18. November 2012

Bekenntnis zur Siebenbürgischen Bibliothek

In Folge 14 der Siebenbürgischen Zeitung vom 10. September 2012, Seite 6, und in der SbZ Online vom 15. September 2012 wurde über die Einrichtung der Unterstiftung Hildegard und Günter Volkmer berichtet. Im September dieses Jahres wurden zwei weitere Unterstiftungen ein­gerichtet, die Unterstiftung Gerlinde und Harro Hubbes, Dagmar Heuchert sowie die Unterstiftung Elfriede und Balduin Herter.
Mit der Einrichtung dieser unselbstständigen Unterstiftungen im Rahmen der Stiftung Siebenbürgische Bibliothek legen die Stifter – unter anderem auch im Namen verstorbener Angehöriger – ein öffentliches Bekenntnis zur Bedeutung des Bewahrens und Verwertens aller derzeitigen und zukünftigen in der Siebenbürgischen Bibliothek in Gundelsheim aufbewahrten Zeugnisse siebenbürgischer Geschichte, Kultur und Zivilisation ab. Damit zeigen sie auch ihre Bereitschaft an, sich weiterhin im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Stärkung der Stiftung zu beteiligen. Durch dieses öffentliche Bekenntnis sollen zudem Mitmenschen ermutigt werden, diese Form der Unterstützung ebenso zu nutzen.

Was ist eine unselbstständige Unterstiftung? Dieser Begriff ist in der Fachliteratur nicht zu finden. Es handelt sich um einen internen Verwaltungsakt der Stiftung Siebenbürgische Bibliothek. Dabei werden die einzelnen Zuwendungen einer Person oder einer Gruppe von Personen zusammengefasst und im Vermögensbericht der Stiftung unter dem vereinbarten Namen als eigenständiger Posten ausgewiesen. Diese Teilvermögen werden aber nicht getrennt verwaltet und auch die erzielten Erträge werden nicht getrennt ausgewiesen. Sie sind ausschließlich Teile des Gesamtvermögens der Stiftung und von außen nicht zu beeinflussen, es sei denn durch weitere Zuwendungen, die außer den Stiftern auch jede andere Person tätigen kann.

Mit diesem Logo wirbt die Stiftung ...
Mit diesem Logo wirbt die Stiftung Siebenbürgische Bibliothek für den Erhalt der Kultureinrichtungen auf Schloss Horneck.
Der Mindestbetrag für die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung beträgt 50000 Euro. Ursprünglich sollte das auch der Mindestbetrag für die Einrichtung einer Unterstiftung sein. In der gemeinsamen Sitzung von Beirat und Vorstand der Stiftung vom 18. Juli 2007 wurde der Mindestbetrag auf 10000 Euro reduziert, um einer größeren Anzahl von Menschen diese Form der Unterstützung zu ermöglichen. Die Vereinbarungen werden individuell zwischen den Stiftern und der Stiftung abgeschlossen. Zwei der Unterstiftungen entstanden durch die im Laufe der Jahre addierten Zuwendungen, die sich auf über 10000 Euro summiert hatten, eine entstand durch einen spontanen Entschluss.

Je mehr Menschen sich in dieser Weise engagieren, desto stärker wird sich das Bewusstsein für den Wert der Siebenbürgischen Bibliothek und der wissenschaftlichen Tätigkeiten des Siebenbürgen-Instituts in Gundelsheim erweitern. Das kann die Bereitschaft in der Bevölkerung verstärken, sich an dieser Aufgabe zu beteiligen. Dementsprechend wird sich auch das Vermögen der Stiftung schneller demjenigen Wert nähern, der für die Gewährleistung einer dauerhaften Funktion dieser Institutionen erforderlich ist.

Für die Einrichtung der beiden Unterstiftungen sind die Vertreter der Stiftung wie auch alle Mitglieder unserer Gemeinschaft der Familie Gerlinde und Harro Hubbes und Frau Elfriede Herter ganz besonders dankbar. Nicht vergessen dürfen wir, auch Balduin Herter nachträglich zu danken, der an der Gründung der Stiftung maßgeblich beteiligt und Mitglied des Beirates war, und gleichfalls Frau Dagmar Heuchert für ihren Beitrag zum Kapital der Unterstiftung.

Neben der Veröffentlichung aller Spender (mit Ausnahme derjenigen, die das nicht möchten) in den Mitteilungen aus dem Siebenbürgen-Institut und den Einträgen in die Stiftertafel (öffentlich einsehbar in der Siebenbürgischen Bibliothek) ist die Bekanntgabe der Einrichtung namentlicher Unterstiftungen eine weitere Möglichkeit für die Stiftungsleitung, allen am Aufbau der Stiftung ­Beteiligten zu danken und ihren Einsatz hervorzuheben. Zudem sollen Unentschlossene zum Mitmachen angeregt werden. Für die Siebenbürgische Bibliothek sind wir alle verantwortlich. Sie ist unsere „Nationalbibliothek“.

Hatto Scheiner

Schlagwörter: Siebenbürgische Bibliothek, Gundelsheim, Stiftungen

Bewerten:

13 Bewertungen: +

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.