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Neue Hilfestellung für Kinder von Russlanddeportierten: Suchanfragen an das Deutsche Rote Kreuz
Durch die Gesetze 130/2020 und 232/2020 hat Rumänien die monatlichen Entschädigungszahlungen auf Nachkommen von Verschleppten und Deportierten ausgeweitet. Witwen/Witwer und Kinder von Russlanddeportierten, Bărăganverschleppten, Menschen mit Zwangswohnsitz u.a. können Anträge an die zuständige Behörde ihres früheren Landkreises (județ) in Rumänien stellen (siehe Themenschwerpunkt in der SbZ Online). Der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) bietet neuerdings anhand eines Formulars Hilfe beim Nachweis der Russlanddeportation an, informiert der Bundesaussiedlerbeauftragte Dr. Bernd Fabritius auf seiner Homepage. Lesen Sie weitere Details zur DRK-Suchanfrage im folgenden Artikel, den Sie einfachhalber auch unter der Internetadresse www.siebenbuerger.de/drk-suchanfrage aufrufen können. mehr...
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Artikel wurde 31 mal kommentiert.
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1 • rosicos schrieb am 11.02.2021, 10:07 Uhr (um 10:13 Uhr geändert):Hallo liebe Leute,
Es wird von dem DRK empholen auf den Antrag über , Gesucht wird:
auf der ersten Seite
"Entschädigung für Russlanddeportation" einzutragen so wird der Antrag scheller bearbeitet.
MfG
rosicos -
2 • Roemi schrieb am 11.02.2021, 12:03 Uhr:Sehr geehrter Vorstand,
sehr geehrter Herr Fabritius,
vielen Dank an alle die unseren Landsleuten behilflich sind bei der Beschaffung von Nachweisen betreffend die Deportationszeiten.
Ich habe die Erfahrungen gemacht, dass der Suchdienst des DRK mit den russischen Archiven zusammenarbeitet. Die Wahrscheinlichkeit hierüber Nachweise betreffend Russlanddeportationen zu erhalten ist sehr groß.
Was ist aber mit den vielen Deutschlanddeportierten die sich wesentlich schwerer tun an Nachweise zu gelangen? Wo liegen die Deportationsunterlagen dieser Gruppe von Zwangsarbeitern auf? Wäre es nicht sinnvoll auch diesbezüglich aktiv zu werden?
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3 • Scheibi schrieb am 11.02.2021, 15:59 Uhr (um 16:27 Uhr geändert):Roemi, danke für die Aufforderung an den Verband in Bezug auf die Beschaffung, der für den Antrag unverzichtbaren Bescheinigung aus der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland, wohin ab 1947 die Krankentransporte aus den russischen Deportationslagern gingen, tätig zu werden.
In welchen Archiven werden Unterlagen aufbewahrt und wer stellt die notwendigen Bescheinigungen der Ankunft und Ende der Maßnahmen auf diesem Territorium aus?
Hier kommen viele Betroffene nicht weiter. Eine Anfrage des BdV oder der betroffenen Landsmannschaften, wäre eine große Hilfe im Labyrinth der Antragstellung.
In tägliche begleitenden Beratungsgespräche von Landsleuten, stoßen wir auf diesen, noch ungeklärten Punkt.
Ich sehe diesen Einsatz, als eine der letzten Würdigungen, die wir unseren deportierten Müttern, Vätern und Großeltern schuldig sind. Wir schätzen die Vielfalt der Erinnerungskultur.
Die sehr gelungene, mit viel Herzblut von Dr. Irmgard Seedler und den Verband der Siebenbürger Sachsen zusammengestellte Ausstellung „ „,…scoro damoi!“
Hoffnung und Verzweiflung, Siebenbürger Sachsen in sowjetischen Arbeitslagern 1945-1949“ und der von ihr gestaltete gleichnamige Katalog zur Ausstellung, ist ein Zeugnis professioneller Aufarbeitung dieser traumatischen Zeitepoche, die es aufzuarbeiten gilt. /siehe SbZonline 10.02.2020/
Ein großes Dankeschön und Chapeau!!!!
Das Entschädigungsgesetz 130/2020 für Kinder von Deportationsopfern, gibt uns die Möglichkeit uns damit zu beschäftigen.
Herr Hälf!
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4 • Roemi schrieb am 11.02.2021, 23:26 Uhr:Noch eine Bemerkung an die Redaktion:
Die Tatsache, dass sie in ihren Artikeln immer nur von: "Russlanddeportierten" und Baraganverschleppten" sprechen, das tut weh.
Wo bleiben die vielen Tausende unserer Landsleute, die ab 1946 weiter Richtung West-Europa: nach Österreich, Deutschland etc. zur Zwangsarbeit verschleppt wurden? Schuld an deren Schicksal waren nicht ausschließlich die Sowjets, sondern vorwiegend die Regierung um Dr. Petru Groza und Ana Pauker.
Die entlassenen Kranken und Schwachen die für die Schwerstarbeit in Russland nicht mehr geeignet waren, wurden in Viehwagons Richtung Heimat geschickt. Da die damalige rumänische Regierung sie nicht aufnehmen wollte, wurden sie Richtung Westen gebracht wo weitere Jahre der Zwangsarbeit (früher als "Sklaverei" bezeichnet) auf sie warteten.
Kann man "Russlanddeportierte" als Oberbegriff hierfür benutzen? Ich denke nicht.
Weder das Gesetz 118/1990, noch die nachfolgenden Überarbeitungen beziehen sich ausschließlich auf die beiden von ihnen benannten Gruppen von Deportierten.
