14. Januar 2014

Massiver Rückschritt in der Korruptionsbekämpfung

Eine geplante Änderung des rumänischen Strafgesetzbuches sorgt derzeit im In- und Ausland für heftige Kritik. Die Abgeordnetenkammer in Bukarest stimmte am 10. Dezember für ein Gesetzesvorhaben, demzufolge gewählte Amtsträger, wie Parlamentarier, der Staatspräsident, Bürgermeister, Stadträte oder Kreisratsvorsitzende sowie sogenannte „freiberuflich“ Tätige im Staatsdienst und in der Privatwirtschaft, z. B. Anwälte oder Notare, nicht mehr als „öffentliche Funktionsträger“ gelten. Für diese Personengruppe geltende Straftatbestände sind demnach nicht mehr juristisch verfolgbar.
Das Gesetz soll am 1. Februar in Kraft treten. Ebenfalls im Februar soll im Parlament über ein Amnestiegesetz diskutiert werden. Die Änderungsvorschläge würden Amtsträgern Straffreiheit bei Delikten wie Korruption, Bestechung oder Amtsmissbrauch garantieren. Außerdem sehen die Änderungsentwürfe die Verkürzung von Verjährungsfristen oder die Herabsetzung von Strafmaßen vor, etwa den Ausschluss von Haftstrafen bei Wirtschaftsdelikten mit einer Schadenssumme bis zu 500 000 Euro. Wieder eingeführt werden soll zudem der vor einigen Jahren abgeschaffte Straftatbestand der Verleumdung. Für die Änderungen stimmten sowohl die Regierungsparteien der Sozialliberalen Union als auch die Fraktion der Nationalen Minderheiten. Die oppositionellen Liberaldemokraten stimmten mehrheitlich dagegen.

Kritik an der geplanten Immunitätserweiterung für Amtsträger im öffentlichen Interesse kam nicht nur von Staatspräsident Traian Băsescu, dem Obersten Gerichts- und Kassationshof und zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Rumänien, sondern auch von einer Reihe von Botschaften von EU-Mitgliedsstaaten sowie den USA. Eine offizielle Stellungnahme wird im nächsten Fortschrittsbericht der EU-Kommission erwartet, der Ende Januar veröffentlicht wird. In diesen Berichten lobte die Kommission zuletzt regelmäßig die Arbeit von Institutionen wie der Antikorruptionsstaatsanwaltschaft DNA oder der Integritätsagentur ANI, denen bei Inkrafttreten des modifizierten Strafgesetzbuches künftig bei ihrer Arbeit in vielen Fällen die Hände gebunden wären.

HW

Schlagwörter: Rumänien, Korruption, Justiz

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Neueste Kommentare

  • 15.01.2014, 23:29 Uhr von orbo: LOL [weiter]
  • 15.01.2014, 22:47 Uhr von Anchen: Die 500.000 € beziehen sich auf eine andere Änderung. Leider wieder keine Antwort. Auf jeden ... [weiter]
  • 15.01.2014, 20:30 Uhr von orbo: Wie die (urspüngliche) Frage, so die Antwort. Wie dem auch sei, dem ist nichts hinzuzufügen, da ... [weiter]

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