27. Oktober 2009

Gesetzesänderung zur Rückgabe des mobilen Kulturguts

Bukarest – Eine Änderung des Gesetzes über den Schutz des nationalen mobilen Kulturgutes hat der Abgeordnete des Demokratischen Forums der Deutschen in Rumänien, Ovidiu Ganț, beantragt.
Wie die Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien berichtet, sieht sein Vorschlag die Novellierung des Artikels 99 des Gesetzes 182/2000 vor. Kollektionen von mehreren beweglichen Kulturgütern sollen demnach den ehemaligen Besitzern in verschiedenen Tranchen zurückgegeben werden können, nach erfolgter Begutachtung. Hinter dem Vorschlag steht die Erkenntnis, dass die Begutachtung größerer Sammlungen ein langwieriges Verfahren darstellt und die Rückgabe dadurch verzögert wird. Profitieren könnten von einem solchen modifizierten Verfahren beispielsweise das Brukenthalmuseum in Hermannstadt und die Rückführung der dort befindlichen Sammlungen an die Evangelische Kirche.

HW

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