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Bis 1947 wurden die entlassenen deutschsprachigen Zwangsarbeiter (egal woher sie kamen) von der Sowjetunion nach Frankfurt/Oder gebracht. Dort wurden sie freigelassen, und sind dann in der Regel auf eigene Kappe nach Siebenbürgen zurück, oder auch weiter in den Westen, einige sind auch in der SBZ verblieben. Für die Entschädigung aus Rumänien ist der Zeitpunkt der Rückkehr nach Rumänien maßgeblich. Es muss dann der Zeitpunkt der Rückkehr nachgewiesen werden.
Von einer Deutschlanddeportation zu sprechen ist somit falsch, da es diese nicht gab. Was nicht heißt, dass es nicht vereinzelte Personen gegeben haben kann, die festgehalten wurden.
Personen, die in Deutschland verblieben, sollten am besten über den DRK-Suchdienst eine Anfrage stellen.
Ob die in Frankfurt/Oder Entlassenen registriert wurden oder nicht, ist derzeit nicht bekannt. Die dortigen Unterlagen sind Gegenstand eines aktuelles Forschungsprojektes. Es kann aber niemand sagen, was in diesen Unterlagen drin steht und wann das Projekt abgeschlossen sein wird. -
6 • Melzer, Dietmar schrieb am 12.02.2021, 14:31 Uhr:Lieber Rainer,
meine Großeltern(väterlichseits) sind auch bis nach Frankfurt/Oder gekommen und dann so wie Du sagst auf eigene Kappe nach Siebenbürgen mit dem zug zurück nach Siebenbürgen zurück. Meine Oma hat es mir selber erzählt, als sie noch lebte. Sie ist leider an meinem Geburtstag im Alter von 90 Jahren gestorben. -
7 • Roemi schrieb am 12.02.2021, 17:13 Uhr:Sehr geehrter Herr Lehni,
ich denke, Sie als Bundesvorsitzender unseres Verbandes, müssten sich genauer informieren bevor Sie einen "Kommentar" von sich geben der zum größten Teil nicht stimmt.
Man sieht, dass das Thema der Deportationen für Sie weniger relevant ist, bzw., dass Sie wenig oder gar nicht davon betroffen sind, ansonst hätten Sie sich ausführlicher damit beschfäftigt und wären somit besser informiert.
Hier ein Link zur Hilfestellung und Aufklärung: https://www.banater-schwaben.org/nachrichten/dokumentation/dokumentation-detail/1232-der-weite-weg-nach-hause/. Wenn Ihnen der Artikel nicht ausreicht können Sie ein bisschen im Internet googlen um an weitere Informationen zu gelangen.
Wenn Sie sich ausführlich über diesen Teil der Geschichte unseres Volkes erkundigt haben, können wir nochmals darüber diskutieren.
Mit freundlichen Grüßen
Roemi -
8 • Roemi schrieb am 12.02.2021, 18:32 Uhr (um 18:35 Uhr geändert):Mein Vater, einer von vielen direkt Betroffenen, hat uns Kindern, oft von den Zeiten der Deportation erzählt, Zeiten die sein ganzes Leben und auch das unserer Familie für immer geprägt haben.
Ich möchte hier kurz das Schicksal meines Vaters nach der Entlassung aus dem sowjetischen Arbeitslager wiedergeben:
Anfang 1947 wurde meinem Vater von einem russischen Aufseher verkündet: „Iwan du darfst bald nach Hause“. Die Freude über diese Nachricht war groß, dafür aber umso größer die Enttäuschung, die folgte.
Der Zug, mit dem die Heimreise erfolgen sollte, hielt fast 2 Wochen an der Grenze zu Rumänien. Die Einreise wurde von den rumänischen Behörden (damaligen Regierung) nicht genehmigt, der Transport fuhr dann in Richtung Deutschland, in die Sowjetische Besatzungszone.
Im Lager Polte Nord in Frankfurt/Oder angekommen, mussten erstmal alle für 2 Wochen in Quarantäne, bevor sie weiter delegiert wurden.
Mein Vater kam erst in ein Lager nach Magdeburg und von hier aus in die Obhut eines Bauern, auf dessen Gut er bis zur Heimreise unentgeltlich Frondienst leisten musste.
Im Frühjahr 1949, nach einem Aufruf im Radio, konnten viele Betroffene über Berlin, einen Antrag auf Rückführung bei der „Comisia de Repatriere“ stellen. Die Heimreise meines Vaters erfolgte im August 1949.
Diese 2 Jahre und 4 Monate in der Sowjetischen Besatzungszone kann man selbstverständlich Herr Lehni als Deportation bezeichnen. Die meisten unsere Landsleute waren keine „freien“ Menschen. Sie wurden auf Schritt und Tritt beaufsichtigt, mussten sich regelmäßig bei der örtlichen Polizei melden und die „Aufseher“ mussten in regelmäßigen Abständen Berichte erstatten.
Mein Vater ist in dieser Hinsicht sicher kein Einzelfall gewesen, schlimmer war es für die, die in den Uranminen oder der Industrie arbeiten mussten.
Ich möchte auch nicht abstreiten, dass es einigen Wenigen gelungen ist (und das sicher nicht ohne Gefahren), nach Westdeutschland zu gelangen, um dann die Heimreise frühzeitig anzutreten.
Es wäre wünschenswert, dass auch noch andere Landsleute ihre Erfahrungen zu diesem Thema schildern würden.
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9 • Roemi schrieb am 12.02.2021, 19:01 Uhr:Herr Lehni,
ich denke auch nicht, dass die Neuankömmlinge direkt aus dem Polte Nord-Lager aus Frankfurt/Oder entlassen wurden. Das Ergebnis des Forschungsprojektes, von dem Sie sprechen, würde mich auch interessieren, vielleicht können Sie es ja - wenn es soweit ist - in der Zeitung veröffentlichen.
