30. Dezember 2012

Stadt Wetzlar bewahrt Liedgut

Auf Antrag des heimatvertriebenen Musikpädagogen und Volkskundlers Edgar Hobinka übernahm die Stadt Wetzlar durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29. März 1962 die Patenschaft für das Ostdeutsche Lied, mit der die Aufgabe gestellt war, das Liedgut der einst deutschen Siedlungsgebiete in Mittel- und Osteuropa vor der Vergessenheit zu bewahren und mit seiner Pflege einen Beitrag zur europäischen Verständigung zu leisten.
Unter Edgar Hobinka entstand eine zentrale Sammel- und Auskunftsstelle für das ostdeutsche Liedgut. Nach seinem Tod 1989 übernahm der Erk-Forscher Prof. Dr. Ernst Schade die ehrenamtliche Leitung und 1993 der Lehrer Ewald Loh. Seit 2003 betreut Gerhard König die Liedpatenschaft, die inzwische den gesamten deutschen Sprachraum umfasst.

Die Patenschaftsstelle hat inzwischen über 1700 Liederbücher und eine Vielzahl von Liederblättern gesammelt. Die elektronische Lieddatei enthält ca. 65000 Einträge, wobei ein Teil der Lieder mit unterschiedlicher Bearbeitung mehrfach eingetragen ist. Auch steht eine Fachbibliothek zur Verfügung. Von der Patenschaftsstelle wurden mehrere Liederbücher und Broschüren herausgegeben, die sich einer konstanten Nachfrage erfreuen. Außerdem veranstaltet die Patenschaftsstelle regelmäßig Liederabende und Ausstellungen, die das ostdeutsche Lied zum Inhalt haben. Der letzte Liederabend fand zum 50-jährigen Bestehen am 7. Oktober 2012 statt. Das Programm gestaltete der Sing- und Spielkreis Heidelberg. Die finanziellen Aufwendungen der Patenschaftsarbeit trägt die Stadt Wetzlar. Nach 50 Jahren seit Übernahme der Patenschaft kann festgestellt werden, dass diese mit Leben erfüllt ist und im Sinne des Initiators Edgar Hobinka gepflegt wird.

Kontakt: Patenschaft der Stadt Wetzlar für das Ostdeutsche Lied, Hauser Gasse 17, 35573 Wetzlar, Telefon: (0 64 41) 99-10 31, Fax: (0 64 41) 99-10 34, E-Mail: ostdeutscheslied[ät]wetzlar.de

Schlagwörter: Musik, Patenschaft, Wetzlar

Bewerten:

9 Bewertungen: ++

Noch keine Kommmentare zum Artikel.

Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.