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18. Mai 2012

Rumänien und Siebenbürgen

20 Jahre Freundschaftsvertrag

Bukarest/Berlin – Vor zwanzig Jahren, am 21. April 1992, wurde der Staatsvertrag über freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft in Europa zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien unterzeichnet. mehr...

Kommentare

Artikel wurde 5 mal kommentiert.

  • Sibylle

    1Sibylle schrieb am 18.05.2012, 07:36 Uhr:
    Dieser "Freundschaftsvertrag", der im Internet nur sehr schwer zu finden ist ( http://www.forost.ungarisches-institut.de/pdf/19920421-1.pdf ), war und ist die Grundlage für die Abtrennung der Rechte der ausgewanderten Rumäniendeutschen an ihrem Eigentum in Rumänien und der Freibrief für bundesdeutsche Investoren, die solchermaßen "verwaisten" Liegenschaften billig zu kaufen.
  • getkiss

    2 • getkiss schrieb am 18.05.2012, 10:44 Uhr:
    Danke.
    Ziemlich sibyllinisch Ihre Behauptung.
    Den einzigen Vorwurf bezüglich der Anwendung des Vertrags auf "Ausgewanderte" kann ich nur im Art. 15, Abs. 2 finden, der sich per Definition auf "Die Angehörigen der deutschen Minderheit in Rumänien, das heißt rumänische Staatsangehörige deutscher Abstammung" gewährten Rechte bezieht.

    Durch den Außschluss der ehemaligen rumänischen Staatsangehörigen aus dem Vertrag, hat die deutsche Regierung der Diskriminierung seiner neuen Staatsbürgern die Tore geöffnet.
    Ein offenbar schwerwiegender Fehler.
  • Sibylle

    3Sibylle schrieb am 19.05.2012, 11:41 Uhr:
    Ja! Genau das, Herr Getkiss, ist es, worauf ich hinweisen wollte.

    Dieser Vertrag ist die Fortführung einer „wunderbaren Freundschaft“, die bereits während der kommunistischen Diktatur geschlossen wurde. Dazu gehört als wesentliches Element die Festschreibung der staatsbürgerlichen Zugehörigkeit (bzw. die staatsbürgerliche Trennung) als Unterscheidungs- und Berechtigungsmerkmal für Rumäniendeutsche.

    Statt die Minderheiten der Banater Schwaben und Siebenbürger Sachsen, wo immer sie infolge der Drangsalierungen in Rumänien inzwischen leben mögen, in ihrem Recht auf Rückgewinnung ihrer beschlagnahmten Immobilien zu stärken, wurden sie per Staatsvertrag zwischen Deutschland und Rumänien auseinanderdividiert. Während die Mauer zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR eingerissen und nivelliert wurde, hat Genscher den Siebenbürger Sachsen und den Banater Schwaben eine Mauer errichtet, die bestens geeignet war, sie durch Rumäniens Postkommunisten und Deutschlands Investoren endgültig auszurauben.
  • getkiss

    4 • getkiss schrieb am 19.05.2012, 16:36 Uhr:
    "und Deutschlands Investoren endgültig auszurauben."
    Ist doch mit mindestens einigen ostdeutschen Eigentümern ebenso passiert....
  • Sibylle

    5Sibylle schrieb am 19.05.2012, 17:31 Uhr:
    ... dann wird's schon seine Ordnung haben! ;-)

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