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23. Oktober 2007

Verbandspolitik

Verbandstag 2007 – was passiert?

Der Verbandstag, die repräsentative Mitgliederversammlung der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen, tagt vom 3.-4. November in Bad Kissingen. Es ist die oberste Instanz und das ranghöchste Organ des Vereins, das alle vier Jahre zusammentrifft und über grundsätzliche Fragen, die den gesamten Verein betreffen, berät und beschließt. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 3 mal kommentiert.

  • seismos

    1seismos schrieb am 23.10.2007, 22:36 Uhr:
    Hallo, für mich als "fast Außenstehender" ist die Neufassung der Satzung ein Schlag gegen die Siebenbürger Sachsen als eigenständige Gruppe und zu gleich ein Affront gegen die anderen Landsmannschaften, Aussiedler und Heimatvertriebenen, die es gibt.
    Die Umwidmung des Namens wird schon seit Jahre, bislang ohne Erfolg, weil zuviel Widerstand, betrieben und soll wohl jetzt über die Hintertür eingeführt werden.
    Aber es ist nicht nur "Name", denn Landsmannschaft ist mehr wie "Name", er zeigt Solidarität mit den verbliebenen Siebenbürger Sachsen in der Heimat, Solidarität mit den anderen Landsmannschaften und eigene Verständnis um die Heimat.
    Es geht weiter mit der anscheinend gewünschten multikulturellen Mitgliedschaft, die bei irgendeinem Fußballclub abgeguckt sein muß, nur handelt es sich nicht um einen Fußballclub, sondern um eine Lebensgemeinschaft, eben der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen, die sich bewußt "Siebenbürger Sachsen" nennen und nicht "mitwohnener Bevölkerungsteil der bislang Rumänien /Transsylvaninen lebender Sachsen". Was soll die Aufnahme von Menschen, die gar keinen Bezug zu den Siebenbürger Sachsen haben? Höchstens einen größeren Mitgliederstand, bei gleichzeitiger Aufgabe des eigenständigen sächsischen Volkstums?
    Eine Fördermitgliedschaft oder Gastmitgliedschaft etc. war auch bislang möglich . Warum diese Änderung wirklich?
    Ein dritter Punkt wäre die Mitgliedschaft von Firmen und anderen Vereinen. Was soll das real bewirken? Das rumänische (oder im Extremfall auch anderer Nationalitäten) Vereine und Firmen nun als Vollmitglied in dem neuen Verein mitbestimmen können?

    Tut mir Leid, aber ich sehe diese neue Satzung, angeblich aus falsch verstandener "Völkerfreundschaft" oder, wie in der zu beschließenden Präambel so falsch gesagt "zusammenwachsendes Europa" und Gemeinschaft und Verständnsi über Grenzen hinweg".
    Mit wem will man die "Gemeinschaft pflegen? Mit den in der Heimat verbliebenen Sachsen oder den hiesigen Rumänen oder sonsigen Nationalitäten? Das evangelische Gebet demnächst in einer Moschee, weil es ja die Völker verbindet?

    Mit freundlichen grüßen,

    Jürgen Wirtz
  • Fabritius

    2Fabritius schrieb am 24.10.2007, 21:37 Uhr:
    Hallo Herr Wirtz,

    da haben Sie aber einiges (sehr vieles) gründlich missverstanden! Ich würde noch einmal genauer lesen.
    Beitritt einer juristischen Person ist nur nach erfolgreichen Beitrittsverhandlungen und einem 2/3-Mehrheitsbeschlusses des Bundesvorstandes möglich. Wieso soll da die Gefahr bestehen, das irgend etwas "unterwandert" wird? Und was hätten Sie dagegen, wenn z.B. die HOG-s als doch eindeutig Siebenbürgisch-Sächsische Vereine oder ähnliche Körperschaften und die LM gemeinsam einen Verband als Vernetuzung der Interessensvertretung bilden? Und wo haben SIe das her, dass Menschen ohne Siebenbürgischen Bezug aufgenommen werden sollen? da würde ich doch genauer lesen, bevor ich so etwas behaupte. Oder meinen Sie die Abstammung? Mir reicht es, wenn es Menschen sind, die sich mit uns und unseren Zielen identifizieren. Nehmen Sie z.B. Herrn Happe, vorheriger Kreisgruppenvorsitzender in München. Er ist nicht Siebenbürger Sachse sondern "Ehegatte". Trotz dem hat er beispielshaft mitgemacht, die größte Siebenbürgisch-Sächsische Kreisgruppe weltweit (München) geleitet und wurde mit dem Goldenen Ehrenwappen des Verbandes ausgezeichnet. Wollen Sie ihn wegen fehlender Abstammung ausschließen? Dafür sehe ich keinen Grund.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Bernd Fabritius

  • seismos

    3seismos schrieb am 29.10.2007, 13:17 Uhr:
    Hallo,
    sehr geehrter Herr Fabritius,
    ich denke, sie wollten mich mißverstehen, denn es sind sehr viele und oft gerade die "Ehegatten" der Mitglieder, die sehr aktiv sind und es geht nicht um "Abstammung", denn ich hatte ausdrücklich geschrieben, daß dieses auch bisher möglich war und ist.
    Gerade deshalb frage ich mich (und andere, warum muß die Satzung in diesem Punkt (und anderen Punkten) geändert werden, wenn diese sich in der Vergangenheit, wie man sieht, bewährt hat.
    Was treibt den Vorstand, der ja der Satzungskommisssion entsprechende Vorgangen gemacht hat, um?
    Und zum zweiten Punkt, ich habe nicht von "Unterwanderung" gesprochen, sondern von Einflußname und nicht von sächsichen Vereinen, sondern von Firmen und anderen Personengesellschaften! Das eine z.B. sächsische Tanzgruppe oder Trachtenverein ein natürliches Interesse an angewisser Mitsprache hat oder haben sollte, ist selbstverständlich, aber dies könnte man dann auch so in die Satzung schreiben.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Jürgen Wirtz


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