„Das politische Erbe im 20. Jahrhundert“: Bernd Fabritius spricht über das Andreanum in der Ungarischen Nationalversammlung in Budapest
Aus Anlass des 800-jährigen Jubiläums des Andreanums, des Goldenen Freibriefs der Siebenbürger Sachsen, fand am 4. Dezember im Gebäude der Ungarischen Nationalversammlung in Budapest die Konferenz „Das Andreanum und sein Erbe“ statt. Im Rahmen der vom Präsidenten der Ungarischen Nationalversammlung, Dr. László Kövér, ausgerichteten dreistündigen Veranstaltung referierte Dr. Bernd Fabritius, Präsident des Bundes der Vertriebenen, zum politischen Erbe des Andreanums im 20. Jahrhundert.
Lesen Sie im Folgenden seinen vor Ort simultan übersetzten Vortrag. Weitere Konferenzbeiträge siebenbürgisch-sächsischer Vertreter, von Prof. Dr. Ulrich Andreas Wien vom Institut für evangelische Theologie der Universität Landau (Vortrag „Die ethnische Minderheit der Siebenbürger Sachsen seit 1918/19 in ihrem Ringen um ethnische Identität und Selbstbestimmung“) und der Vorsitzenden des Siebenbürgischen Museumsvereins in Gundelsheim Dr. Irmgard Sedler (sie nahm an der Podiumsdiskussion „Bewahrung des historischen Erbes“ teil) werden in der nächsten Ausgabe dokumentiert.
König Andreas II. hatte im Dezember 1224 eine Rechtssetzung für Siedler aus dem Römisch-Deutschen Reich erlassen, um qualifizierten, verteidigungsbereiten Arbeitskräften eine Zukunft im ungarischen Königreich zu sichern. Um das mit heutigen Termini zu beschreiben: Es wurde ein Migrationspapier erlassen, um Pull-Faktoren zu setzen … Sie wurde – mit einigen kürzeren Unterbrechungen – genau 652 Jahre lang, bis 1876, respektiert! Kaum eine Rechtsetzung in dieser Welt ist so lange gültig geblieben – das allein ist schon eine Leistung, die den heutigen Gedenktag rechtfertigt.
Es ist eine Leistung, die einerseits den Herrschenden zuzuschreiben ist, denn diese haben das Andreanum regelmäßig nach ihrem Amtsantritt bestätigt, ob sie nun Könige von Ungarn oder Fürsten von Siebenbürgen waren. Andererseits ist diese Leistung den Empfängern zu verdanken, die sich in ihrer neuen Heimat zur privilegierten Gruppe der Siebenbürger Sachsen konstituiert haben. Denn ihnen ist es nicht nur gelungen, durch ihr vielfältiges Wirken alle Erwartungen zu erfüllen, die man in sie bei ihrer Ansiedlung gesetzt hat, sondern auch an ihren von Andreas II. gewährten Rechten unerschütterlich, ja verbissen festzuhalten.
Es ging den ins Land Gerufenen um nichts Geringeres als um persönliche Freiheit, um Selbstbestimmung, um Selbstverwaltung, um die Erhaltung ihrer Eigenart und ihres Wohlergehens – alles Werte, die heute in allen demokratisch geführten Ländern, auch in der Europäischen Union hochgehalten und verfassungsmäßig geschützt werden, – alles Werte, für die auch der Bund der Vertriebenen, den ich heute hier vertrete, mit allem Nachdruck eintritt, – Werte, die meinen Landsleuten, den Siebenbürger Sachsen, deren Ehrenvorsitzender ich bin, bis heute heilig sind.
Es ging auch um ihre eigene Gerichtsbarkeit durch selbst gewählte Richter, um ihre Eigenkirche, um geregelte Pflichten wie Abgaben und Kriegsdienst, nicht zuletzt um wirtschaftliche Vergünstigungen. All das hat die Regionen Siebenbürgens, in denen sie sich niedergelassen haben, ökonomisch gestärkt, ein blühendes Städtewesen geschaffen, eine Wirtschafts- und Kulturlandschaft entstehen lassen, die bis heute das Land prägt.
