8. April 2013

Verband setzt sich mit Forderung durch: Rumänische Regierung beschließt Entschädigung für Russlanddeportierte

Der Verband der Siebenbürger Sachsen in Deutschland verzeichnet einen sensationellen Erfolg mit seiner Forderung an Rumänien, die im Ausland lebenden Russlanddeportierten zu entschädigen. Die vom Verband vorgeschlagene Änderung der Rechtslage zur Wiedergutmachung für Russlandverschleppte hat die rumänische Regierung in einer Sitzung am 3. April beschlossen (SGG 403/28.03.2013), wie der Botschafter Rumäniens in Berlin, Dr. Lazăr Comănescu, am 6. April in einem Schreiben an den Bundesvorsitzenden des Verbandes der Siebenbürger Sachen in Deutschland, Dr. Bernd Fabritius, mitteilte.
Nach Annahme des Gesetzes durch das Parlament in Bukarest, in dem die Regierungskoalition über eine satte Mehrheit verfügt, wird eine monatliche Entschädigungsrente an alle Opfer der Verschleppung und, nach deren Tod, an die nicht wieder verheirateten Ehepartner unabhängig von der aktuellen Staatsangehörigkeit (also auch nach einem Verzicht auf die Staatsangehörigkeit) ausgezahlt. Die Entschädigung beträgt rund 50 Euro für jedes Jahr der Verschleppung, bei einer Verschleppungszeit von fünf Jahren also 250 Euro monatlich. Die Entschädigungsrente kann von den Berechtigten bei der zuständigen Sozialbehörde (Agenția Județeană pentru Plăți și Inspecție Socială) des letzten Wohnsitzes in Rumänien beantragt werden und wird in Euro auf das Konto der Berechtigten in Deutschland ausgezahlt. Diese Leistung darf als Entschädigungsleistung auf keine andere Rentenzahlung in Deutschland angerechnet werden. Praktische Hinweise zur Antragstellung werden in dieser Zeitung veröffentlicht, sobald das Gesetz verabschiedet worden ist.
Siebenbürger Sachsen im sowjetischen ...
Siebenbürger Sachsen im sowjetischen Zwangsarbeitslager. Zeichnung: Adolf Kroner
Als Haushaltsausgabe für diese Entschädigungsleistung wurden laut Regierungsbeschluss für dieses Jahr schon 4,455 Millionen Lei und für den Zeitraum 2014 bis 2017 jährlich 6,384 Millionen Lei (umgerechnet rund 1,6 Millionen Euro) veranschlagt. Der Beschluss wurde von Vizepremier Daniel Chițoiu, Arbeitsministerin Mariana Câmpeanu, Justizministerin Mona Maria Pivniceru und dem für den Staatshaushalt zuständigen Minister Liviu Voinea unterzeichnet. Damit hat die rumänische Regierung die beim Heimattag 2012 angekündigte und durch ihren Außenminister Titus Corlățean am Rande der Sicherheitskonferenz in München am 3. Februar 2013 (vgl. SbZ Online vom 5. Februar 2013) gemachte Zusage zur Schaffung gerechter Entschädigungsregelungen für die Opfer der Russlandverschleppung umgesetzt.

„Es erfüllt mich mit großer Freude und Genugtuung, dass die Regierung Rumäniens die uns Siebenbürger Sachsen gemachten Zusagen nun auch wirklich umgesetzt hat und unsere von diesem Unrecht betroffenen Landsleute endlich auch eine spürbare Wiedergutmachung für die vielleicht größte Ungerechtigkeit in ihrem Leben erfahren sollen“, sagte Dr. Bernd Fabritius im Gespräch mit der Siebenbürgischen Zeitung und bedauerte, dass der Deutsche Bundestag sich noch nicht dazu durchgerungen habe, eine vergleichbare Regelung zur überfälligen Entschädigung deutscher Zwangsarbeiter ebenfalls auf den Weg zu bringen.

Schlagwörter: Rechtsfragen, Russlanddeportation, Entschädigung, Entschädigungszahlung

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Neueste Kommentare

  • 09.05.2013, 11:55 Uhr von gogesch: Vielleicht könnte mal ein rumänischer Politiker, der vor Jahren in Dinkelsbühl große Töne gespuckt ... [weiter]
  • 09.05.2013, 11:53 Uhr von 7: Bescheidenheit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr. [weiter]
  • 09.05.2013, 11:45 Uhr von lori: Hallo Allerseits, 7 und Büffelkuh, wenn ihr meint nehme ich gerne den Ausdruck "Schmeissfliege" ... [weiter]

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