jugendliche seien „unsere Zukunft“, betonte der Minister.
Nicht weniger wichtig sei die Tätigkeit des Aussiedlerbeauftragten bei der Umsetzung der Hilfenpolitik der Bundesregierung zu Gunsten der deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten. Insgesamt betrachte es die Bundesregierung als ihre Aufgabe, die Deutschen, die sich entschieden haben, in den Siedlungsgebieten Ost-, Mittelost- und Südosteuropas wie auch in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion zu bleiben, in dem Bemühen auch finanziell zu unterstützen, ihre wirtschaftliche, soziale, humanitäre und rechtliche Lage zu verbessern. Hierbei komme es entscheidend darauf an, dass dieser Grundsatz nicht in Frage gestellt werde und die Menschen sich bei ihrer Lebensplanung auf das Wort der Bundesregierung verlassen könnten. Angesichts der allgemeinen bekannten Haushaltslage müssten sich jedoch die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung vermehrt am Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“ und an dem Subsidiaritätsprinzip orientieren. Deshalb müssten verstärkt Möglichkeiten zur stärkeren Eigen- bzw. Drittmittelfinanzierung von den deutschen Minderheiten genutzt werden. Mit der Förderpolitik für die deutschen Minderheiten in Osteuropa stelle sich die neue Bundesregierung in die Kontinuität früherer Bundesregierungen seit Beginn dieser Hilfen im Jahr 1990.
Auch der Schutz und die Förderung der anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland sowie der deutschen Minderheit in Nordschleswig bleiben wichtige Aufgaben der Bundesregierung, die sich unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der Länder und Gemeinden auch in Zukunft dieser wichtigen Aufgabe widmen werde.
Der hohe Stellenwert, den die Aussiedler- und Minderheitenpolitik in der Bundesrepublik und im Bundesinnenministerium einnehme, werde nicht zuletzt durch die Neubesetzung der Position durch den parlamentarischen Staatssekretär Dr. Christoph Bergner deutlich, der wie sein Vorgänger Hans-Peter Kemper die über Jahrzehnte bewährte Aussiedler- und Minderheitenpolitik fortsetzen werde.
Dr. Christoph Bergner bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen und sicherte zu, in Kontinuität zu seinen Vorgängern – wie z.B. des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt – dieses wichtige Amt mit großem Einsatz auszuüben. Dabei betonte er, dass die Bemühungen um die Schaffung auskömmlicher Lebensbedingungen für die Minderheiten in den jeweiligen Ländern nicht nachlassen werden und dankte ganz persönlich dem Bundesvorsitzenden Volker Dürr für das besondere Engagement der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen bei der Erhaltung der kulturellen Identität seiner Landsleute sowohl in Siebenbürgen als auch in der Bundesrepublik Deutschland.
Eine weitere Schwerpunktaufgabe seiner Tätigkeit werde die Verbesserung der sozialen und beruflichen Integration der Spätaussiedler und ihrer Familien sein. Ausdrücklich bekannte sich Dr. Bergner auch zum Schutz der nationalen Minderheiten in Deutschland. Sie repräsentierten eine spezielle Minderheitenkultur, die seit Jahrhunderten zum kulturellen Reichtum Deutschlands beitrage. Er werde ihr Fürsprecher sein und mit ihnen vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Mit großer Dankbarkeit durfte der Bundesvorsitzende der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland Volker Dürr die besondere Anerkennung durch die Vertreter der Bundesregierung und des deutschen Bundestages der nicht erst seit der Wende erbrachten Leistungen der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland auf dem Gebiet der Familienzusammenführung, der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Integration der Aussiedler in Deutschland sowie der vorbildlichen humanitären und sozialen Bleibehilfe in Siebenbürgen/Rumänien entgegennehmen.
