2. November 2012

Beschlüsse zur Mitgliederwerbung gefasst

Am 6. Oktober tagte der Gesamtvorstand der Landesgruppe Baden-Württemberg im Haus der Vereine in Rastatt. Er folgte dabei der Einladung der Kreisgruppe Rastatt mit ihrem Vorsitzenden Manfred Schmidt und setzte die gute Tradition, von Zeit zu Zeit außerhalb des Stuttgarter Hauses der Heimat zusammenzukommen, fort. Das Hauptthema der Tagung war die Frage, wie die Mitgliederwerbung durch den Einsatz von Finanzmitteln effizienter gestaltet werden kann. Schon in der Frühjahrstagung 2012 war der Grundsatzbeschluss gefasst worden, zukünftig auch Geldmittel der Landesgruppe für die Mitgliederwerbung zu nutzen.
Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Günther Dengel und Michael Konnerth hatte ein Grundsatzpapier erarbeitet, das Michael Konnerth eingangs der Sitzung in Rastatt vortrug. Danach wurden dem Gesamtlandesvorstand vier vom geschäftsführenden Vorstand ausgewählte Vorschläge und konkrete Umsetzungsmöglichkeiten vorgestellt und anschließend diskutiert. Der Gesamtlandesvorstand hat in Rastatt Folgendes beschlossen:

1.) Jedes Mitglied der Landesgruppe Baden-Württemberg, das ein neues Mitglied wirbt, erhält ein kleines Überraschungsgeschenk als Dank für die Werbeaktion. Um das anwerbende Mitglied bekannt zu geben, wurde die Beitrittserklärung (Papier) zum Verband für die Landesgruppe Baden-Württemberg so abgewandelt, dass der Name und die Anschrift des anwerbenden Mitglieds erfasst werden. Nach Eingang der Beitrittserklärung versendet daraufhin die Geschäftsstelle in Stuttgart das Geschenk an den Anwerbenden.

2.) Die neuen Hauptmitglieder (zahlende Mitglieder) aus Baden-Württemberg erhalten mit dem Begrüßungsbrief des Landesvorsitzenden auch zwei Gutscheine à 5 Euro, die sie beim Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen und Bällen innerhalb Baden-Württembergs einsetzen können. Die veranstaltenden Kreisgruppen gewähren daraufhin eine Reduktion des Eintrittspreis um 5 oder 10 Euro, senden die Gutscheine an die Landesgeschäftstelle, die sie der betreffenden Kreisgruppe (durch Überweisung) vergütet.

3.) Einstimmig wurde beschlossen, dass jene Kreisgruppen aus Baden-Württemberg, die ihren eigenen Mitgliedern aufgrund z.B. der Vorlage von Mitgliedsausweisen einen ermäßigten Eintritt gewähren, dieselbe Ermäßigung auch Verbandsmitgliedern aus anderen Kreisgruppen oder (sogar) aus anderen Landesgruppen gewähren müssen. Bei dieser Maßnahme gibt es keinen Finanzausgleich durch den Landesvorstand. Es sei betont, dass es die freie Entscheidung einer Kreisgruppe ist, solcherlei Ermäßigungen zu gewähren. Werden sie aber gewährt, müssen sie für alle Verbandsmitglieder gültig sein! Die Nichtmitglieder zahlen wie bisher mehr.

4.) Die Landesgruppe Baden-Württemberg wird den Vorschlag der oben erwähnten Arbeitsgruppe prüfen, zusammen mit der Siebenbürgisch-Sächsischen Jugend in Deutschland (SJD) Studienreisen nach Siebenbürgen mit anschließendem Ball (z.B. mit beliebten Musikformationen) zu organisieren und dabei vor allem in Deutschland geborene junge Sachsen zu beteiligen. Diese Maßnahmen sowie gegebenenfalls die Jugendlichen sollen finanziell gefördert werden.

Außer diesen Werbemaßnahmen wurden noch mögliche nichtfinanzielle Werbemaßnahmen bei großen Veranstaltungen mit vielen Verbandsfremden (z.B. Kathreinenbälle) und der Entwurf eines Praxisheftes für die Kreisgruppenvorsitzenden aus Baden-Württemberg besprochen, das vor allem neuen Vorsitzenden den Einstieg in die Arbeit erleichtern soll. Der Entwurf soll in den kommenden Monaten in die Endfassung gebracht werden.

Alfred Mrass

Schlagwörter: Baden-Württemberg, Mitgliederwerbung, Tagung, Landesvorstand

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