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14. Januar 2014

Rumänien und Siebenbürgen

Massiver Rückschritt in der Korruptionsbekämpfung

Eine geplante Änderung des rumänischen Strafgesetzbuches sorgt derzeit im In- und Ausland für heftige Kritik. Die Abgeordnetenkammer in Bukarest stimmte am 10. Dezember für ein Gesetzesvorhaben, demzufolge gewählte Amtsträger, wie Parlamentarier, der Staatspräsident, Bürgermeister, Stadträte oder Kreisratsvorsitzende sowie sogenannte „freiberuflich“ Tätige im Staatsdienst und in der Privatwirtschaft, z. B. Anwälte oder Notare, nicht mehr als „öffentliche Funktionsträger“ gelten. Für diese Personengruppe geltende Straftatbestände sind demnach nicht mehr juristisch verfolgbar.
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Kommentare

Artikel wurde 7 mal kommentiert.

  • getkiss

    1 • getkiss schrieb am 14.01.2014, 22:29 Uhr:
    Ja, und?
    Rumänien hat das Parlament und die Regierung die sich das Volk gewählt hat....
    Die EU-Kommission wurde von niemanden gewählt...
  • Anchen

    2Anchen schrieb am 14.01.2014, 23:09 Uhr:
    Verstehe ich da was falsch, wurde die gesamte Immunität für Amtsträger aufgehoben inclusive Staatspräsident und Parlament (Zitat:„nicht mehr als „öffentliche Funktionsträger“ gelten“) ? Oder wurde die Immunität jetzt erweitert ?
    http://www.mitmischen.de/diskutieren/topthemen/politikfeld_inneres/immunitaet/interview_hoppe/index.jsp
  • orbo

    3orbo schrieb am 15.01.2014, 10:03 Uhr:
    Antwort: "Für diese Personengruppe geltende Straftatbestände sind demnach nicht mehr juristisch verfolgbar." (bis 500.000 €)
  • Anchen

    4Anchen schrieb am 15.01.2014, 19:59 Uhr:
    Das ist leider keine befriedigende Antwort. Die Frage war: Soll die Immunität für öffentliche Funktionsträger erweitert oder zum Teil aufgehoben werden ?
  • orbo

    5orbo schrieb am 15.01.2014, 20:30 Uhr:
    Wie die (urspüngliche) Frage, so die Antwort. Wie dem auch sei, dem ist nichts hinzuzufügen, da eindeutig.
  • Anchen

    6Anchen schrieb am 15.01.2014, 22:47 Uhr:
    Die 500.000 € beziehen sich auf eine andere Änderung. Leider wieder keine Antwort.

    Auf jeden Fall steht oben, dass abgestimmt wurde, bestimmte Berufsgruppen würden nun nicht mehr als „öffentliche Funktionsträger“ gelten. Also die Immunität wird, meines Verständnisses nach, eingeschränkt/ aufgehoben und sie werden dadurch eigentlich erst recht juristisch verfolgbar. Vielleicht meint es ja auch, dass „öffentliche Funktionsträger“ nun zu „politischen Funktionsträgern“ werden und dadurch Immunität geniessen....
  • orbo

    7orbo schrieb am 15.01.2014, 23:29 Uhr:
    LOL

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