16. Dezember 2013

EU-Bürger können Grund kaufen

Bukarest – Zum 1. Januar 2014 müssen die Restriktionen aufgehoben werden, die der EU-Beitrittsvertrag Rumäniens und Bulgariens beim Kauf von Ackerboden und Waldgebiet durch ausländische Bürger der Europäischen Union festgelegt hatte.
Sieben Jahre lang durften dem Abkommen zufolge natürliche und Rechtspersonen aus der Europäischen Union nur über in Rumänien eingetragene Firmen Boden erwerben. Die Regierung hat nun einen Gesetzentwurf ans Parlament geschickt, der die Restriktionen aufhebt und neue Bestimmungen über das Vorkaufsrecht enthält. Zwar sollen nun auch EU-Ausländer rumänischen Grund kaufen dürfen, doch um die einheimischen Gemeinden zu schützen, die Bildung größerer Landwirtschaftsflächen und die Verjüngung der Landbevölkerung zu fördern, bevorzugt das Gesetz beim Kauf die Nachbarn und Pächter sowie die jungen Bauern bis zu 40 Jahren. Die Ackerbaufläche, die in Rumänien ausländischen EU-Bürgern gehört, beträgt rund neun Prozent der gesamten Ackerbaufläche.

CC

Schlagwörter: Rumänien, Immobilien, Rechtsfragen

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