Zum Thema Antrag stellen beim Suchdienst des DRK:
- den hatte mein Vater noch zu Lebzeiten gestellt (im Jahr 2014). Das Ergebnis der Suche: es wurde nur die russische Akte ausfindig gemacht, diese endet mit der Übergabe in Frankfurt/Oder, ab hier waren die Russen nicht mehr für diese Personen zuständig.
Erstaunlich, dass der Suchdienst des DRK nur mit den russischen Archiven zusammenarbeitet und nicht auf die Idee kommt landesintern aktiv zu werden. Noch eine Bemerkung hierzu: das DRK hat in allen Lagern in Deutschland, während und nach dem Krieg, eine wichtige Rolle gespielt was die medizinische Versorgung der Zwangsarbeiter anbelangte. Die haben sicher auch Karteien von allen registrierten Personen gehabt – wo sind diese? ……lauter Fragen und keiner kennt die Antworten hierzu.
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10 • Scheibi schrieb am 12.02.2021, 20:01 Uhr:Aufarbeitung tiefgreifender historischer Fakten, bedürfen Empathie mit den Betroffenen und im Falle unserer Kommentare bzw. Diskussionsthemen multiples Wissen über die Vielfalt dieses kollektiven Traumas. Ist nicht immer einfach.
Dietmar Melzer berichtet, dass seine Großeltern auf „eigene Kappe“ aus Frankfurt/ Oder mit dem Zug nach Siebenbürgen zurück kamen. Registrieren wir. Schön, dass die Oma das erzählt hat. Diese Meldung bringt die konkret um Bescheinigungen Fragenden nicht weiter, wohlwissend auf welches Eis ich mich durch meinen Beitrag bei Herr Melzer begebe. Ich halte es aus.
Was ich schwer aushalte, ist die unbefriedigende Antwort unseres Bundesvorsitzenden.
Der gut dokumentierte Katalog zur Ausstellung von Dr.Irmgard Sedler „…scoro damoi!“ Hoffnung und Verzweiflung Siebenbürger Sachsen in sowjetischen Arbeitslagern 1945-1949, in Zusammenarbeit mit dem Verband der Siebenbürger Sachsen, die Beiträge können Wissenslücken bezüglich des Themas ......Entlassung von Deportierten schon ab 1946- 1948 in die SBZ schließen. / z.B. siehe Seite 280-282 hier findet Jedermann/Frau Hinweis zur Sachlage.
Roemi, danke für den Hinweis zu den Artikeln in der Banater Post. Sie vervollständigen das Bild der schwierigen Heimreise und deren Hintergründe.
Forschungsprojekte gut und schön... erst 2021, traurig aber anscheinend wahr!?
Wenn dem so ist, dann brauchen die Kinder der Betroffenen einen langen Atem.
Gut Ding will Weile haben.
In diesem Sinne, die Hoffnung stirbt zuletzt.
In den Kommentaren zu dem Artikel geht es um konkrete Anfragen, die hauptsächlich die Generation der zahlenden Mitglieder betreffen. -
11 • Roemi schrieb am 13.02.2021, 09:45 Uhr (um 10:10 Uhr geändert):Ich möchte hier nochmals zusammenfassen:
Da die Kranken, Invaliden und Schwachen für die Sowjets eine Last darstellten, wurden die ersten Deportierten bereits 1945 entlassen, in den nachfolgenden Jahren kamen immer mehr dazu. Wenige von diesen Heimkehrern durften zurück nach Rumänien.
Für die rumänische Nachkriegsregierung war der Befehl Stalins, betreffend Zusendung von Arbeitskräften für Reparationszwecke, ein willkommenes Fressen: die beabsichtigte „Zwangssäuberung“ konnte in die Wege geleitet werden. Aus diesem Grunde weigerte sich die Regierung um Gheorghe Gheorghiu-Dej, Ana Pauker etc. Jahre lang, die entlassenen Deportierten wieder aufzunehmen.
Die Russen wollten unsere von Leid und Krankheit gezeichneten Mütter und Väter nicht mehr haben, die Rumänen noch weniger und für die anderen angrenzenden Länder waren sie auch nur eine Last. Wohin damit? Die einzige Lösung war: in die Sowjetische Besatzungszone.
Die beiden Auffanglager in Frankfurt/Oder waren das Tor zur Freiheit für die vielen deutschen Heimkehrer (Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter etc.) für unser Volk waren sie mehr oder weniger das Tor zurück ins Leben. Sie wurden aufgepäppelt, aber frei waren sie trotzdem nicht.
Für die SMAD und die SED war zu jenem Zeitpunkt jede Arbeitskraft willkommen. Die marode Wirtschaft und die Landwirtschaft mussten wieder funktionieren, dafür waren die: „Vertriebenen“, „Zivilinternierte“, „Ostarbeiter“, „deutsche Umsiedler“ (der Begriff „Zwangsarbeiter“ wurde aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr verwendet) etc., sehr gut geeignet. Es gab genug Essen, die Krankenversorgung war gewährleistet und die Arbeitsbedingungen waren „menschlicher“, aber es war und bleibt „Zwangsarbeit“. (Eine Bemerkung nebenbei: Zwangsarbeit gab es auch noch zu Zeiten der DDR.)
