8. August 2009

Aufnahmebescheide sind unbefristet gültig

Dr. Christoph Bergner, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, hat eine Erklärung zur Gültigkeit der Aufnahmebescheide abgegeben, die mehr Rechtssicherheit für in Rumänien lebende Deutsche schafft.
Dr. Christoph Bergner erflärt: „Es ist der Wille der deutschen Bundesregierung, die deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten, hier die Deutschen in Rumänien, zu unterstützen. Es wäre nicht im Sinne dieser Unterstützung, wenn Deutsche, die über einen Aufnahmebescheid aus früherer Zeit verfügen, plötzlich vor die ultimative Entscheidung gestellt würden, nach Deutschland zu gehen oder zu bleiben. Die Alternative Gehen oder Bleiben, die die Familiengeschichte vieler Rumäniendeutscher in der Vergangenheit geprägt hat, ist mit der Idee des vereinten Europa, zu dem auch Rumänien gehört, nicht vereinbar. Deshalb habe ich mich dafür eingesetzt, dass bestehende Aufnahmebescheide auch in Zukunft gelten. Nun kann jeder in freier Entscheidung dort seinen Dienst tun, wo er am meisten gebraucht wird. Rumänien braucht seine Deutschen. Zur Erhaltung der Kultur der Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben braucht es Menschen, die diese Kultur im Herzen tragen. Und die Deutschen in Rumänien brauchen die Solidarität Deutschlands. Wem die Möglichkeit der Aussiedlung zugesagt wurde, der muss nicht fürchten, dass diese Zusage zukünftig nicht gilt.“

Wie in der Siebenbürgischen Zeitung vom 26. November 2008 berichtet, wird in einer achten Novelle des Bundesvertriebengesetzes (BVFG) die für Ende 2009 vorgesehene Befristung erteilter Aufnahmebescheide aufgehoben. Damit wurden die vom Verband der Siebenbürger Sachsen angemeldeten Bedenken aufgegriffen (siehe Leitartikel des Bundesrechtsreferenten Dr. Johann Schmidt in der Siebenbürgischen Zeitung Online).

Für den Einsatz des Aussiedlerbeauftragten danken Bundesvorsitzender Dr. Bernd Fabritius seitens des Verbandes sowie Vorsitzender Klaus Johannis und Abgeordneter Ovidiu Ganț seitens des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien. Wie die Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien berichtet, hatten mehrere Rumäniendeutsche überlegt, sich nochschnell in Deutschland einbürgern zu lassen. Diese Rechtsunsicherheit wird nun durch die Novelle des Bundesvertriebengesetzes und Bergners Erklärung behoben.

sb

Schlagwörter: Rechtsfragen, Aussiedlerzuzug

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