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18. Mai 2012

Verbandspolitik

Entschädigung politischer ­Verfolgung

Die im Gesetz 221/2009 zur Entschädigung der Opfer politischer Verfolgung in Rumänien geregelte Frist zur Antragstellung auf Entschädigung für Opfer des kommunistischen Regimes beträgt drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes. Das Gesetz ist drei Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens am 11. Juni 2009, also am 14. Juni 2009 in Kraft getreten. Diese Frist läuft daher am 14. Juni 2012 ab. Betroffene oder nach deren Ableben der Ehepartner oder Nachkommen bis zum 2. Grad, die eine Antragstellung beabsichtigen, sollten Anträge noch rechtzeitig einreichen. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 4 mal kommentiert.

  • Sibylle

    1Sibylle schrieb am 18.05.2012, 08:18 Uhr:
    Bauernfängerei!
    Man stelle unbedingt einen Antrag, damit die Anwälte, was verdienen, man selber nur Unkosten hat und nichts dabei rauskommt!

    Stellt man den Antrag nicht, heißt es später, der rumänische Staat habe schließlich eine drei Jahre dauernde Frist zur Entschädigung politischer Verfolgung gewährt, man sei selber schuld, wenn man sie nicht genutzt hat.

    Also: Liebe Landsleute, nutzen Sie Ihre Chance, auch wenn Sie keine haben!
  • Erhard Graeff

    2Erhard Graeff schrieb am 18.05.2012, 10:36 Uhr:
    @Sibylle
    Ich wäre mit Ihrem Kommentar viel vorsichtiger.
    Der Verband sieht es als seine Pflicht, über Entwicklungen in Sachen Entschädigung zu informieren.
    Jeder, der sich das zutraut, kann ohne Anwalt vorgehen und der Aufwand ist überschaubar.
    Was sagen Sie Betroffenen, wenn irgendwann das
    Entschädigungsgesetz steht und die eingegangenen Klagen positiv beschieden werden? Diejenigen, die nicht geklagt haben, gehen leer aus.
    Solche Entwicklungen sind möglich. Es gab sie sogar in der Fremdrentengesetzgebung Deutschlands.
  • herschby

    3herschby schrieb am 18.05.2012, 23:04 Uhr (um 23:13 Uhr geändert):
    @ Sibylle: Sie machen Bauernfängerei, aber für wen? Für Rumänien! damit dort Geld gespart wird, weil Sie die Menschen verunsichern durch Ihren Bauernkommentar und abhalten vom eigenen Recht?

    Es ist gut dass hier informiert wird und sogar ein Muster können Sie herunterladen, da steht nichts vom Anwalt. Im Formular steht auch "Este scutit de taxa de timbru" und das stimmt, es kostet gar nichts, nur die Briefmarke für den Brief nach Bukarest. Auch den verlinkten Artikel vom Februar 2011 können Sie hier GRATIS lesen, dort steht alles wie Sie es machen sollen, wenn Sie wollen.

    Sie müssen ja nichts tun, wenn Sie nicht wollen, oder nutzen Sie die GRATISHILFE die Sie hier bekommen und schreiben Sie nicht so dumm bevor Sie nicht lesen und denken.
  • Sibylle

    4Sibylle schrieb am 19.05.2012, 11:54 Uhr (um 11:56 Uhr geändert):
    Vielleicht bin ich missverstanden worden: Ich will niemanden entmutigen, eine Entschädigung für die erlittenen Schäden an Leib, Leben und Eigentum rechtzeitig zu beantragen. Ganz im Gegenteil! Es wäre schlimm, wenn eine spätere rumänische Regierung sich darauf berufen könnte, sie habe ja Wiedergutmachungen angeboten, es habe aber kaum jemand berechtigte Ansprüche erhoben. Wie alles, was Rumänien reumütig offeriert, wird es sich jedoch zunächst nur um Scheinofferten handeln. Die Gefahr, dass man als Antragsteller mit unendlich vielen Nachweispflichten konfrontiert wird und auf Rechtsanwälte zur Durchsetzung seiner Ansprüche angewiesen sein wird, ist jedoch sehr realistisch. Darum: Termin nicht versäumen & auch alles Weitere nicht, solange es nichts kostet. Und darauf hoffen, dass Rumänien eines Tages doch ein demokratischer Rechtsstaat wird. Dann sollte man seinen rechtzeitig gestellten Antrag nochmals vorlegen. Meine Meinung ...

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