Von links sind zu sehen: Dr. Matthias Rößler, Präsident des Sächsischen Landtages, Dr. Bernd Fabritius, Dr. László Kövér, Präsident des ungarischen Parlaments, Nicolas Levrat, UN-Spezialberichterstatter Minderheiten, Dr. Theodoros Roussopoulos, Präsident der Versammlung der EVP. Foto: BdV
Mit der Sächsischen Nationsuniversität – also der Gesamtheit aller privilegierten Deutschen in Siebenbürgen – haben sie sich, unterstützt vom großen König Matthias Corvinus, zu einer Gemeinschaft entwickelt, die bis heute eng zusammenhält.
In den darauffolgenden Jahrhunderten haben es die Siebenbürger Sachsen vortrefflich verstanden, unabhängig von der jeweiligen staatlichen Zugehörigkeit Siebenbürgens, die Vorteile der Andreanischen Rechtsverleihung nicht nur zu nutzen, sondern diese bis zum Ende ihrer Geltung weiterzuentwickeln, loyal gegenüber ihren Herrschenden, aber ebenso gegenüber ihrer kulturellen, deutschen Identität.
Lassen Sie mich zum eigentlichen Thema meines kurzen Vortrags kommen – das Erbe des Andreanums im 20. Jahrhundert. Ja, das Erbe! Denn nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich von 1867 gehörte Siebenbürgen zur ungarischen Reichshälfte, seine Entwicklung wurde von deren Regierung bestimmt. Dazu gehörte leider auch der Wunsch, einen ethnisch homogenen Staat zu Lasten der zahlenmäßig sehr starken Minderheiten zu schaffen – eine Politik, die letztlich mit zum Scheitern der Doppelmonarchie im Vorfeld, während und am Ende des Ersten Weltkrieges geführt hat.
Für die Sachsen brachte sie 1876 die Außerkraftsetzung des über sechseinhalb Jahrhunderte lang geltenden Andreanums durch die Auflösung ihrer Selbstverwaltung, der Sächsischen Nationsuniversität. Maßnahmen, die der Magyarisierung Vorschub leisteten, wurden vor allem in der Verwaltung und im Unterrichtswesen getroffen, doch den Sachsen ist es gelungen, sich dagegen erfolgreich zu wehren.
Das ist ein Erbe des Andreanums! Ihr darauf gründendes Gemeinschaftsgefühl bewährte sich, sie organisierten sich neu in Parteien und Vereine, wirkten als Reichstagsabgeordnete ebenso wie als Lokalpolitiker kritisch, aber konstruktiv, trafen Maßnahmen zur Modernisierung ihrer Wirtschaft und viele mehr.
Die Tradition ihrer im Andreanum zugesicherten Eigenkirchlichkeit ermöglichte es, dass die Evangelische Kirche in vielen Bereichen eine Führungsrolle übernehmen konnte; dem „Sachsenbischof“ Georg Daniel Teutsch ist es gelungen – trotz des 1907 verabschiedeten Apponyischen Schulgesetzes, das die Magyarisierung des Unterrichtswesens vorsah – in den von seiner Kirche unterhaltenen Schulen die Verwendung der Verkündigungssprache, also der deutschen, durchzusetzen.
• 1918 verkündeten Vertreter der Siebenbürger Rumänen in Karlsburg/
Gyulafehérvar ihren Wunsch nach Vereinigung Transylvaniens mit dem Königreich Rumänien. Sie versprachen gleichzeitig „die volle nationale Freiheit für alle mitbewohnenden Völker. Jedes Volk wird den Unterricht, die Verwaltung und die Rechtspflege in seiner eigenen Sprache durch Personen aus seiner Mitte erhalten und jedes Volk wird das Recht der Vertretung in den gesetzgebenden Körperschaften und in der Regierung im Verhältnis der Zahl seiner Volksangehörigen haben.“
• Ausdrücklich auf diese Erklärung hinweisend, stimmten die Sachsen 1919 in Mediasch/Medgyes der Zugehörigkeit zu Rumänien zu. 1920 wurde dieser Anschluss Siebenbürgens an „Großrumänien“ im Vertrag von Trianon international anerkannt, unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Minderheitenschutzvertrags, der den Friedensvertrag ergänzte.
