6. April 2020

Warnung vor obskuren Rechnungen

Liebe Landsleute, aus gegebenem Anlass möchten wir vor einer Betrugsmasche aus der Kategorie Nepper, Schlepper und Bauernfänger warnen, welche in unseren Kreisen noch nicht so bekannt sein dürfte.
Vor wenigen Tagen erhielten wir, der Vorstand des HOG-Verbands, von einem uns unbekannten Absender eine „Rechnung“ über ca. 180 Euro für „Domain-Registrierung Zeitraum 2020/2021“. Der Betrag sollte auf ein Konto in Spanien überwiesen werden. Erst beim genaueren Hinsehen, d.h. beim Lesen des Kleingedruckten am Ende der Seite, erkennt man die mangelhafte Rechtschreibung und die Tatsache, dass es eigentlich ein Angebot ist, gegen Bezahlung den Namen unserer Domain (Homepage) zu ergänzen. Wir haben das weder bestellt, noch ist die angebotene Leistung sinnvoll, ganz abgesehen davon, dass es fraglich ist, ob eine Leistung überhaupt erbracht wird, oder der Empfänger der Zahlung sich ein paar gemütliche Tage im sonnigen Andalusien oder auf einer Südseeinsel macht. Es handelt sich schlicht und einfach um einen plumpen Betrugsversuch, der allerdings bei weniger Aufmerksamkeit gelegentlich zum Schaden des Rechnungsempfängers Erfolg haben könnte.

Auch Verbraucherorganisationen warnen sehr konkret und mit weiteren Details vor dieser Betrugsmasche, z.B. https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/fake-rechnung-von-united-hosting-deutschland-nicht-bezahlen/.

Es handelt sich also um einen Betrugsversuch, den man einfach ignorieren sollte! Es wäre zwar denkbar, den Betrugsversuch anzuzeigen, aber dann ist der Aufwand sicher höher als der Nutzen, denn in solchen Fällen sind die Täter kaum zu fassen und treiben ihr Spielchen mit anderen Maschen weiter.

Ähnliche Vorgänge sind aus der Wirtschaft bekannt, auch in Verbindung mit anderen Ereignissen aus dem Firmengeschehen. Man wird angeschrieben im Stil einer Rechnung mit moderatem Betrag, am liebsten nicht die kompetente Fachabteilung, sondern die Buchhaltung oder die Geschäftsführung. Der Absender spekuliert damit, dass der Empfänger den Betrag als Lappalie ansieht und ohne weitere Rücksprache oder gar unwissend zur Zahlung anweist.

Wir empfehlen also, Rechnungen von unbekannten Absendern besonders gründlich zu prüfen, auch wenn die Beträge auf den ersten Blick keinen höheren Aufwand rechtfertigen, und Zahlungen nur dann freizugeben, wenn keinerlei Zweifel bestehen. Auf keinen Fall sollten angehängte Dateien geöffnet werden, bevor sie nicht auf Viren geprüft wurden.

Bleibt gesund und wachsam und seid herzlichst gegrüßt vom

Vorstand des HOG-Verbands

Schlagwörter: Internet, HOG-Verband

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