Erst nachdem der Druck von Außen und von Innen auf Rumänien, betreffend die Entlassung und Rückführung der Deportierten, immer größer wurde, musste die Regierung umdenken und entsprechend handeln. Die Heimkehr unserer Landsleute war nicht das Ende der Odyssee, ich zitiere aus dem Artikel "Der weite Weg nach Hause" von der Landsmanschaft der Banater Schwaben: „Die Deportierten haben fünf Jahre unter schwierigsten Bedingungen Zwangsarbeit geleistet, nur weil sie Deutsche waren. Für die Männer der Jahrgänge 1926, 1927 und 1928 waren damit Fron und Elend noch nicht vorbei. Sie wurden in der Folge zu rumänischen Arbeitsdiensteinheiten eingezogen und mussten in Kohlengruben, Asbestminen und auf Baustellen nochmals drei Jahre Zwangsarbeit leisten. Einen Teil der Russlandverschleppten traf auch noch das Los der Bărăgan-Verschleppung 1951 bis 1956. Ohne geringste eigene Schuld mussten viele unserer Landsleute elf Jahre ihres jungen Lebens in Unfreiheit verbringen.“
Auch das war noch nicht das Ende der „Säuberungsmaßnahme“ – später wurden wir wie Vieh an Deutschland verkauft.
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12 • Wiesnkäfer schrieb am 13.02.2021, 13:44 Uhr:Die Schilderung aus den Kommentaren sind sehr berührend und ergreifend. Als Nicht-Betroffene kann ich das natürlich nicht in dem Ausmaß nachempfinden wie die Nachkommen von Deportierten. Ich kann nur hoffen dass die Nachkommen entsprechend entschädigt werden.
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13 • Roemi schrieb am 13.02.2021, 17:38 Uhr (um 17:45 Uhr geändert):Hallo Wiesnkäfer,
es geht nicht nur um Entschädigung und auch nicht um die Höhe von derselben. Das Leid das unserem Volk über Generationen hinweg zugefügt wurde kann man mit Geld allein nicht wieder ungeschehen machen, da müsste wesentlich mehr passieren.
Wie wäre es z.B. mit Offenlegung der Karten von allen Beteiligten? -
14 • Melzer, Dietmar schrieb am 14.02.2021, 14:02 Uhr:Hallo Roemi,
man kann nur von Glück sprechen, dass überhaupt über dieses Thema der Rußlanddeportation gesprochen und aufgegriffen wird. Es ist aber leider etwas verspätet, denn die meisten Zeitzeugen sind schon lange verstorben. Auch beim Thema Flucht und Vertreibung ist es genauso....
Man kann leider nur Gedenken, Mahnen, Denkmale errichten bzw. pflegen, in Büchern, Schulbüchern dieses Thema erwähnen und schreiben, damit sowas nie, nie wieder passiert, egal welches und was für ein Volk es ist. Krieg, Flucht, Vertreibung, Deportation sind Themen, die traurigen Charakter haben und man kann nur um Vergeltung bitten, aber gut machen kann man es nie....es ist sowas wie, Heimweh.... -
15 • Helmine1951 schrieb am 15.02.2021, 15:16 Uhr:Sehr geehrter Vorstand,
ich habe über den Suchdienst des DRK den Nachweis über die Deportationszeit aus Russland für meine Mutter bekommen. Sie kam krankheitsbedingt 1946 in die russische Besatzungszone wo sie bis 1949/1950 blieb.Über diese Zeit hat mir der Suchdienst vom DRK keinen Nachweis geschickt, mit der Begründung, es liegen keine Unterlagen vor. Nun meine Frage: An welche Behörde soll man sich wenden, um für die Zeit aus der russischen Besatzungszone Nachweise zu erhalten. Es wäre sehr hilfreich, wenn der Vorstand bzw. Herr Dr.Fabritius auch darüber Auskunft erteilen würden. -
Liebe Helmine1951,
diese Frage kann man nicht so einfach beantworten, weil hier weitere Angaben fehlen.
Wenn Ihre Mutter 1949/1950 nach Rumänien zurückgekehrt sein sollte, zählt als Ende der Deportationszeit der Tag der Rückkehr nach Rumänien. Der muss nachgewiesen werden. -
17 • Doris Hutter schrieb am 17.02.2021, 23:19 Uhr (um 23:19 Uhr geändert):Zur Frage von Helmine1951, an welche Behörde man sich wenden kann:
Es war keine zentrale Aktion irgend einer deutschen Stelle, dem Verband ist nicht bekannt, dass diesbezüglich ein Vergleich geregelt wurde.
Für „Verschleppung“ in Deutschland kann es jedenfalls nach Dekret 118 keine Entschädigung geben.
Der Verband empfiehlt daher: Die Leute müssen den Zeitpunkt der Ankunft in Rumänien belegen, darauf kommt es an.
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18 • Scheibi schrieb am 18.02.2021, 11:52 Uhr:Die Antworten der Vertreter des Verbandes der Siebenbürger Sachsen e. V. in Deutschland, bezüglich der sich wiederholenden Fragen zur Hilfestellung sind oberflächlich, unzureichend, nicht fundiert und nicht zielführend.
Diese Haltung den Betroffenen und deren Anliegen gegenüber, spricht eine Sprache für sich.
Lieber Handeln statt verbaler Akrobatik.
Mitgliederwerbung oder Erhalt steht auf einem anderen Papier.
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19 • Roemi schrieb am 18.02.2021, 13:50 Uhr (um 13:54 Uhr geändert):Liebe Frau Hutter,
für "Verschleppung" nach Deutschland kann es selbstverständlich Entschädigunszahlung nach Dekret 118/1990 geben.
Sie haben richtig erkannt, dass man hierfür Nachweise betreffend dem Zeitpunkt der Heimkehr benötigt. Um dieses Thema geht es auch die ganze Zeit in diesem Chat.
An Stelle von Halbwissen und Verwirrung zu verbreiten wäre es sinnvoller zu Handeln.
Vielen Dank.
