Ein verheerendes Urteil über die Justizreform in Rumänien hat die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht gefällt. Die sogenannte Venedig-Kommission stellte in einem Gutachten am 19. Oktober fest, dass die Gesetzesnovellen die Unabhängigkeit des Justizsystems untergraben. Die Macht des Justizministers werde ausgebaut, während Dutzende Straftatsbestände entkriminalisiert werden.
Es sei Pflicht des Parlaments in Bukarest, sicherzustellen, dass „Opfer von Straftaten“ geschützt und „Straftäter keine Straffreiheit genießen“, erklärte Kommissionsmitglied Martin Kuijer. Zudem empfahl die Venedig-Kommission die Rücknahme der Strafrechtsnovelle, die die Bekämpfung der Korruption und des organisierten Verbrechens erschwere.
Zum gleichen Ergebnis kam das rumänische Verfassungsgericht am 12. Oktober und wies 64 Änderungen des Strafgesetzbuches als verfassungswidrig zurück.
Staatspräsident Klaus Johannis forderte die Regierungspartien PSD und ALDE auf, die Empfehlungen der Venedig-Kommission umgehend umzusetzen.
Staatspräsident Klaus Johannis forderte die rumänische Regierung auf, die Empfehlungen der Venedig-Kommission umgehend umzusetzen. Foto: Rumänisches Präsidialamt (www.presidency.ro)
Dessen ungeachtet beschloss die Regierung unter der Federführung des Justizministers Tudorel Toader durch den Eilerlass 92 vom 15. Oktober starke personelle Eingriffe bei den drei großen Staatsanwaltschaften: der Antikorruptionsbehörde DNA, dem Hohen Magistraturrat CSM und der Antimafiastaatsanwaltschaft DIICOT.
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