20. Mai 2011

Pflichttanz beim Volkstanzwettbewerb 2011

Der Volkstanzwettbewerb der Siebenbürgisch-Sächsischen Jugend in Deutschland (SJD) findet am 29. Oktober 2011 in Bad Rappenau statt. Dort werden alle teilnehmenden Tanzgruppen unter anderem einen Pflichttanz vorführen, über den gemeinsam abgestimmt wird.
Eine der Neuerungen des Volkstanzwettbewerbes besteht ab diesem Jahr darin, dass die Bundesjugendleitung der SJD drei Volkstänze zur Abstimmung stellt. Jede Tanzgruppe kann sich an der Abstimmung mit einer Stimme beteiligen. Der Tanz, der die meisten Stimmen erhält, wird somit der Pflichttanz in Bad Rappenau sein. Zur Abstimmung stehen für den Volkstanzwettbewerb 2011 folgende drei Tänze: Hanaks Konter; Maike und Sprötzer Achterrüm. Alle siebenbürgischen Volkstanzgruppen in Deutschland sind aufgerufen, sich an der Wahl des Pflichttanzes zu beteiligen. Das Ergebnis wird bei der Tanzleiterbesprechung am Pfingstsonntag in Dinkelsbühl sowie in der Siebenbürgischen Zeitung bekannt gegeben. Danach können die Tanzgruppen die Musik und Tanzbeschreibung bei der SJD anfordern.

Die Abstimmung kann unter Angabe des Namens der Tanzgruppe sowie des gewählten Tanzes bis einschließlich den 9. Juni per E-Mail über folgende Adresse erfolgen: pflichttanz[ät]siebenbuerger.de. Abstimmungen, die danach eintreffen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Für Fragen rund um den Pflichttanz steht Christine Göltsch, Telefon (0 71 32) 38 28 88, E-Mail: christine.goeltsch[ät]gmx.de, zur Verfügung.

Die Bundesjugendleitung

Schlagwörter: SJD, Volkstanzwettbewerb, Pflichttanz

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