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20 • Melzer, Dietmar schrieb am 18.02.2021, 19:01 Uhr:Krieg, Flucht, Vetreibung, Verschleppung, Deportation sind unterschiedliche Themen mit traurigem Charakter, die sehr oft
von den Politikern in einen Topf zusammen gelegt werden, aber
es ist schön, dass über Deportation, endlich wenigstens darüber
gesprochen wird. -
Ich wiederhole gerne nochmals: Für diejenigen die aus Deutschland (egal ob Ost oder West) nach Rumänien zurückgekehrt sind, ist der Tag der Rückkehr für das Ende der Deportation essentiell. Der muss nachgewiesen werden z.b. durch einen Eintrag bei der Gemeinde (solche Fälle sind bekannt). Und es gibt nach unserem Wissenstand derzeit keine Behörde in Deutschland die ensprechende Angaben machen kann, wer wann wo wie lange sich zwischen Entlassung aus der Deportation und der Rückkehr nach Rumänien befunden hat und irgendwelche Listen hat. Die Mehrheit der nach Deutschland Entlassenen war auf sich selbst gestellt und konnte wie weiter oben schon mehrfach geschrieben, meistens auf eigene Kappe weiterziehen. Was nicht heißt, dass es Einzelfälle gegeben haben kann, die festgehalten wurden, Ausnahmen bestätigen immer die Regel. Nach Angaben mehrerer Historiker sind diese Tatsachen richtig.
Ich weiß, diese Antwort wird nicht jedem der hier Kommentierenden gefallen, es macht aber auch keinen Sinn falsche Hoffnungen zu wecken. Und nochmals: Die Zeit der Rückkehr ist nachzuweisen, dass kann keine deutsche Behörde, dieser muss aus Rumänien kommen. Der beste Nachweis ist immer noch das Arbeitsbuch. -
22 • Melzer, Dietmar schrieb am 19.02.2021, 10:16 Uhr:Film, der im rumänischen Fernsehen ausgestrahlt wurde,
kann man unter diesem LINK anschauen.....
Die Deportierten - DEPORTATII-Un tren în necunoscut (@TVR3)
LINK: https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=A6TdF_vcLe8&feature=youtu.be -
23 • Roemi schrieb am 19.02.2021, 11:35 Uhr:Lieber Herr Lehni,
haben sie sich bei den deutschen Behörden zu diesem Thema erkundigt, oder kennen sie Personen die das gemacht haben um solche Behauptungen in die Welt zu setzen? Wenn ja, würde uns gerne interessieren was diesbezüglich unternommen wurde.
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24 • Peter Otto Wolff schrieb am 20.02.2021, 11:49 Uhr (um 11:51 Uhr geändert):Und es gibt sie doch, die Archive der deutschen Sowjet-Zone, der ehemaligen DDR, entgegen anderen Behauptungen von offizieller Seite! Es ist allerdings Eines, wenn der Einzelne um Auskunft bettelt, oder eine anerkannte Organisation, z. B. unser Verband, um institutionelle Hilfe bittet! Hier z.B. ein Link, auf eine Anfrage einer Forumteilnehmerin, wobei ich eher eine Bringschuld deutscher Behörden sehe bevor ich mich, als deutscher Bürger, an den guten Willen anderer Staaten (Ukraine, UDSSR) appelliere!
https://archiv.sachsen.de/archiv/bestand.jsp?oid=03.04&bestandid=30408&syg_id=4097) -
25 • lakrima schrieb am 23.02.2021, 11:51 Uhr:wäre der Hinweis SMAD-Befehl.... von Nutzen für die Herrschaften?
08.20.11 Erfassung ausländischer Arbeiter in Betrieben der Industrie und Landwirtschaft (gemäß SMAD-Befehl Nr. 163/1946)
https://archiv.sachsen.de/archiv/bestand.jsp?oid=03.04&bestandid=30408&syg_id=4109# -
26 • lakrima schrieb am 23.02.2021, 11:59 Uhr:Ich möchte nur mal ganz vorsichtig alle darauf hinweisen - vlt. auch solche, die mit den inländischen Ausgaben nicht immer einverstanden sind.... : die Entschädigungen zahlt weder die Regierung, noch der Staat... es sind die Steuerzahler, Leute wie du und ich... (ok die Mittel können via EU auch von uns kommen....). Nachdenk!
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27 • sharell schrieb am 19.03.2021, 14:36 Uhr (um 14:39 Uhr geändert):Es ist erstaunlich mit welcher Überzeugung und Selbstverständlichkeit Frau Hutter und Herr Lehni Behauptungen
aufstellen die irreführend und auch realitätsfremd sind.Sehr geehrter Herr Lehni,Angaben von Historikern sind keine"Tatsachen
die richtig sind"sondern wiederspiegeln nur persönliche Meinungen zu geschichtlichen Ereignissen -das hat und lehrt uns die Geschichte immer wieder.Meine Stellungnahme beruht auf den
Aussagen von einigen Betroffenen (u.a.meine verstorbene Großmutter,ihre Tante,Landsleute aus dem gleichen Dorf -Wölz-als auch die Tochter der Landwirte für die meine Oma drei Jahre arbeiten mußte):Natürlich gab es Zwangsverschleppungen in die russische Besatzungszone -"strămutare silită"-und das betraf die
Krankentransporte Ende 1946 (bereits 1946 hat ein Reporter im
"Spiegel"dazu Stellung genommen).Der eine Transport auf den ich mich beziehe(s.genannte Betroffene)kam direkt aus dem Lager Makejewka in der Ukraine nach Thüringen(Erfurt).Nach der obligatorischen Quarantäne (Entlausung)kamen sie, eskortiert von Wachpersonal nach Gera - am Bahnhof wartete ein russischer Polit-Kommissar und sein deutsches Pendant:hier wurden die Sachsen wie bei einer Fleischbeschau aufgestellt und auf die wartenden Landwirte verteilt.Für jeden"Zwangsarbeiter"wurde ein
offizieller "Ost-Umsiedler"-Ausweis erstellt (im Falle meiner Oma vom Land Thüringen,mit dem sie sich regelmäßig bei den örtlichen Behörden melden mußten (im Falle meiner Oma in Bufleben -den Ausweis besitzen wir auch heute noch).Sollten sie dass versäumen oder versuchen zu fliehen würde
das den rumänischen Behörden gemeldet werden - mit eventuellen
Konsequenzen für die Daheimgebliebenen.Es sind sicher einige,
trotz Drohungen "auf eigene Kappe"geflohen.Aber die meißten haben sich für die nächsten drei Jahre mit ihrem Schicksal abgefunden-denn hier ging es vielen entschieden besser als im Kohlebergwerk oder in russischen Lager.Was muß in einem Mutterherz vor sich gehen wenn man noch weitere drei Jahre (das wußte aber keiner von ihnen)von seinem
Kind getrennt wird? Meine Oma war Kriegswitwe (ihr Mann fiel
bereits 1943 bei Stalingrad)und hat ihre kleine Tochter in Wölz
zurücklassen müssen.Ende 1949 wurde ihnen von den russischen
Behörden in Gera mitgeteilt dass ihr Arbeitsdienst beendet sei und sie nachhause fahren könnten.Soviel in Kurzform zur "Deutschlandverschleppung" - es war nicht Deutschland sondern russisches Besatzungsgebiet-und das ist ein gewaltiger, menschenverachtender Unterschied.