In einer kurzen Ansprache wies Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble darauf hin, dass die Bundesregierung sich zu einer kollektiven Rehabilitierung insbesondere der Russlanddeutschen bekenne und das Zuwanderungsgesetz an der Kriegsfolgenschicksalsvermutung festhalte. Die Zuwanderung nach Deutschland müsse sozialverträglich sein und bleiben, sagte Schäuble. „Integration ist und bleibt eine der wichtigsten innenpolitischen Aufgaben der kommenden Jahre. Daher hat die neue Bundesregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung die Integration zu einem Schwerpunktthema gemacht. Aber ich will auch hinzufügen, dass dies eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung ist, der wir uns alle stellen müssen.“ Deshalb sehe das Zuwanderungsgesetz eine gleichberechtigte und eine bedarfsgerechte Förderung von Aussiedlern und Ausländern mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus vor. Die Integration gerade junger Aussiedler sei ein besonders wichtiges Anliegen der Bundesregierung, denn Kinder und Jugendliche seien „unsere Zukunft“, betonte der Minister.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (Mitte) mit dem früheren Aussiedlerbeauftragten Hans-Peter Kemper (links) und dessen Nachfolger Christoph Bergner. |
Nicht weniger wichtig sei die Tätigkeit des Aussiedlerbeauftragten bei der Umsetzung der Hilfenpolitik der Bundesregierung zu Gunsten der deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten. Insgesamt betrachte es die Bundesregierung als ihre Aufgabe, die Deutschen, die sich entschieden haben, in den Siedlungsgebieten Ost-, Mittelost- und Südosteuropas wie auch in den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion zu bleiben, in dem Bemühen auch finanziell zu unterstützen, ihre wirtschaftliche, soziale, humanitäre und rechtliche Lage zu verbessern. Hierbei komme es entscheidend darauf an, dass dieser Grundsatz nicht in Frage gestellt werde und die Menschen sich bei ihrer Lebensplanung auf das Wort der Bundesregierung verlassen könnten. Angesichts der allgemeinen bekannten Haushaltslage müssten sich jedoch die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung vermehrt am Prinzip der „Hilfe zur Selbsthilfe“ und an dem Subsidiaritätsprinzip orientieren. Deshalb müssten verstärkt Möglichkeiten zur stärkeren Eigen- bzw. Drittmittelfinanzierung von den deutschen Minderheiten genutzt werden. Mit der Förderpolitik für die deutschen Minderheiten in Osteuropa stelle sich die neue Bundesregierung in die Kontinuität früherer Bundesregierungen seit Beginn dieser Hilfen im Jahr 1990.
Auch der Schutz und die Förderung der anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland sowie der deutschen Minderheit in Nordschleswig bleiben wichtige Aufgaben der Bundesregierung, die sich unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten der Länder und Gemeinden auch in Zukunft dieser wichtigen Aufgabe widmen werde.
Der hohe Stellenwert, den die Aussiedler- und Minderheitenpolitik in der Bundesrepublik und im Bundesinnenministerium einnehme, werde nicht zuletzt durch die Neubesetzung der Position durch den parlamentarischen Staatssekretär Dr. Christoph Bergner deutlich, der wie sein Vorgänger Hans-Peter Kemper die über Jahrzehnte bewährte Aussiedler- und Minderheitenpolitik fortsetzen werde.
Bundesvorsitzender Volker Dürr (rechts) im Gespräch mit dem neuen Aussiedlerbeauftragten Christoph Bergner. |
Dr. Christoph Bergner bedankte sich für das entgegengebrachte Vertrauen und sicherte zu, in Kontinuität zu seinen Vorgängern – wie z.B. des parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Horst Waffenschmidt – dieses wichtige Amt mit großem Einsatz auszuüben. Dabei betonte er, dass die Bemühungen um die Schaffung auskömmlicher Lebensbedingungen für die Minderheiten in den jeweiligen Ländern nicht nachlassen werden und dankte ganz persönlich dem Bundesvorsitzenden Volker Dürr für das besondere Engagement der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen bei der Erhaltung der kulturellen Identität seiner Landsleute sowohl in Siebenbürgen als auch in der Bundesrepublik Deutschland.
Eine weitere Schwerpunktaufgabe seiner Tätigkeit werde die Verbesserung der sozialen und beruflichen Integration der Spätaussiedler und ihrer Familien sein. Ausdrücklich bekannte sich Dr. Bergner auch zum Schutz der nationalen Minderheiten in Deutschland. Sie repräsentierten eine spezielle Minderheitenkultur, die seit Jahrhunderten zum kulturellen Reichtum Deutschlands beitrage. Er werde ihr Fürsprecher sein und mit ihnen vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Mit großer Dankbarkeit durfte der Bundesvorsitzende der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland Volker Dürr die besondere Anerkennung durch die Vertreter der Bundesregierung und des deutschen Bundestages der nicht erst seit der Wende erbrachten Leistungen der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen in Deutschland auf dem Gebiet der Familienzusammenführung, der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Integration der Aussiedler in Deutschland sowie der vorbildlichen humanitären und sozialen Bleibehilfe in Siebenbürgen/Rumänien entgegennehmen.
Schlagwörter: Politik, Aussiedlerfragen
1 Bewertung:
Noch keine Kommmentare zum Artikel.
Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.