Kommentare zum Artikel

22. März 2007

Verbandspolitik

Bundestag verabschiedet Übergangsregelungen für Fremdrenten

Am 9. März 2007 hat der Deutsche Bundestag das Rentenversicherungs-Altersgrenzenanpassungsgesetz über die „Rente mit 67“ verabschiedet. Im Artikel 16 des Gesetzes wurden auch die Übergangsregelungen zur Anwendung der 40-Prozent-Kürzung für Fremdrenten beschlossen. Über Inhalte und Auswirkungen dieser Vorschriften sowie die Position unseres Verbandes soll der nachfolgende Artikel informieren. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 3 mal kommentiert.

  • Brigitte

    1 • Brigitte schrieb am 22.04.2008, 22:04 Uhr:
    Hallo,

    Erst mal herzliches Danke und Lob an alle Verantwortlichen und Beteiligten von "Siebenbürger.de" . Es ist alles sehr informativ und übersichtlich gestaltet. Einfach Klasse!

    Nun zu meiner Bitte um Hilfe: Kann mir jemand eine Frage bezüglich 40% Kürzung für Fremdrenten bantworten? Es geht um den Artikel "Bundestag verabschiedet Übergangsregelungen für Fremdrenten" aus unserer Siebenbürger Zeitung. Darin wird sehr gut und verständlich erklärt, wie die einmaligen Ausgleichszahlungen für die betroffenen Rentner berechnet werden. Sehr gut sind auch die 3 Rechenbeispiele dargestellt, und zwar im Absatz: "Die Wirkung der neuen Regelung wird anhand von drei Bespielen verdeutlicht".

    Nun meine Frage: wie wird die Kürzung errechnet, die im 1. Beispiel mit 100 € monatlich beziffert ist? Sind diese 100 € die 40%-Kürzung der monatlichen Rente? Also hat diese (Beispiel)- Person eine Rente von 150 € monatlich, und ihr stünden eigentlich 250 € zu, weil ihre Rente eben um 40% gekürzt wurde? Oder errechnen sich diese 100 € aus den Entgeltpunkten? Wenn ja, dann ist eigentlich der normale Bürger gar nicht in der Lage, diese 40% Kürzung in seinem Fall selber (wenigstens grob) auszurechnen, sondern muß davon ausgehen, daß die Bescheide der Deutschen Rentenversicherung bezügl. einmaliger Zahlung stimmen. In meinem Fall wurden grad mal 156,46 € Nachzahlung errechnet und ich kann das gar nicht glauben. Ich bin seit 01.09.1997 in Rente (meine monatliche Rente damals betrug 1.842,50 DM / umgerechnet 942,06 €).

    Es wäre schön, wenn jemand auf meine Frage antorten würde.

    Vile Grüße und alles Gute an all unsere Landleute.

    B.

  • Fabritius

    2Fabritius schrieb am 23.04.2008, 09:22 Uhr:
    Hallo Brigitte,
    die 40 % Kürzung wird auf die Entgeltpunkte aus FRG-Zeiten angewendet und ist eine Berechnungsvorschrift. Wenn Sie grad mal 156,46 Nachzahlung für die Zeit von 1.9.97 bis 30.6.2000 bekommen haben, dann bedeutet dieses, dass die Kürzung sich bei Ihnen kaum auswirkt. Das kann daran liegen, dass Mindestentgeltpunkte in der Rentenberechnung enthalten sind (§ 262 SGB VI), die zu einer teilweisen Aufhebung der Kürzung geführt haben. Eine genauere Prüfung ist aber nur mit dem Rentenbescheid möglich. Jedenfalls ist es keine einfache Berechnung, die ohne Vorkenntnisse machbar wäre. Es muss die Rentenberechnung nachvollzogen werden.
    Wenn Fehler vorliegen, sollte die Widerspruchsfrist eingehalten werden.

    Viele Grüße
  • Brigitte

    3 • Brigitte schrieb am 23.04.2008, 18:47 Uhr:
    Hallo Herr Dr. Fabritius,

    herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort.

    Viele Grüße

    Brigitte

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.