Leider klaffte zwischen Wort und Tat bald eine große Lücke. Die neue Verfassung Rumäniens und die Agrarreform benachteiligten die Minderheiten in besonderem Maße, unterschiedliche Maßnahmen wurden getroffen, die den Minderheitenschutz stillschweigend, aber effektiv unterminierten.
Kennzeichnend für eine bewusst betriebene Rumänisierungspolitik ist zum Beispiel das berüchtigte Anghelescu-Gesetz von 1925 über die Ablegung der Reifeprüfung in rumänischer Sprache. Die Zerschlagung der „Stiftung Sächsische Nationsuniversität“, die seit 1876 das Vermögen verwaltete, das die Sachsen im Laufe der Jahrhunderte gemeinschaftlich geschaffen hatten, beraubte diese der finanziellen Möglichkeiten, kulturelle und schulische Aktivitäten zu unterstützen.
Die Sachsen reagierten zunächst kritisch-konstruktiv, auf Grundlage ihrer auf dem Andreanum gründenden Erfahrungen in der Selbstverwaltung und -organisation. Ihre Vertreter waren Katalysatoren der Zusammenarbeit mit den anderen deutschen Gruppen in Rumänien, etwa den Banater Schwaben, um mit größerem politischem Gewicht im rumänischen Parlament, im internationalen Minderheitenschutz und in der Öffentlichkeit aufzutreten.
Doch Enttäuschung und Unzufriedenheit mit der Bukarester Politik wuchsen stetig, auch unter dem Eindruck des Gesetzes „zum Schutz der nationalen Arbeit“ (1937), das einen „numerus Valachicus“ in den Betrieben vorsah. Das Vertrauen in den unzuverlässigen Staat schwand, der Einfluss nationalsozialistischer Ideen wuchs. Das Dritte Reich wirkte in diesem Sinn. Am 20. November 1940 erließ die rumänische Regierung unter deutschem Druck ein Dekret-Gesetz, das die nationalsozialistische „Deutsche Volksgruppe in Rumänien“ zur juristischen Person des öffentlichen Rechts erklärte, der alle Angehörigen der deutschen Minderheit angehören sollten.
Im gleichen Jahr wurde Nordsiebenbürgen mit dem Zweiten Wiener Schiedsspruch Ungarn zugesprochen, die Siebenbürger Sachsen gehörten nun zwei verschiedenen Staaten an, erstmals in ihrer Geschichte. 1942 bzw. 1943 vereinbarten erst die ungarische, dann die rumänische Regierung mit dem Dritten Reich ein Abkommen, demzufolge wehrpflichtige Angehörige der deutschen Minderheit in die Waffen-SS einberufen werden konnten. Auch die Sachsen wurden zum Spielball machtpolitischer Interessen, von freier Selbstbestimmung konnte keine Rede mehr sein.
Trotzdem wurde ihnen nach der Besetzung Rumäniens durch die kommunistische Sowjetunion eine Kollektivschuld unterstellt. Verlust des Eigentums und der bürgerlichen Rechte, Verfolgung und Deportation zur „Wiederaufbauarbeit“ in Stalins Imperium waren die Folge. Der Staat, in dem sie seit Jahrhunderten lebten, lieferte sie den Besatzern aus – ein bis heute nachwirkendes Trauma.
Unnachgiebig betrieb Stalin die Einbeziehung Rumäniens und Ungarns in seinen Machtbereich, beide Länder wurden zu kommunistischen Diktaturen. Von Freiheits- und Selbstbestimmungsrechten wie den im Andreanum verankerten konnte weiterhin keine Rede mehr sein.
