10. September 2024
Briefwahl auch möglich
Bukarest – Die Parlamentswahlen in Rumänien finden in diesem Jahr am 1. Dezember statt. Wahlberechtigte rumänische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die im Ausland leben oder sich zum Zeitpunkt der Wahlen im Ausland befinden, sollten sich bis zum 16. September d. J. ins Wählerregister eintragen lassen, egal, ob sie in den dort vorhandenen Wahllokalen, per Briefwahl oder online (auf der Plattform votstrainatate.ro) ihre Stimme abgeben wollen. Das sieht der von der Regierung verabschiedete Erlass über die Parlamentswahlen vor.
Ebenfalls bis zum 16. September müssen die Auslandsvertretungen Rumäniens (Botschaften, Generalkonsulate, Konsulate) der Ständigen Wahlbehöre (Autoritatea Electorală Permanentă/AEP) den Bedarf an Wahllokalen mitteilen, damit diese rechtzeitig eingerichtet werden können.
Was die Anmeldung von Wahlbündnissen betrifft, müssen die entsprechenden Protokolle bis zum 10. September d. J. beim Zentralen Wahlbüro (Biroul Electoral Central/BEC) eingereicht werden.
Was die Anmeldung von Wahlbündnissen betrifft, müssen die entsprechenden Protokolle bis zum 10. September d. J. beim Zentralen Wahlbüro (Biroul Electoral Central/BEC) eingereicht werden.
BU
(dieser Artikel erschien in der Hermannstädter Zeitung vom 30. August 2024)Schlagwörter: Parlamentswahlen, Rumänien
6 Bewertungen:
Noch keine Kommmentare zum Artikel.
Zum Kommentieren loggen Sie sich bitte in dem LogIn-Feld oben ein oder registrieren Sie sich. Die Kommentarfunktion ist nur für registrierte Premiumbenutzer (Verbandsmitglieder) freigeschaltet.