Nun zu den Anfragen hier im Forum:Nach ihrer Ankunft in Siebenbürgen erhielt meine Oma ein Schreiben vom rumänischen Arbeitsministerium zwecks "repatriere si repartizare în cîmpul muncii". 1969/70 erhielt sie nach Antragsstellung vom gleichen Ministerium zwei Bestätigungen (adeverinţe)über die geleistete
Arbeitszeit:
1."...pe baza datelor comunicate de Ministerul Asigurărilor
Sociale al R.S.S. Ucrainiene"(16.1.1945 - 13.1.1947)
2."...potrivit datelor rezultate din adresa Uniunii Sindicatelor
Libere Germane,nr.5040/41 din 20.VII.1970"(25.12.1946 - octombrie 1949)- ergo ist es offensichtlich dass Listen und Daten auch in der DDR (russische Besatzungszone)geführt wurden
und vorhanden sein müssen.Soviel zu den Behauptungen von Herrn Lehni und dem "heutigen Wissensstand".Aber er ist in dieser
Liga nicht alleine.2013 hat Herr Fabritius bei unserem Telefongespräch doch behauptet er wisse nicht dass Sachsen in russische Besatzungsgebiete verschleppt worden sein.Das Wort Wissen kriegt schön langsam für mich einen Beigeschmack.
Aber zurück zum Thema:Trotz aller erforderlichen,von rumänischen
Behörden ausgestellten Unterlagen,hat die dafür zuständige Behörde in Hermannstadt 2014 beim Antrag meiner Oma nur die Zeit
in der Ukraine anerkannt-die in der russischen Besatzungszone
nicht.Wir haben von einem Einspruch abgesehen,da sie an dem Tag
als das Schreiben abgeschickt wurde(Poststempel)verstorben ist.
Es scheint etwas daran zu sein wenn es heißt:Auf hoher See und bei den Behörden bist du in Gottes Hand.Jetzt bin ich neugierig
wie es im Falle meiner Mutter weitergeht:die Behörden scheinen
aus dem Winterschlaf aufgewacht zu sein denn nach sieben Monaten
haben sie begonnen sich um unseren Antrag zu kümmern.
Uch ech kun nor sohen:Härr hälf! -
28 • Peter Otto Wolff schrieb am 23.03.2021, 13:14 Uhr (um 13:18 Uhr geändert):
Beitrag um 14:26 Uhr von Moderation geändert.Hallo sharell, ich wundere mich seit langem über nichts mehr. Aber was Du hier, schwarz auf weiß enthüllst, ist einfach skandalös für unseren Verband:
2."...potrivit datelor rezultate din adresa Uniunii Sindicatelor Libere Germane, nr.5040/41 din 20.VII.1970"(25.12.1946 - octombrie 1949)- ergo ist es offensichtlich dass Listen und Daten auch in der DDR (russische Besatzungszone) geführt wurden und vorhanden sein müssen.
Heißt nicht mehr und auch nicht weniger, dass der Deutsche Staat, Rechtsnachfolger des 3. Reiches aber auch der DDR (Vereinigungsvertrag) über Nachweise verfügt, die er OPFERN nicht herausgeben mag, obwohl die Zeche die Rumänen zahlen. Wie soll man sowas beurteilen, ohne von Mediatoren gerügt zu werden?! Von meiner Seite läuft eine Anfrage an die STASI-Behörde, die die Nachlassenschaft einer der wirksamsten Nachrichtendienste der Welt verwaltet. Bin echt gespannt. -
29 • sharell schrieb am 25.03.2021, 17:39 Uhr (um 17:43 Uhr geändert):"Uniunea Sindicatelor Libere Germane"-das ist der FDGB (Freie deutsche Gerwerkschaftsbund),der Dachverband der 15 Einzelgewerkschaften auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone(gegründet 1945 -1949)- Es gibt die Stelle des "SED und FDGB-Archivgutes" beim Bundesarchiv
(https://www.bundesarchiv.de/sed-fdgb-netzwerk/
Da ist auch das Hauptstaatsarchiv Thüringen als auch das Bezirksparteiarchiv Erfurt und Gera (mit allen Daten bis 1952)-
Auf meine Anfrage hin wurde mir mitgeteilt dass natürlich Auskünfte und Recherchen möglich seien.Meine Familie braucht diese Auskünfte nicht da wir bereits vom Rumänischen Arbeitsministerium die Bestätigungen (adeverinte)haben.Ich tat es um vielleicht anderen betroffenen Landsleuten eine Möglichkeit zu zeigen um an fehlende Informationen zu gelangen."Potrivit datelor rezulate din adresa..."(s.meine erste Stellungnahme)...a platit cotizatii sociale (von 1946 bis 1949)-prezenta adeverinta a fost eliberata pentru stabilirea vechimii in cimpul muncii"-also wurde von den zuständigen Behörden über die Dauer der von Einzelnen geleisteten Fronarbeit genau Buch geführt und so kann man auch nachweisen wann die betreffende Person entlassen wurde.
