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26. November 2008

Verbandspolitik

Schieflage im Rentenrecht kritisiert

Der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland hat die seit dem Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union belastende Rentenpraxis wiederholt kritisiert. Diese Problematik hat der Beirat für Spätaussiedlerfragen beim Bundesministerium des Inneren unter der Leitung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner, MdB, am 18. November in Berlin erörtert. Der Bundesvorsitzende des Verbandes, Dr. Bernd Fabritius, der wegen dieses Schwerpunktthemas zur Sitzung eingeladen worden war, berichtete über die derzeitige Schieflage und forderte die anwesenden Mitglieder des Beirates sowie die Vertreter der Ministerien, Bundesbehörden und Länder auf, sich für eine Verbesserung der Behördenpraxis einzusetzen. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 2 mal kommentiert.

  • getkiss

    1 • getkiss schrieb am 13.10.2016, 12:18 Uhr (um 12:19 Uhr geändert):
    Der Beitrag stammt aus 2008.
    Wurden die Probleme inzwischen geklärt?
    Ich bräuchte eine klare Antwort auf das Problem:
    Ein Aussiedler der auf Grund ausschließlich in Rumänien geleisteten Arbeitszeiten (von ihm und seines Ehegatten) 2 Fremdrenten (eigene und Witwenrente) in Deutschland bezieht, befindet sich auf Besuch in Rumänien.
    Inzwischen hat sich sein Gesundheitszustand so weit verschlechtert, dass er kaum noch sieht, Akten nicht ausfüllen kann, auch in Folge hohen Alters und auch noch schwerste Herzprobleme hat.
    - Kann diesem Menschen die deutsche Rente entzogen werden, falls er seinen ständigen Wohnsitz bei der Tochter in Rumänien nimmt?
    - Was sagt die EU-Richtlinie dazu?

    Für eine zügige Antwort wäre ich dankbar.
  • Erhard Graeff

    2Erhard Graeff schrieb am 13.10.2016, 15:40 Uhr:
    Beitrag um 15:41 Uhr von Moderation geändert.
    Hallo Getkiss,

    Quelle: DRV Bund, Aussiedler und Ihre Rente, Ausgabe 7/2016, S. 14

    Wenn Sie ins Ausland verziehen
    Bei einem Verzug in einen Mitgliedstaat der EU beziehungsweise nach Liechtenstein, Norwegen, Island oder in die Schweiz ist die deutsche Rente in Höhe der Inlandsrente weiterzuzahlen – also einschließlich der Leistungsanteile aus Fremdzeiten. Bei einem Verzug außerhalb dieser Länder (beispielsweise nach Russland) werden die auf das Fremdrentengesetz entfallenden Rentenanteile nicht ins Ausland gezahlt.

    Beste Grüße

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