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22. Mai 2008

Verbandspolitik

Sozialgerichte verbieten Rentenbehörden den Fiktivabzug

Rentenbehörden in Deutschland haben im Rahmen der Anwendung von Vorschriften des Euro­päischen Sozialrechts nach dem Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union einen gesetzlich nicht vorgesehenen Abzug einer fiktiven Rente aus Rumänien von der Deutschen Rente geplant. Erste Kürzungsbescheide wurden seit Ende 2007 erlassen. Nun haben Sozialgerichte die­se unzulässige Praxis der Rentenbehörden verboten und die Rechtsauffassung unseres Ver­ban­des bestätigt. mehr...

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Artikel wurde 2 mal kommentiert.

  • Fabritius

    1Fabritius schrieb am 13.06.2008, 12:25 Uhr:
    In Ergänzung zu dem obigen Artikel weise ich darauf hin, dass sich zwischenzeitlich sehr viele Sozialgerichte unserer Auffassung angeschlossen haben.

    Mit ausführlicher Begründung haben die Sozialgerichte München, Landshut, Karlsruhe, Stuttgart, Koblenz, Gelsenkirchen, Frankfurt - um nur einige zu nennen - in mehreren Entscheidungen übereinstimmend festgestellt, dass die Praxis der Rentenbehörden rechtswidrig und ein Fiktivabzug nicht zulässig ist. In der zuletzt bekanntgegebenen Entscheidung hat das Sozialgericht in Frankfurt ausgeführt, dass "sich zur Überzeugung des Gerichts keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Minderung des Rentenzahlbetrages um einen sogenannten Fiktivabzug bezüglich einer hypothetischen rumänischen Rentenleistung finden lässt" (Entscheidung vom 11. Juni 2008, AZ. S 6 R 311/08 ER).

    Sofern die Rentenbehörden sich auf eine einzelne Entscheidung berufen, nach welcher der Antrag eines Betroffenen abgelehnt worden ist (Beschluss des Sozialgerichts Reutlingen vom 21.5.2008, AZ. S 2 R 1765/08 ER), so ist zu beachten, dass hier das Gericht den Antrag aus anderen Gründen abgelehnt hat, und zwar weil die Behörde schon selbst durch einen Bescheid im Vorfeld die ungekürzte Rente zugesagt hatte, vermutlich gerade um einer positiven Entscheidung des Gerichtes vorzubauen. Die Ablehnung des Antrages erfolgte somit ausdrücklich nicht als Bestätigung eines Rechtes zum Fiktivabzug sondern nur weil der Betroffene sowieso die ungekürzte Rente ausgezahlt bekam.

    Es wird daher weiterhin dringend empfohlen, die unberechtigte Kürzung der deutschen Rente um eine hypothetische Rente aus Rumänien, die nicht gezahlt wird, anzufechten.

    Dr. Bernd Fabritius

    [Beitrag am 13.06.2008, 12:28 von Fabritius geändert]
  • Marilena43

    2Marilena43 schrieb am 09.09.2008, 18:04 Uhr:
    Geehrter Herr Fabritius,
    am 1.Oktober erhalte ich meine Altersrente.
    Nach Aufschiebung des rum. Leistungsbeginn, bekam ich (11.07.08) erst eine "Aufklärung zur Anrechnung einer fiktiven ausländischen Rente nach § 31 FRG", mit einigen Formularen. Da ich mein Absicht nicht ändern wollte, habe ich nicht reagiert.
    Dann am 20.07.08 habe ich eine "Mitteilung über die vorläufige Leistung" (kein entgültiges Bescheid), wo alles in Ordnung ist. Als letztes Brief, am 29.08.08, bekam ich eine "Anhörung", fast gleich mit dem "Aufklärung", nur wurde diesmal die monatliche Rentenkürzung mitgeteilt und ein festes Terminm 22.09.08 für meine Stellungnahme. Bis jetzt ist mir alles klar, wird mir auch beraten noch kein Widerspruch einzuleben, erst nach dem Ende des Anhörungsverfahrens. Meine Frage an Sie, Herr Fabritius, betreffen die Vordrücke die dabei waren. Soll ich (1) ein Versicherungspflicht nach Art.14d Abs.3 d. Verordnung Nr. 1408/71 EWG beantragen und unterschreiben ???
    (2) Fragebogen zur Eileitung d. zwischenstaatlichen Rentenverahrens EU/Rumänien (A1432 SB) 3 Seiten ausfüllen ???
    E 202 und R 851 werde ich wie Sie uns sagten nicht senden.
    Für Ihre Antwort bedanke ich mich rechtherzlich
    Marilena43
    Ferner habe ich etwas Interessantes gelesen: www.cnpas.org woran steht, daß Casa de pensii, seit August 2008, die Renten auch nach Deutschland, durch CitiBank, bezahlen würden. Denn 2 Seiten Artikel wollte ich wegen der Länge nicht hier einsetzen. Ich wollte nur Ihre Meinung dazu hören.
    Vielen Dank für die Aufmerksamkeit
    Marilena43

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