Liebe Grüsse an Alle die wie Don Quijote gegen Windmühlen kämpfen.
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30 • Fabritius schrieb am 02.04.2021, 19:20 Uhr (um 19:33 Uhr geändert):
Beitrag um 22:50 Uhr von Moderation geändert.Liebe Leserinnen und Leser,
auf Grund mehrerer Anfragen nehme ich hier noch einmal zu einigen Fragen der Nachweisführung für Verfahren nach dem Dekret 118/1990 und Gesetz 232/2020 zur Zahlung von Entschädigungen Stellung:
Nachzuweisen sind Beginn der Verfolgungsmaßnahme, deren Beendigung und auch die Art der Maßnahme. Es muss eine "Verfolgung" im Sinne des DL 118/1990 belegt sein. Die Zeit vom Beginn bis zur Beendigung einer solchen Maßnahme wird als "Verschleppungszeit" anerkannt und bei der Berechnung der Entschädigung berücksichtigt.
Beginn und Ende.
Nach meiner Überzeugung ist "Beginn der Maßnahme" die Verschleppung vom Wohnsitz (also meist Januar 1945) und nicht etwa das Ankommen in Russland, meist erst im Februar oder gar im März 1945.
Als "Ende der Verschleppung" muss daher auch die Rückankunft am Verschleppungsort - also zum Wohnsitz in Rumänien - angesehen werden und die gesamte Zeit bis dahin auch berücksichtigt werden.
Wenn Betroffene in den Wirren der damaligen Zeit unterschiedliche "Zwischenstationen" durchlaufen haben, darf das NICHT zu einer Minderung der Verschleppungszeit führen. Es waren vielfältige Schicksale möglich, ein einheitliches "Heimkehrverfahren" ist nicht zu beobachten.
Die Rückkehr nach Rumänien ist meist in vorhandenen Urkunden vermerkt, oft im rumänischen Arbeitsbuch als "întors de la muncă de reconstructie URSS" eingetragen oder dergleichen. Beim Grenzübertritt haben die Heimkehrer eine "Heimreiseentscheidung" von der rumänischen Rückführungsbehörde an der Grenze bekommen (Dovada von der "comisia de triere a repatriatilor", die bei Ankunft am Heimatort von der Gendarmerie abgestempelt wurde). Bei Reisen mit dem Zug gab es einen "titlu de calatorie pentru repatriati". Wenn dieses alles nicht mehr vorliegt, muss und kann sich der Betroffene jedes anderen Beleges bedienen, der greifbar ist.
Nach aktuellen Mitteilungen der EKR in Hermannstadt, wurden im März 2020 neue Unterlagen gefunden, in welchen über 50 Gemeindepfarreien Rückkehraufzeichnungen gemacht haben (Keisder Archiv). Dazu sind Anfragen beim Teutsch-Haus möglich.
Auch Zeugenaussagen werden als Ergänzung anderer Quellen anerkannt, besonders dann, wenn Zeugen klare Angaben zu genauen Erinnerungen machen können (etwa: er ist im April 1949 zu Hause angekommen, wir haben gerade die Geburt unseres Sohnes gefeiert - oder: es war Pfingsten, als er im Dorf ankam, man hat es im Gottesdienst erwähnt).
Wenn Betroffene eine "Zwischenstation" in Deutschland (meist in der SbZ) gemacht haben, darf diese Zeit NICHT abgezogen und schon gar nicht als Beendigung der Verschleppung angesehen werden.
Anders ist es nur in ganz wenigen Ausnahmen, wenn etwa ein Betroffener überhaupt nicht mehr nach Siebenbürgen zurück ist (etwa weil in Deutschland eine Familie gegründet wurde oder jemand aus anderen Gründen hier sesshaft geworden ist).
War der Aufenthalt in Deutschland aber nur ein "Zwischenstopp" - meist aus organisatorischen, gesundheitlichen oder anderen Gründen - etwa weil Rumänien die Einreise vereitelt hat - und ist die Heimreise nach Rumänien erfolgt, dann muss und sollte NUR die Ankunft in Rumänien belegt werden. Die Vorlage irgendwelcher Unterlagen zu dem Zwischenstop bringen nach praktischer Erfahrung eher nur Probleme mit sich, weil diese von der AJPIS als "Beendigung" der Russlandverschleppung ausgelegt werden.
Die in Deutschland eingerichtete Stelle zu Nachforschungen über Schicksale im Krieg und der Nachkriegszeit ist der Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes. Dieser hat nach Besprechung der Nachweisfrage für verschleppte Rumäniendeutsche auf Anregung des Verbandes der Siebenbürger Sachsen und der Banater Schwaben in Deutschland und einer Empfehlungen des Aussiedlerbeirates beim BMI (Kommissionssitzung 2020) in München zentralisiert eine Nachforschungsstelle mit diesen Nachforschungen betraut. Darüber wurde mehrfach auch in der SbZ berichtet. Diese Stelle hat inzwischen mehrere Tausend Anfragen erhalten und arbeitet die - sehr viel schneller als etwa die CNSAS in Bukarest - ab. Den ausgestellten Bescheinigungen mit Beginn und Ende der Verschleppung werden immer Kopien der Originalquellen - meist russische Archivunterlagen - beigefügt. Dieser Dienst verfügt über Unterlagen aus der UDSSR, aus der SbZ und überhaupt über ein ganzes Arsenal an Nachforschungsmöglichkeiten.
