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12. Januar 2016

Verschiedenes

Bundeskanzlerin Merkel will Sozialhilfe-Anspruch für EU-Ausländer einschränken

Berlin - Das Sozialgericht Berlin hat in einem Urteil vom 11. Dezember 2015 festgestellt, dass Bürger der Europäischen Union nicht automatisch Anspruch auf Sozialleistungen haben, und damit dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel widersprochen. Das BSG hatte Anfang Dezember 2015 geurteilt, dass EU-Bürger spätestens nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland berechtigt sind, Sozialhilfe zu beziehen, auch wenn sie von Hartz IV ausgeschlossen sind. Die Kasseler Richter haben letztinstanzlich entschieden über den Fall einer rumänischen Familie, eines Griechen und einer seit Langem in Deutschland lebenden Frau aus Bosnien mit drei Kindern mit schwedischer Staatsangehörigkeit. Die Kläger hatten bei ihren zuständigen Jobcentern ohne Erfolg Arbeitslosengeld II beansprucht. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 2 mal kommentiert.

  • Heiderose

    1 • Heiderose schrieb am 12.01.2016, 10:48 Uhr:
    Zeit wird es!!!Und alle Schwarzarbeiter aus Rumänien heimschicken,sie können in Rumänien legal arbeiten,Steuern zahlen und leben.Es gibt keine Bedrohungen in Rumänien welche die rumänischen Bürger zwingen ins ausland zu gehen.Es ist ihre freie Entscheidung!
  • Bäffelkeah

    2 • Bäffelkeah schrieb am 12.01.2016, 10:58 Uhr:
    Gut, und wie soll man mit den steuervermeidungsorientierten, lohndrückend wirkenden "Arbeitgebern" der Schwarzarbeiter verfahren? Die machen sich strafbar durch Steuerhinterziehung, Betrug, Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung.

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