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Weiterer Etappensieg in Entschädigungsverfahren für Opfer politischer Verfolgung in Rumänien
Opfer politischer Verfolgung gemäß Dekret 118/1990, in der durch das Gesetz 211/2013 ergänzten Fassung, können Anträge auf Entschädigung schriftlich und per Post an die zuständige Behörde am letzten Wohnsitz in Rumänien einreichen. Dies bestätigt die rumänische Regierung in einem Schreiben an den Bundesvorsitzenden des Verbandes der Siebenbürger Sachsen in Deutschland, Dr. Bernd Fabritius, vom 25. September 2013, AZ. 26521/RG/2893/MC/3029/ GB/ 2494/DAS/25.09.2013, eingegangen am 9. Oktober 2013. Eine persönliche Vorsprache ist NICHT erforderlich.
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Artikel wurde 2 mal kommentiert.
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1 • Ingchen schrieb am 29.10.2013, 14:42 Uhr:Die Freude beim Lesen dieses Artikels war groß, doch noch größer die Enttäuschung, nachdem ich mich telefonisch mit der AJPIS-BV in Verbindung gesetzt hatte, um mich nach dem Stand meiner Angelegenheit zu erkundigen.
Dieser Etappensieg ist noch nicht vollständig bei der AJPIS-Braşov angekommen. Zwar wurde der Antrag (vollständig mit allen nötigen beglaubigten Unterlagen, dank zur Verfügung gestellter Formulare von Herrn Dr. Fabritius) auch über mich als Bevollmächtigte angenommen, aber eine sofortige Bearbeitung könne nicht erfolgen, wie mir telefonisch mitgeteilt wurde. Vielmehr seien noch Entscheidungen auf „höherer Ebene“ abzuwarten.
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2 • rosicos schrieb am 24.11.2013, 22:32 Uhr:Mein Onkel hat am 08.08.13 den Antrag bei der AJPIS-Alba durch Bevollmächtigten, mit einer notariellen Vollmacht, übergeben.
Am 20.11.13 wurde der Antrag zurückgeschickt mit der Begründung , die Vollmacht müsse eine "Procura speciala"
mit Apostille sein.
Hat jemand bitte noch solche Erfahrungen oder Kenntnisse ob das so richtig ist.
MfG
rosicos
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