Der hier im Forum von einigen Kommentatoren erweckte Eindruck, es habe eine gezielte "Verschleppung nach Deutschland" gegeben, ist nach bisherigen Informationen historisch nicht belegbar, es war vielmehr Teil der Heimreise - des Nach-Hause-bringens- nach Entlassung aus den russischen Lagern. So haben es übrigens auch alle Personen empfunden, die sich bisher als Zeitzeugen geäußert haben. Zwangssituationen unterschiedlicher Art hat es dabei natürlich auch gegeben (wie die in Einzelfällen geschilderte Zwischenkasernierung ganzer Züge, zur Entlausung, wohl auch zum Zwischenaufenthalt - oft mit Arbeitsleistung, oder aus anderen Gründen). Diese waren aber nach bisheriger Erkenntnis nicht zentral gesteuert und daher auch nicht zentral erfasst. Eine gezielte "Verschleppung nach Deutschland zur Arbeitsleistung" erscheint rein sachlich auch eher abwegig: In den Jahren vor 1949 wurden aus Russland in aller Regel nur Krankentransporte entlassen, die also in russischen Lagern nichts mehr leisten konnten. Die zwangsweise Verbringung arbeitsfähiger Menschen aus der UDSSR - egal auf wessen Anordnung - zur Arbeitsleistung nach Deutschland ist bisher nach allen Informationen nicht belegt.
Sie wäre übrigens für die hier diskutierte Frage auch völlig gleich - eher kontraproduktiv - weil die rumänischen Behörden bei Prüfung des DL 118/1990 dann wohl mangels Verantwortung des rumänischen Staates eher ablehnen würden. Es müsste die Verantwortung und Veranlassung des Rumänischen Staates für diese angebliche "Deutschlandverschleppung" belegt werden, um einen Anspruch aus dem Dekret 118/1990 abzuleiten. Auch dafür ist bisher kein belastbarer Nachweis bekannt.
Es gibt nach bisheriger Erkenntnis KEINE Dienststelle ausser dem DRK-Suchdienst, die zur Bestätigung der Rückreise nach Rumänien belastbare Ermittlungen anstellen und zentral angeschrieben werden kann. Vorhandene Archive werden vom DRK-Suchdienst in die Ermittlungen dort einbezogen. Weitergehende Ermittlungsansätze können im EINZELFALL gegeben sein, was sich aus dem konkreten Sachverhalt ergeben kann.
Zu den FDGB-Daten, die in einigen Kommentaren ebenfalls erwähnt werden: Natürlich gibt es die FDGB-Archive und natürlich kann man dort zu allen FDGB-Mitgliedern "Anfragen" stellen und nachforschen.
Wenn in Einzelfällen aber nach Russland verschleppte Rumäniendeutsche auf der Heimreise aus Russland nach Rumänien während des Zwischenstops in der SbZ tatsächlich wieder so arbeitsfähig gewesen sind, dass diese ein reguläres Arbeitsverhältnis mit Beitragszahlung zur Gewerkschaft - und damit auch zur Sozialversicherung der späteren DDR- aufgenommen haben, was in Einzelfällen vielleicht so gewesen ist -, dann würde dieses bei den rumänischen Behörden heute eher "außerhalb der Verschleppung und der Verantwortung Rumäniens" angesehen werden. Ich rate Betroffenen daher eher davon ab (!), Belege über Beitragszahlung zur Gewerkschaft der SbZ/DDR in den Entschädigungsverfahren vorzulegen, selbst wenn sie diese im Einzelfall bekommen. Solche Belege sind eher im deutschen Rentenverfahren wichtig, weil damit echte Beitragszeiten in der DDR-Altersversorgung belegt werden, die in eine Rentenüberleitung einbezogen werden.
Es sind Fälle bekannt, in welchen alleine die (unnötige) Vorlage eines (zufällig noch vorhandenen) Arbeitszeugnisses eines Betriebes in der SbZ für die Zeit von 1947-1948 zur ABLEHNUNG geführt hat, weil die AJPIS aus dem normalen Arbeitsverhältnis in Deutschland eine UNTERBRECHUNG/BEENDIGUNG des Verschleppungssachverhaltes hergeleitet hat. Der Ablehnungsgrund lautet dann lapidar "nu face dovada ca cade sub incidenta art. 1 DL 118/1990".
Bei allem Engagement im Einzelfall empfehle ich dringend, Unterlagen sehr genau auf deren Aussage und die Einbeziehung in den Unrechtscharakter der Verfolgungsmaßnahme zu prüfen, für die eine Entschädigung beantragt werden soll. Ich bekomme leider immer häufiger Fälle zu sehen, in welchen durch Vorlage "irreführender" Unterlagen in Rumänien sehr schnell Ablehnungen durch die AJPIS verursacht werden.
Einzelfragen können dem Verband gemeldet werden. In der letzten Sitzung des Bundesvorstandes wurde besprochen, immer wieder kurze und verallgemeinerbare "Fragen und Antworten" zu veröffentlichen, damit möglichst viele Betroffene diese Leistung in Anspruch nehmen können.
Viele Grüße und noch mehr Erfolg wünsche ich. -
31 • Scheibi schrieb am 03.04.2021, 10:14 Uhr:Ein schöner Ostergruss!
Vielen Dank für diese fachliche, sachliche, klärende, lang erwartete Stellungnahme, die im Labyrinth der Fragen zur Nachweisführung im Verfahren nach Dekret 118/1990 Gesetz 232/2020, inhaltlich zum Verständnis der komplizierten Sachlage, Struktur und teilweise Aufklärung bringt.
Gesegnete Feiertage.
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