Doch es gab, nach der ungarischen Revolution von 1956, auch Unterschiede: während Bukarest seine Minderheitenpolitik abwechselnd verschärfte oder kurzzeitig lockerte, bemühte sich Budapest um eine minderheitenfreundliche Politik, nicht zuletzt, um dem Nachbarn vorzuführen, wie man mit der ungarischen Minderheit in Rumänien umgehen sollte. Folgenschwerer war das Bestreben der rumänischen Regierung, Devisen zu verdienen, indem sie die von der Bundesregierung übernommene Verantwortung für Kriegsfolgeschäden dazu nutzte, ihre eigenen Staatsbürger freikaufen zu lassen.
Nach 1989 änderte sich vieles: zahlreiche Siebenbürger Sachsen, die das Vertrauen in ihren Staat verloren hatten, siedelten massenhaft nach Deutschland aus, für die in der Heimat verbliebenen sah die neue Verfassung und Gesetzgebung Rumäniens freiheitliche Rechte vor, auch eine „positive Diskriminierung“ im Wahlrecht und in anderen Bereichen. Aufgrund der in Jahrhunderten gewachsenen Erfahrungen organisierten sie sich noch Ende 1989 im Demokratischen Forum der Deutschen in Rumänien und spielen heute – trotz ihrer geringen Zahl – eine wichtige Rolle in der Wirtschaft, Politik und Kultur des Landes, nehmen eine Brückenfunktion zwischen dem östlichen und westlichen Teil der Europäischen Union wahr.
Lassen Sie mich das Gesagte am Beispiel meiner Familie in einer (postfaktischen, eher emotional beschreibenden) Darstellung zusammenfassen:
• Hätte Géza II. meine Vorfahren nicht nach Siebenbürgen gerufen, hätte ihnen Andreas II. nicht den „Goldenen Freibrief“ gewährt, wäre ich heute ein Moselfranke, ein Luxemburger, ein Flandrer oder ein Wallone, mit einer ganz anderen geschichtlichen Erfahrung als jener, die meine Vorfahren erlebt und gestaltet haben. Aber ich bin ausgesprochen gerne Siebenbürger Sachse!
• Hätte man meine Vorfahren – etwa meine Ahnen Katharina und Johann – nicht genötigt, ihre Namen in Katalin und János zu ändern, hätten sie und ihre Landsleute sich 1919 anders verhalten.
• Hätten die Machthaber in Rumänien nicht darauf hingewirkt, dass daraus nicht erneut Katharina und Johann, sondern plötzlich Ecaterina und Ioan werden mussten,
• die dann nach dem Zweiten Weltkrieg, auch unter dem Eindruck der Verbrechen des Dritten Reiches, kollektiv, ohne Berücksichtigung der Unschuld oder Schuld des Einzelnen, mit Enteignung, Entrechtung, Verschleppung und Verfolgungen bestraft wurden,
• und hätte das kommunistische Regime nicht alle im Andreanum gewährten Rechte, ja die Menschenrechte an und für sich, mit den Füßen getreten und die Grundlagen einer freien Existenz zerstört,
• dann würde ich heute mit den meisten Siebenbürger Sachsen weiterhin in Siebenbürgen leben.
Meine Damen und Herren, der Geist des Andreanums lebt weiter. Er ist aufgegangen in den Regelwerken des Europarates, konkret dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sowie der Europäischen Charta zum Schutz von Regional- und Minderheitensprachen. Die Einhaltung dieser Regelwerke sichert eine gedeihliche Entwicklung der nationalen Minderheiten, die als solche in einer Mehrheitsgesellschaft auf Verständnis und Schutz angewiesen sind.
Die Minderheiten selbst können vieles dafür tun, dieses Verständnis und diesen Schutz zu bekommen: Loyalität dem eigenen Staat gegenüber, kombiniert mit Einsatz und Beständigkeit in der Pflege der eigenen kulturellen Identität sind nach meiner Überzeugung das beste Rezept dafür – ein Rezept, das König Andreas II. vor 800 Jahren niederschreiben ließ.
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